Am 13. März erließ das Ministerium für Industrie und Handel das Rundschreiben Nr. 18/2025/TT-BCT, mit dem eine Reihe von Vorschriften in Rundschreiben zur Regelung des Erdölhandels geändert, ergänzt und aufgehoben wurden, um sie an die Managementpraktiken und Erdölhandelsaktivitäten in Vietnam anzupassen.
Einer der Höhepunkte des Rundschreibens 18/2025/TT-BCT ist die Hinzufügung von Vorschriften zur Berichterstattung über die Nutzung von Erdöllagern, die für Erdölgroßhändler und Erdölvertreiber gelten, die Erdöllager zur Pacht besitzen und Erdöllager mieten; außerdem wird die staatliche Verwaltungsverantwortung für die Nutzung der Lager übertragen.
Insbesondere Händler, die Schlüsselhändler im Erdölgeschäft sind, und Erdölvertreiber mit eigenen Erdöllagern zur Vermietung an andere Erdölhändler sind dafür verantwortlich, vierteljährlich gemäß dem herausgegebenen Formular über die Lagernutzung und Lagervermietung zu berichten und dieses vor dem 10. des ersten Monats des Folgezeitraums an das Ministerium für Industrie und Handel und die Abteilung für Industrie und Handel in dem Gebiet zu senden, in dem der Händler das Lager mietet. Dementsprechend umfassen die zu meldenden Informationen: Name und Adresse des Lagers; Gesamtkapazität des Lagers; Name, Adresse des Händlers, der das Lager mietet, Tank, gemietete Kapazität und Erdölproduktion durch das Lager während des Berichtszeitraums.
Das Ministerium für Industrie und Handel hat ein Rundschreiben herausgegeben, mit dem eine Reihe von Vorschriften zum Erdölhandel geändert, ergänzt und aufgehoben werden. Foto: Abteilung für Marktmanagement
Wichtige Händler im Erdölgeschäft und Erdölhändler, die Lagerhäuser für ihre Erdölgeschäftsaktivitäten mieten, sind verpflichtet, dem Ministerium für Industrie und Handel und der Abteilung für Industrie und Handel in dem Gebiet, in dem der Händler das Lagerhaus mietet, vierteljährlich und vor dem 10. des ersten Monats des Folgezeitraums gemäß dem ausgegebenen Formular Bericht über die Nutzung der gemieteten Lagerhäuser zu erstatten. Zu den zu meldenden Informationen gehören: Name und Adresse des gemieteten Lagerhauses; Name, Eigentümer des gemieteten Lagerhauses, Tank, gemietete Kapazität; Gesamtfördermenge an Erdöl durch das Lagerhaus während des Berichtszeitraums.
Die Industrie- und Handelsministerien der Provinzen und zentral verwalteten Städte prüfen und überwachen die Umsetzung der Lagermietverträge sowie die Menge des importierten und exportierten Erdöls über die Lager der Erdölhändler, die in der Region Lagerhäuser mieten. Gleichzeitig wird festgelegt, dass Händler, die Anzeichen dafür zeigen, dass sie die gemieteten Lagerhäuser nicht gemäß dem unterzeichneten Vertrag nutzen, dies dem Industrie- und Handelsministerium zur koordinierten Verwaltung unverzüglich melden müssen.
Darüber hinaus regelt Rundschreiben Nr. 18/2025/TT-BCT auch die Verpflichtung des Benzineinzelhandelsvertreters bei der Unterzeichnung eines Vertrags zur Tätigkeit als Benzineinzelhandelsvertreter. Schließt ein Händler einen Agenturvertrag mit zwei oder drei Händlern ab, die wichtige Benzinhändler oder Benzinverteiler sind, muss der Händler einen Bericht über Änderungen und Ergänzungen des Agenturvertrags erstellen und ihn der zuständigen Behörde zusenden, um die Ausstellung zusätzlicher oder geänderter Zertifikate oder Bescheinigungen gemäß Punkt b, Klausel 4, Artikel 20, Punkt b, Klausel 2, Artikel 25 des Dekrets Nr. 83/2014/ND-CP zu beantragen, um Informationen über den Benzin liefernden Händler in der Bescheinigung über die Berechtigung zur Tätigkeit als Benzineinzelhandelsvertreter und in der Bescheinigung über das berechtigte Benzineinzelhandelsgeschäft zu ändern oder zu ergänzen.
