Die Regierung erließ das Dekret Nr. 85/2024/ND-CP, in dem eine Reihe von Artikeln des Preisgesetzes detailliert beschrieben werden. Insbesondere regelt das Dekret die Umsetzung der Preisstabilisierung.

Organisieren Sie die Umsetzung der Preisstabilisierung gemäß Absatz 1, Artikel 20 des Preisgesetzes.
Dekret zur Organisation der Umsetzung der Preisstabilisierung Absatz 1, Artikel 20 des Preisgesetzes. Dementsprechend müssen das Ministerium und die für den Sektor oder Bereich zuständigen Behörden auf Ministerebene dem Finanzministerium einen schriftlichen Antrag auf Preisstabilisierung für von ihnen verwaltete Waren und Dienstleistungen zur Zusammenfassung und Vorlage bei der Regierung zur Genehmigung der Preisstabilisierungspolitik gemäß folgendem Inhalt und in folgender Reihenfolge senden:
Ministerien und Behörden auf Ministerebene, die für die Sektoren und Bereiche der Waren und Dienstleistungen auf der Preisstabilisierungsliste zuständig sind, müssen bei der Bewertung des Ausmaßes der Schwankungen der Marktpreise von Waren und Dienstleistungen, des Ausmaßes der Auswirkungen auf die Sozialwirtschaft , die Produktion, die Wirtschaft, das Leben der Menschen und der Notwendigkeit einer Preisstabilisierung einen Preisstabilisierungsbericht erstellen, dem ein Dokument beigefügt ist, in dem die Regierung aufgefordert wird, die Preisstabilisierungspolitik zu genehmigen, und diesen Bericht zur Zusammenfassung an das Finanzministerium weiterleiten.
Auf Anfrage der Ministerien und Behörden auf Ministerialebene, die für die auf der Preisstabilisierungsliste aufgeführten Waren- und Dienstleistungssektoren und -felder zuständig sind, erstellt das Finanzministerium innerhalb von höchstens zehn Werktagen nach Eingang der oben genannten Informationen einen Bericht an die Regierung zur Prüfung und Entscheidung über die Preisstabilisierungspolitik. Bei Bedarf fordert das Finanzministerium die zuständigen Behörden und Organisationen auf, weitere Informationen für die Erstellung des Berichts an die Regierung zur Prüfung und Genehmigung der Preisstabilisierungspolitik bereitzustellen. Die Frist für die Bereitstellung der Informationen beträgt höchstens drei Werktage ab Eingang der Anfrage des Finanzministeriums.
Die Regierung entscheidet über die Politik der Preisstabilisierung und überträgt den Ministerien und Ministerien, die für die Waren- und Dienstleistungssektoren zuständig sind, die Verantwortung für die Durchführung der Preisstabilisierung. Die Koordinierungsverantwortung wird den Ministerien, Ministerien und den zuständigen Volkskomitees der Provinzen übertragen. Die Befugnisse und Verantwortlichkeiten für die Durchführung der Preisstabilisierung richten sich nach Artikel 7 dieses Dekrets.
Auf Grundlage der Preisstabilisierungspolitik der Regierung obliegt es den Ministerien und den für die Verwaltung der Sektoren und Bereiche zuständigen Behörden auf Ministerebene, die Führung bei der Umsetzung zu übernehmen und die Volkskomitees der Provinzen anzuleiten, eine oder mehrere Methoden zur Ermittlung der Ursachen von Preisschwankungen umzusetzen, um auf dieser Grundlage geeignete Maßnahmen zur Preisstabilisierung sowie deren Dauer und Umfang auszuwählen.
Organisieren Sie die Preisstabilisierung gemäß Absatz 2, Artikel 20 des Preisgesetzes
Das Dekret Nr. 85/2024/ND-CP legt auch die Organisation der Preisstabilisierung gemäß Klausel 2, Artikel 20 des Preisgesetzes.
Konkret zur Preisstabilisierung im ganzen Land:
Bei Waren und Dienstleistungen auf der Preisstabilisierungsliste bewertet das für den Sektor oder das Feld zuständige Ministerium oder die zuständige Behörde auf Ministerebene die tatsächliche Entwicklung und das Marktpreisniveau der Waren und Dienstleistungen. Es erstellt einen Preisstabilisierungsbericht zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Preisstabilisierung und übermittelt diesen dem Finanzministerium zur Zusammenfassung. Anschließend legt es der Regierung die entsprechenden Strategien, Maßnahmen und Fristen für die Preisstabilisierung vor und beauftragt sie mit der Umsetzung. Bei Bedarf fordert das Finanzministerium die zuständigen Behörden und Organisationen auf, weitere Informationen zur Zusammenfassung der Berichte an die Regierung vorzulegen.
