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Rundschreiben 22/2016/TT-BTTTT vom 19. Oktober 2016 zur Anleitung der Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten von Provinzen und zentral verwalteten Städten

Việt NamViệt Nam19/04/2024

Am 19. Oktober 2016 veröffentlichte das Ministerium für Information und Kommunikation das Rundschreiben Nr. 22/2016/TT-BTTTT zur Steuerung der Auslandsinformationsaktivitäten von Provinzen und zentral verwalteten Städten. Das Rundschreiben legt den Inhalt des Auslandsinformationsaktivitätsplans wie folgt fest: Die Volkskomitees auf Provinzebene sollen sich bei der Entwicklung langfristiger, mittelfristiger und jährlicher Auslandsinformationsaktivitätspläne an den Planungen, Programmen und Plänen der Regierung, den Zielen und Orientierungen für die sozioökonomische Entwicklung der Provinz und Stadt sowie den Dokumenten zur Steuerung der Auslandsinformationsarbeit des Ministeriums für Information und Kommunikation orientieren. Das Portal Vietnam.vn möchte den vollständigen Inhalt dieses Rundschreibens vorstellen.

MINISTERIUM FÜR INFORMATION UND KOMMUNIKATION -------

SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit – Freiheit – Glück ---------------

Nummer: 22/2016/TT-BTTTT

Hanoi , 19. Oktober 2016

 

KREISFÖRMIG

RICHTLINIEN FÜR DIE VERWALTUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN VON PROVINZEN UND ZENTRALVERWALTETEN STÄDTEN

Gemäß Dekret Nr. 132/2013/ND-CP vom 16. Oktober 2013 der Regierung zur Festlegung der Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur des Ministeriums für Information und Kommunikation; gemäß Dekret Nr. 72/2015/ND-CP vom 7. September 2015 der Regierung zur Verwaltung von Auslandsinformationsaktivitäten; gemäß Entscheidung Nr. 25/2013/QD-TTg vom 4. Mai 2013 des Premierministers zur Verkündung der Verordnung über das Sprechen und Bereitstellen von Informationen gegenüber der Presse; gemäß dem Vorschlag des Direktors der Abteilung für Auslandsinformationen gibt der Minister für Information und Kommunikation ein Rundschreiben heraus, das die Verwaltung von Auslandsinformationsaktivitäten von Provinzen und zentral verwalteten Städten regelt. Kapitel I