Falls ein Händler nur über eine Tankstelle verfügt und einen Benzinagenturvertrag mit zwei oder drei Händlern abschließt, die Hauptbenzinhändler oder Benzinverteiler sind, muss der Händler ein Dossier vorbereiten, in dem er die Ausstellung einer ergänzenden oder geänderten Bestätigungsbescheinigung gemäß Punkt b, Klausel 2, Artikel 25 des Dekrets Nr. 83/2014/ND-CP beantragt, um Informationen über den Tankstellenlieferanten im Zertifikat der qualifizierten Tankstelle zu ändern oder zu ergänzen.
Um den Prozess der Verwaltung der Benzinpreise gemäß den aktuellen Rechtsdokumenten, neu herausgegebenen Rechtsdokumenten und den Schlussfolgerungen der Inspektions- und Untersuchungsbehörden sowie der aktuellen Praxis der Verwaltung der Benzinpreise zu verbessern, wurden mit dem Rundschreiben Nr. 18/2025/TT-BCT vom 13. März 2025 Vorschriften zum Mechanismus der Verwaltung der Benzinpreise hinzugefügt, und zwar: „Auf der Grundlage von Daten zu den Faktoren, die den Grundpreis von Benzin gemäß den Vorschriften und schriftlichen Stellungnahmen des Finanzministeriums zur Verwaltung der Benzinpreise ausmachen, gibt das Ministerium für Industrie und Handel den Grundpreis und den Verkaufspreis von Benzin bekannt.“
Das Rundschreiben ändert und ergänzt außerdem die Bestimmungen zur Prüfung und Ausstellung von Zertifikaten und Zertifizierungen. Insbesondere werden die Bestimmungen zur Prüfung und Ausstellung von Berechtigungszertifikaten zur Tätigkeit als Generalvertreter für den Erdölhandel gestrichen: Gemäß den Bestimmungen von Punkt a, Klausel 2, Artikel 2 des Dekrets 80/2023/ND-CP dürfen Händler, denen Berechtigungszertifikate zur Tätigkeit als Generalvertreter für den Erdölhandel erteilt wurden, ihre Tätigkeit bis zum Ablauf der Gültigkeit dieser Berechtigungszertifikate fortsetzen.
Somit sind für allgemeine Mineralölmakler, deren Bestätigungszertifikat noch gültig ist, während der Tätigkeit keine Verwaltungsverfahren für eine Neuausstellung erforderlich und es bleiben lediglich die Verfahren zur Änderung, Ergänzung und Neuausstellung des Berechtigungszertifikats zur Tätigkeit als allgemeiner Mineralölmakler bestehen.
Um den Anforderungen der staatlichen Verwaltung hinsichtlich Registrierung, Zuteilung und Anpassung der Mindestmenge an Erdölquellen für Erdölhändler gemäß den Schlussfolgerungen der Regierungsinspektion auf konkrete, klare, faire und praktikable Weise nachzukommen, wurde das Rundschreiben überarbeitet und um Anforderungen hinsichtlich der Frist für Registrierung, Zuteilung und Anpassung der Gesamtquelle ergänzt. Gleichzeitig wurde die Bestimmung hinzugefügt, dass Erdölhändler den ordnungsgemäßen Ablauf von Import oder Kauf von inländischem Erdöl sicherstellen müssen. Um die Versorgung des Inlandsmarktes mit Erdöl sicherzustellen, legt das Ministerium für Industrie und Handel bei Bedarf den Ablauf von Import und Kauf von inländischem Erdöl oder die Anpassung der Mindestmenge an Erdölquellen für Händler fest.
Mit diesem Rundschreiben wird die Regelung für die sektorübergreifende Gruppe zur Verwaltung der Benzinpreise aufgehoben, die im gemeinsamen Rundschreiben Nr. 39/2014/TTLT-BCT-BTC festgelegt wurde und die Methode zur Berechnung der Grundpreise, den Mechanismus zur Bildung, Verwaltung und Verwendung des Preisstabilisierungsfonds und die Verwaltung der Benzinpreise gemäß den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 83/2014/ND-CP vom 3. September 2014 zum Benzinhandel regelt.
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Quelle: https://vietnamnet.vn/thay-doi-mot-so-quy-dinh-ve-kinh-doanh-xang-dau-2380739.html
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