Falls Waren und Dienstleistungen nicht in der Liste der Waren und Dienstleistungen aufgeführt sind, die der Preisstabilisierung unterliegen, aber gemäß Artikel 20 Punkt a, Absatz 2 des Preisgesetzes einer sofortigen Preisstabilisierung bedürfen, müssen die Ministerien und die für die Sektoren und Bereiche zuständigen Behörden auf Ministerebene die tatsächliche Entwicklung und das Marktpreisniveau der Waren und Dienstleistungen bewerten, einen Preisstabilisierungsbericht zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Preisstabilisierung erstellen und diesen dem Finanzministerium zur Zusammenfassung und Vorlage bei der Regierung übermitteln, die ihn dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung über Richtlinien, Maßnahmen und Fristen für die Preisstabilisierung vorlegt. Auf Grundlage der Genehmigung durch den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung sind die für die Sektoren und Bereiche zuständigen Ministerien und die für die Sektoren und Bereiche zuständigen Behörden auf Ministerebene sowie die Volkskomitees der Provinzen für die Organisation der Umsetzung gemäß den Anweisungen der Regierung verantwortlich.
Auf Grundlage der Umsetzung der Preisstabilisierung und der Bewertung der tatsächlichen Preisentwicklung bei Waren und Dienstleistungen können Ministerien und für Sektoren und Bereiche zuständige Behörden auf Ministerebene vorschlagen, die Preisstabilisierung vorzeitig zu beenden oder die Geltungsdauer der Preisstabilisierungsmaßnahmen zu verlängern und die Vorschläge dem Finanzministerium zur Zusammenfassung zu übermitteln, um sie der Regierung zur Prüfung und Entscheidung über Waren und Dienstleistungen auf der Preisstabilisierungsliste vorzulegen, oder sie dem Finanzministerium zur Zusammenfassung zu übermitteln, um sie der Regierung zur Vorlage an den Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung über Waren und Dienstleistungen, die nicht auf der Preisstabilisierungsliste stehen, vorzulegen.
Für eine Preisstabilisierung auf lokaler Ebene Gilt in Fällen, in denen das Marktpreisniveau von Waren und Dienstleistungen in der Liste der Waren und Dienstleistungen, die der Preisstabilisierung unterliegen, vor Ort ungewöhnlich stark schwankt, wie in Punkt b, Absatz 2, Artikel 20 des Preisgesetzes vorgeschrieben:
Das Ministerium für Industrie und Sektormanagement bewertet die tatsächlichen Entwicklungen und Marktpreise für Waren und Dienstleistungen in der Region und erstellt daraus einen Preisstabilisierungsbericht. Zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Preisstabilisierung übermittelt es diesen dem Finanzministerium zur Zusammenfassung, Vorlage beim Volkskomitee der Provinz zur Prüfung, Entscheidung über geeignete Strategien, Maßnahmen und Fristen zur Preisstabilisierung und Beauftragung der Umsetzung. Bei Bedarf fordert das Finanzministerium die zuständigen Behörden und Organisationen auf, weitere Informationen zur Zusammenfassung des Berichts an das Volkskomitee der Provinz zu übermitteln. Die Abteilungen, Zweigstellen, Sektoren und Bezirksvolkskomitees sind für die Organisation der Umsetzung gemäß den Anweisungen des Volkskomitees der Provinz verantwortlich. Das Volkskomitee der Provinz erstattet der Regierung Bericht über die Ergebnisse der Preisstabilisierung und überweist diese gleichzeitig gemäß den Vorschriften dem Finanzministerium zur Zusammenfassung.
Auf Grundlage der Umsetzungssituation und der Bewertung der tatsächlichen Preisentwicklung bei Waren und Dienstleistungen kann das Ministerium für Industrie und Sektormanagement vorschlagen, die Preisstabilisierung vorzeitig zu beenden oder die Geltungsdauer der Preisstabilisierungsmaßnahmen zu verlängern. Die Entscheidung wird dem Finanzministerium zur Zusammenfassung und Vorlage an das Volkskomitee der Provinz zur Entscheidung vorgelegt. Das Dokument des Volkskomitees der Provinz zur Anpassung der Geltungsdauer der Preisstabilisierungsmaßnahmen ist ein Verwaltungsdokument.
Organisationen und Einzelpersonen, die mit Waren und Dienstleistungen handeln, sind dafür verantwortlich, die angekündigten Preisstabilisierungsmaßnahmen einzuhalten und ab dem Datum der Anwendung der Preisstabilisierungsmaßnahmen Ersterklärungen und Neuerklärungen der Preise laufender Waren und Dienstleistungen gemäß den Bestimmungen von Artikel 17 dieses Dekrets abzugeben.
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