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

Artikel 1. Geltungsbereich dieser Verordnung Dieses Rundschreiben enthält Richtlinien für die Verwaltung und Umsetzung der Auslandsinformationsaktivitäten von Provinzen und zentral verwalteten Städten. Artikel 2. Anwendungsbereiche Dieses Rundschreiben gilt für die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte (nachfolgend „Volkskomitees auf Provinzebene“ genannt), die den Volkskomitees auf Provinzebene unterstellten Fachagenturen, die Volkskomitees der Bezirke, Kleinstädte und Städte auf Provinzebene (nachfolgend „Volkskomitees auf Bezirksebene“ genannt) sowie Organisationen und Einzelpersonen, die an der Auslandsinformationsarbeit beteiligt sind. Artikel 3. Inhalt des Plans für die Auslandsinformationsarbeit Das Volkskomitee auf Provinzebene erstellt auf Grundlage der Planungen, Programme und Pläne der Regierung, der Ziele und Orientierungen für die sozioökonomische Entwicklung der Provinz oder Stadt und der Leitdokumente des Ministeriums für Information und Kommunikation zur Auslandsinformationsarbeit langfristige, mittelfristige und jährliche Pläne für die Auslandsinformationsarbeit, die folgende Hauptaufgaben umfassen: 1. Beauftragung von Organisationen oder Einzelpersonen mit der Durchführung der Auslandsinformationsarbeit. 2. Entwicklung und Veröffentlichung von Rechtsdokumenten, Richtlinien und Durchführung von Auslandsinformationsaktivitäten. 3. Jährliche Organisation von Schulungen und beruflicher Weiterbildung für Beamte auf Abteilungs- und höherer Ebene sowie Personen, die an Auslandsinformationsaktivitäten teilnehmen, zu folgenden Schlüsselinhalten: a) Umsetzung staatlicher Verwaltungsdokumente zu Auslandsinformationen; b) Methoden und Fertigkeiten der Auslandsinformationsarbeit; c) Rede- und Informationskompetenz für die Presse; d) Internationale Lage und außenpolitische Aktivitäten von Partei und Staat; e) Lage der internationalen Integration Vietnams und der Provinzen und Städte; e) Lage des Kampfes zur Wahrung der Souveränität über Meere, Inseln und Staatsgrenzen; g) Verbreitung von Wissen, Sensibilisierung für Menschenrechte; Bekanntmachung von Erfolgen bei der Gewährleistung der Menschenrechte in Vietnam und den Provinzen und Städten; h) Beziehungen zwischen Vietnam und angrenzenden Ländern (für Provinzen mit Grenzen). 4. Entwicklung von Projekten, Plänen und Auslandsinformationsaktivitäten zur Durchführung folgender Schlüsselaufgaben: a) Information über die Richtlinien und Strategien der Partei und die Strategien und Gesetze des Staates; b) Informationen über die internationale Lage und die außenpolitischen Aktivitäten der Partei und des Staates sowie über die internationale Integrationssituation der Provinz und Stadt; c) Förderung des Images der Provinz und Stadt, des Tourismuspotenzials, der Handelsförderung und der Anziehungskraft der Provinz und Stadt für ausländische Investitionen; d) Bereitstellung von Informationen über Themen im Zusammenhang mit der Provinz und Stadt, die für die ausländische Öffentlichkeit von Interesse sind; Erläuterung, Klarstellung und Bekämpfung falscher Informationen, die den Ruf und das Image der Provinz und Stadt beeinträchtigen; d) Propagierung des Schutzes der Souveränität des Meeres, der Inseln und der territorialen Grenzen des Vaterlandes; e) Weitere von der Provinz oder Stadt geforderte Aufgaben. Artikel 4. Finanzierung der Auslandsinformationstätigkeit Die Finanzierung der Auslandsinformationstätigkeit der Provinzen und zentral verwalteten Städte erfolgt aus lokalen Haushalten und anderen gesetzlich mobilisierten Quellen. Jährlich stellt das Volkskomitee der Provinzen auf der Grundlage des Bedarfs und der Aufgaben im Bereich der Auslandsinformation lokale Budgets für die Umsetzung gemäß den geltenden Vorschriften bereit. Kapitel II

