Am Nachmittag des 22. Juni verabschiedete die Nationalversammlung mit 414 von 465 Ja-Stimmen, 28 Nein-Stimmen und 23 Enthaltungen das Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit des Volkes mit Wirkung vom 15. August 2023.
Dementsprechend gibt es bei der Polizei sechs weitere Stellen, wobei der höchste Dienstgrad der General ist, darunter ein Obergeneralleutnant, ein abgeordneter Polizeibeamter, der zum Vorsitzenden des Ausschusses für nationale Verteidigung und Sicherheit der Nationalversammlung gewählt wurde.
Zuvor gab es in Diskussionen in Gruppen und Sälen Meinungen, die eine Regelung der Anzahl der Generalsposten als Prozentsatz der Gesamtzahl der Soldaten vorschlugen; die Anzahl der Generäle in Friedenszeiten angemessen zu regeln.
Einige Meinungen sprechen sich dafür aus, die Zahl der Generalsposten nicht zu begrenzen. Andere schlagen vor, eine Regelung hinzuzufügen, die vorsieht, dass der höchste Rang eines zum Vizepräsidenten der Nationalversammlung gewählten abgeordneten Offiziers der Generalsrang ist.
In dem Bericht, in dem der Gesetzesentwurf vor der Abstimmung in der Nationalversammlung erläutert, angenommen und überarbeitet wird, erklärte der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung, dass die oben genannten Meinungen begründet seien.
Die Festlegung der Anzahl der Generalsposten sei jedoch sorgfältig und gründlich erwogen und bewertet worden, in den Gesamtzusammenhang mit der Anzahl der Generalsposten in der Volksarmee gestellt worden, und zwar während des Prozesses der Ausarbeitung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit des Volkes und des Gesetzes über die Offiziere der vietnamesischen Volksarmee, und sei von den zuständigen Behörden beschlossen worden, heißt es in dem Bericht.
Das aktuelle Gesetz zur öffentlichen Sicherheit des Volkes sieht 199 Positionen mit dem Rang eines Generals vor; jede Position ist im Gesetz und in der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung ausdrücklich festgelegt.
Somit ist die Hinzufügung von 6 Positionen mit dem höchsten Dienstgrad General gemäß der Entscheidung der zuständigen Behörde eine ausreichende Anzahl an Positionen.
Die Nationalversammlung hat das Gesetz zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit des Volkes verabschiedet, darunter die Hinzufügung von sechs Generalposten bei der Polizei (Foto: Quochoi.vn).
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung erklärte außerdem, dass das geltende Gesetz die höchsten Dienstgrade für abgeordnete Offiziere als Generalleutnant und Generalmajor vorsieht und dass über höhere Dienstgrade für abgeordnete Offiziere von den zuständigen Behörden entschieden wird.
Während der 15. Legislaturperiode der Nationalversammlung wurde der Vorsitz des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsausschusses von einem abgeordneten Polizeibeamten, dem stellvertretenden Minister für öffentliche Sicherheit , innegehabt.
Daher entspricht die Hinzufügung der Regelung zum Rang eines Oberleutnants für Offiziere, die zum Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskomitees abgeordnet werden, der Praxis und gewährleistet Einheitlichkeit und Strenge in den Dienstgraden der abgeordneten Offiziere.
Bei der Änderung des Gesetzes über Offiziere der vietnamesischen Volksarmee werde der Rang eines Oberleutnants für abgeordnete Offiziere der Volksarmee in Betracht gezogen, die zum Vorsitzenden des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskomitees gewählt würden, um die Übereinstimmung zwischen den beiden Gesetzen zu gewährleisten, heißt es in dem Bericht.
Die Nationalversammlung stimmte außerdem einer Änderung und Ergänzung des Höchstalters für Unteroffiziere und Polizisten zu. Konkret beträgt das Alter für Unteroffiziere 47 Jahre, für Leutnants 55 Jahre, für Majore und Oberstleutnants (Männer 57, Frauen 55), für Oberleutnants 60 Jahre und für Frauen 58 Jahre, für Oberste 62 Jahre und für Frauen 60 Jahre, für Generäle 62 Jahre und für Frauen 60 Jahre.
Bei Bedarf der Polizeieinheit kann das Dienstalter von Polizeibeamten im Rang eines Leutnants, Majors, Oberstleutnants und Oberstleutnants gemäß den Bestimmungen des Ministers für öffentliche Sicherheit erhöht werden, sofern sie über ausreichende Qualifikationen, gute Kenntnisse und Fähigkeiten in ihrem Beruf, einen guten Gesundheitszustand und ehrenamtliche Tätigkeit verfügen. Das Dienstalter darf bei Männern 62 Jahre und bei Frauen 60 Jahre nicht überschreiten.
In besonderen Fällen kann das Dienstalter von Offizieren durch Entscheidung der zuständigen Behörde über das 62. Lebensjahr (Männer) und das 60. Lebensjahr (Frauen) hinaus verlängert werden.
Das maximale Dienstalter für Polizisten liegt bei 62 Jahren (Männer) und 60 Jahren (Frauen). Das Renteneintrittsalter richtet sich nach dem Arbeitsgesetzbuch. Für Polizisten gelten dieselben Regelungen und Richtlinien wie für Angehörige der Streitkräfte .
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