Dementsprechend müssen Geschäftseinheiten, die Personen- und Gütertransporte mit Motorrädern, Motorrollern und einfachen Fahrzeugen durchführen, die gesetzlichen Bestimmungen zu Geschäftsaktivitäten sowie zur Verwaltung, Nutzung und Bedienung von Fahrzeugen und Fahrern im Rahmen ihrer Geschäftsaktivitäten einhalten und umsetzen.
Gleichzeitig sind die Vorschriften zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr in Absatz 1, Artikel 47 des Gesetzes über Ordnung und Sicherheit im Straßenverkehr umzusetzen. Die Vorschriften zum Personen- und Gütertransport sind in Artikel 65 des Straßengesetzes umzusetzen.
Transportunternehmen müssen dem Volkskomitee der Gemeinde, des Bezirks oder der Stadt, in der sie ansässig sind, Informationen über den Fahrzeugtyp und den Fahrer (vollständiger Name und persönliche Identifikationsnummer) mitteilen, die am Personen- und Gütertransportgeschäft beteiligt sind.
Der Einsatz von Fahrern ohne oder für den Fahrzeugtyp ungeeigneter Fahrerlaubnis, von Personen, deren Fahrerlaubnis alle Punkte abgezogen wurde, von Personen, deren Fahrerlaubnis zum Führen eines Fahrzeugs zu gewerblichen Zwecken entzogen wurde oder entzogen wurde (für führerscheinpflichtige Fahrzeugtypen) sowie von Personen, denen die Ausübung des Berufs untersagt ist, ist nicht gestattet.
Die Transportgeschäftseinheit erhebt Transportgebühren; setzt gesetzliche Preisvorschriften um; stellt Tickets und Dokumente zur Erhebung von Transportgebühren gemäß den gesetzlichen Vorschriften aus. Ersetzt Schäden, die von Mitarbeitern und Vertretern der Einheit während des Transportvorgangs gemäß den gesetzlichen Vorschriften verursacht werden.
Verweigern Sie die Beförderung von Passagieren, die die öffentliche Ordnung stören, Aktivitäten behindern, das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum anderer beeinträchtigen oder Fahrkartenbetrug begehen. Verweigern Sie die Beförderung von Gütern, deren Beförderung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen verboten ist.
Fahrer von Motorrädern und Motorrädern, die im Transportgewerbe tätig sind, müssen die Bestimmungen in Artikel 33 Absätze 1, 2 und 3 sowie Artikel 47 Absatz 1 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit einhalten. Fahrer von einfachen Fahrzeugen, die im Transportgewerbe tätig sind, müssen die Bestimmungen in Artikel 31 und Artikel 47 Absatz 1 des Gesetzes über die Straßenverkehrsordnung und -sicherheit einhalten.
Organisationen und Einzelpersonen, die Personen und Güter mit Motorrädern, Motorrollern oder anderen einfachen Fahrzeugen befördern, müssen die Bestimmungen des Straßenverkehrsgesetzes und anderer relevanter Rechtsvorschriften einhalten. Verbotene Handlungen gemäß Artikel 9 des Straßenverkehrsgesetzes sind nicht gestattet.
Beachten Sie, dass diese Regelung nicht für einfache Fahrzeuge wie Rollstühle für Behinderte und Fahrzeuge gilt, die Rollstühlen für Behinderte ähneln; einfache Fahrzeuge wie von Tieren gezogene Fahrzeuge und Fahrzeuge, die von Tieren gezogenen Fahrzeugen ähneln.
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Quelle: https://baoquangnam.vn/su-dung-xe-may-kinh-doanh-van-tai-phai-thong-bao-cho-ubnd-cap-xa-3146642.html
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