AUSLÄNDISCHE INFORMATIONSAKTIVITÄTEN

Artikel 5. Bereitstellung von Informationen zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt Informationen zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt werden auf folgende Weise bereitgestellt: 1. Außenpolitische Aktivitäten des Provinzvolkskomitees. 2. Portal/Website des Provinzvolkskomitees, der dem Provinzvolkskomitee unterstellten Fachagenturen, des Bezirksvolkskomitees auf Vietnamesisch und in anderen Sprachen. 3. Datensystem zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt . 4. Veröffentlichungen auf Vietnamesisch und in anderen Sprachen. 5. Außenpolitisches Informationssystem an internationalen Grenzübergängen auf der Straße, zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene. 6. Presseerzeugnisse der inländischen Massenmedien. 7. Produkte ausländischer Nachrichtenagenturen, Zeitungen und Medien. 8. Über das Internet verbreitete Medienprodukte. 9. Kontakt- und Kooperationsaktivitäten mit ausländischen Presseagenturen. 10. Kommunikationsaktivitäten zu wichtigen Veranstaltungen in der Provinz, der Stadt und im Ausland. 11. Andere Methoden der ausländischen Informationstätigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Artikel 6. Bereitstellung von Informationen zur Erklärung und Klarstellung 1. Informationen zur Erklärung und Klarstellung sind Dokumente, Materialien, Aufzeichnungen und Argumente zur Erklärung, Klarstellung und Bekämpfung falscher Informationen, die den Ruf und das Image der Provinz oder Stadt beeinträchtigen. 2. Das Volkskomitee der Provinz organisiert die Überwachung und Synthese der Meinung der in- und ausländischen Presse zur Lage der Provinz oder Stadt. Wenn das Volkskomitee der Provinz falsche Informationen, Dokumente oder Berichte entdeckt oder erhält, die den Ruf und das Image der Provinz oder Stadt beeinträchtigen, ist es dafür verantwortlich, das Ministerium für Information und Kommunikation und die zuständigen Behörden zu benachrichtigen, damit die Verwaltungsarbeit geleistet werden kann. 3. Das Volkskomitee der Provinz ergreift proaktiv Informations- und Propagandamaßnahmen, um das Ansehen und das Image der Provinz und der Stadt auf folgende Weise zu schützen und zu verbessern: a) Herausgabe von Pressemitteilungen zur Erklärung und Klarstellung falscher Informationen; Sprecher des Volkskomitees der Provinz, der ihnen unterstellten Fachbehörden und der Bezirksvolkskomitees sprechen mit der Presse in der Provinz und der Stadt und stellen ihr Informationen zur Verfügung; b) Entsendung von Führungsvertretern oder Sprechern zu Pressekonferenzen, die von der zentralen Propagandaabteilung in Abstimmung mit dem Ministerium für Information und Kommunikation und der vietnamesischen Journalistenvereinigung organisiert werden, um auf Anfrage des Ministeriums für Information und Kommunikation den Presseagenturen erklärende und aufklärende Informationen bereitzustellen; c) Veröffentlichung von erklärenden und aufklärenden Informationen auf dem Portal/der Website des Volkskomitees der Provinz, der spezialisierten Agenturen des Volkskomitees der Provinz, des Bezirksvolkskomitees; Medienprodukten von Nachrichtenagenturen, Zeitungen und anderen Medien in vietnamesischer und fremder Sprache; d) Bereitstellung von Informationen für Nachrichtenagenturen und Zeitungen zur Erklärung, Aufklärung und Bekämpfung falscher Informationen; e) Organisation der Bereitstellung von Informationen für Kräfte, die an ausländischen Informationsaktivitäten teilnehmen, und Landsleute in Grenzgebieten, einschließlich der folgenden Inhalte: Erklärung und Aufklärung falscher Informationen; kooperative und freundschaftliche Beziehungen zwischen Vietnam und den angrenzenden Ländern. 4. Informationen, die Staatsgeheimnisse enthalten, müssen den Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz von Staatsgeheimnissen entsprechen. Artikel 7. Image-Förderdatensystem der Provinzen und Städte 1. Das Image-Förderdatensystem der Provinzen und Städte ist ein digitalisiertes Datensystem in vietnamesischer und anderer Sprache, das die Provinzen und Städte in verschiedenen Bereichen vorstellt und der internationalen Gemeinschaft sowie der vietnamesischen Bevölkerung im In- und Ausland zur Verfügung stellt. 2. Das Image-Förderdatensystem der Provinzen und Städte ist die offizielle Informationsquelle über die Provinzen und Städte. 3. Das Image-Förderdatensystem der Provinzen und Städte ist in die nationale Datenbank für Auslandsinformationen integriert. 4. Spezialisierte Agenturen der Volkskomitees auf Provinzebene, der Volkskomitees auf Bezirksebene sowie der Nachrichtenagenturen und Zeitungen in den Provinzen und Städten sind für die Bereitstellung von Informationen und Daten zur Förderung des Images der Provinzen und Städte verantwortlich. Artikel 8. Unterstützung und Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtenagenturen, der Presse, den Medien und Reportern. Das Volkskomitee der Provinz beauftragt die dem Volkskomitee der Provinz unterstellte Fachagentur mit folgenden Aufgaben: 1. Entwicklung von Vorschriften gemäß den geltenden Vorschriften, um Bedingungen für die Tätigkeit ausländischer Nachrichtenagenturen, der Presse, den Medien und Reporter in der Provinz und den Städten zu schaffen. 2. Entwicklung eines Kooperationsmechanismus mit ausländischen Nachrichtenagenturen, der Presse, den Medien und Reportern zur Herstellung von Medienprodukten, die das Image der Provinz und der Städte in den Massenmedien im Ausland bekannt machen und fördern. Kapitel III

MANAGEMENT AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSAKTIVITÄTEN

Artikel 9. Aufgaben des Provinzvolkskomitees 1. Umsetzung der Politik und Richtlinien der Partei und des Staates zur Auslandsinformationsarbeit in der Provinz und Stadt. 2. Herausgabe von Rechtsdokumenten und Dokumenten zur Leitung und Durchführung der Auslandsinformationsarbeit. 3. Genehmigung von Programmen, Projekten, Plänen sowie langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Auslandsinformationsaktivitäten der Provinz und Stadt. 4. Leitung spezialisierter Agenturen des Provinzvolkskomitees und des Bezirksvolkskomitees sowie Einteilung des für die Auslandsinformationsarbeit zuständigen Personals. 5. Bereitstellung offizieller Informationen über die Provinz und Stadt entsprechend ihren Funktionen, Aufgaben und Befugnissen für Nachrichtenagenturen, die Presse, die internationale Gemeinschaft und im Ausland lebende Vietnamesen. 6. Aufbau eines Auslandsinformationssystems an den internationalen Grenzübergängen auf der Straße, dem See-, Luft- und Schienenweg (für Provinzen mit internationalen Grenzübergängen auf der Straße, dem See-, Luft- und Schienenweg). 7. Abstimmung mit dem Außenministerium , dem Ministerium für Information und Kommunikation und den zuständigen Agenturen bei der Entwicklung von Plänen und der Organisation von Auslandsinformationsaktivitäten im Ausland; Vor der Organisation von Aktivitäten dem Außenministerium Bericht erstatten und das Ministerium für Information und Kommunikation benachrichtigen, um die Durchführung von Aktivitäten zur Auslandsinformation zu koordinieren. 8. Informationen im Rahmen der Verwaltung des Volkskomitees der Provinz gemäß den Vorschriften zur Informationssicherheit sichern; verantwortlich für die Durchführung von Inspektionen, Kontrollen, die Behandlung von Verstößen sowie die Lösung von Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit Aktivitäten zur Auslandsinformation in der Provinz oder Stadt sein. 9. Aktivitäten zur Auslandsinformation im Rahmen der Verwaltung zusammenfassen, zusammenfassen und bewerten; jährlich vor dem 1. März den Plan für Aktivitäten zur Auslandsinformation an das Ministerium für Information und Kommunikation senden, den Planinhalt gemäß dem Formular unter Anhang Nr. 01 dieses Rundschreibens; senden Sie den zusammenfassenden Bericht über die externe Informationsarbeit vor dem 10. Dezember an das Ministerium für Information und Kommunikation. Der Berichtsinhalt entspricht dem Formular unter Anhang Nr. 02 dieses Rundschreibens. Wenn das Ministerium für Information und Kommunikation eine dringende Anfrage stellt, sendet das Volkskomitee der Provinz einen Bericht an das Ministerium für Information und Kommunikation und die zuständigen Behörden. Artikel 10. Aufgaben der Abteilung für Information und Kommunikation 1. Beratung und Unterstützung des Provinzvolkskomitees bei der staatlichen Verwaltung ausländischer Informationen. 2. Entwicklung von Vorschriften und Regeln für ausländische Informationsaktivitäten in der Provinz und Stadt. 3. Leitung und Koordination mit spezialisierten Agenturen des Provinzvolkskomitees; Bezirksvolkskomitees zur Erfüllung der folgenden Hauptaufgaben: a) Entwicklung von Programmen, Projekten, Plänen, langfristigen, mittelfristigen und jährlichen ausländischen Informationsaktivitäten der Provinz und Stadt gemäß den Vorschriften Artikel 3 dieses Rundschreibens: Nach Genehmigung durch das Provinzvolkskomitee die Umsetzung von Programmen, Projekten, Plänen und langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Auslandsinformationsaktivitäten organisieren; b) den Provinzvolkskomitees und Bezirksvolkskomitees unterstellte Fachagenturen anleiten und mit der Auslandsinformationsarbeit betraute Mitarbeiter einsetzen; c) die Auslandsinformationsarbeit der Provinz und der Stadt anregen, leiten, kontrollieren und prüfen; entsprechend der Befugnisse Belohnungen für Organisationen und Einzelpersonen mit Leistungen in der Auslandsinformationsarbeit vorschlagen. 4. Die Beurteilung von Programmen, Projekten, Plänen und langfristigen, mittelfristigen und jährlichen Auslandsinformationsaktivitäten der den Provinzvolkskomitees und Bezirksvolkskomitees unterstellten Fachagenturen leiten und organisieren; Programme, Projekte, Pläne und Auslandsinformationsaktivitäten genehmigen (je nach Befugnis) oder dem Provinzvolkskomitee zur Genehmigung vorlegen; nach Genehmigung den Fortschritt der Umsetzung von Programmen, Projekten, Plänen und Auslandsinformationsaktivitäten überwachen und anregen. 5. Die Ausarbeitung von Vorschriften koordinieren, um die Arbeitsbedingungen von Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medien und Auslandsreportern in der Provinz und der Stadt zu verbessern; Entwicklung von Kooperationsmechanismen mit Nachrichtenagenturen, Zeitungen, Medien und ausländischen Reportern zur Produktion von Kommunikationsprodukten, die das Image der Provinz und Stadt in den ausländischen Massenmedien bekannt machen und fördern. 6. Koordinierung mit der Propagandaabteilung der Provinz, dem Parteikomitee der Stadt und den Fachbehörden des Volkskomitees der Provinz, Beratung des Volkskomitees der Provinz bei der Organisation regelmäßiger und Ad-hoc-Pressekonferenzen, Bereitstellung von Auslandsinformationen für Nachrichtenagenturen, Zeitungen, interessierte Organisationen und Einzelpersonen. 7. Leitung und Koordinierung mit den Fachbehörden des Volkskomitees der Provinz, dem Volkskomitee der Bezirke und den Funktionseinheiten zur Organisation von Schulungen und beruflicher Weiterbildung gemäß den Vorschriften in Klausel 3, Artikel 3 dieses Rundschreibens. 8. Leiten Sie den Vorsitz und koordinieren Sie die Arbeit mit den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees und Bezirksvolkskomitees. Beraten Sie das Provinzvolkskomitee bei der Erstellung von Dokumenten, Materialien, Aufzeichnungen und Argumenten zur Erklärung, Aufklärung und Bekämpfung falscher Informationen, die den Ruf und das Image der Provinz und der Stadt schädigen. 9. Leiten Sie den Vorsitz und koordinieren Sie die Arbeit mit den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees beim Aufbau, der Verwaltung, der Nutzung und der Verwendung des Datensystems zur Förderung des Images der Provinz und der Stadt. Setzen Sie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen in Bezug auf den Speicherprozess des Datensystems um. 10. Leiten Sie den Vorsitz und koordinieren Sie die Arbeit mit den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees und den Funktionskräften bei der Erstellung von Jahresplänen und Budgets zur Zusammenstellung von Inhalten für das ausländische Informationssystem an internationalen Grenzübergängen auf der Straße, zu Wasser, in der Luft und auf der Schiene und legen Sie diese dem Provinzvolkskomitee zur Genehmigung vor. 11. Setzen Sie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz von Staatsgeheimnissen bei der Arbeit mit ausländischen Informationen um. 12. Unter Vorsitz und Koordination mit den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees und des Bezirksvolkskomitees schlägt er dem Ministerium für Information und Kommunikation oder dem Provinzvolkskomitee vor, Organisationen und Einzelpersonen für Leistungen in der Auslandsinformationsarbeit entsprechend ihrer Befugnisse auszuzeichnen. 13. Unter Vorsitz und Koordination mit der Aufsichtsbehörde des Ministeriums für Information und Kommunikation sowie den Fachbehörden des Provinzvolkskomitees und des Bezirksvolkskomitees führt er gemäß den Vorschriften Inspektionen und Untersuchungen durch, behandelt Verstöße und löst Beschwerden und Anzeigen im Zusammenhang mit Auslandsinformationsaktivitäten in der Provinz und der Stadt. Kapitel IV

DURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN

Artikel 11. Umsetzung 1. Das Volkskomitee der Provinz ist dafür verantwortlich, die dem Volkskomitee der Provinz unterstellten Fachbehörden und die Volkskomitees der Bezirke der Provinz bei der Umsetzung des Rundschreibens anzuweisen. 2. Die Abteilung für Außeninformationen ist dafür verantwortlich, die Umsetzung des Rundschreibens voranzutreiben, zu überwachen und zu prüfen und dem Minister für Information und Kommunikation regelmäßig über die Ergebnisse zu berichten. Artikel 12. Datum des Inkrafttretens . Dieses Rundschreiben tritt am 2. Dezember 2016 in Kraft. Sollten im Zuge der Umsetzung Probleme oder unangemessene Punkte auftreten, wird das Volkskomitee der Provinz gebeten, dem Ministerium für Information und Kommunikation zur Prüfung und Anpassung schriftlich Bericht zu erstatten./.  
Empfänger: – Premierminister; – Stellvertretende Premierminister; – Zentralbüro und Parteikomitees; – Büro des Generalsekretärs; – Büro der Nationalversammlung und Ausschüsse der Nationalversammlung; – Büro des Präsidenten; – Regierungsbüro; – Ministerien, Behörden auf Ministerebene, der Regierung unterstellte Behörden; – Oberste Volksstaatsanwaltschaft; – Oberstes Volksgericht; – Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte; – Zentrale Behörden von Massenorganisationen; – Abteilung für die Prüfung juristischer Dokumente (Justizministerium); – Abteilung für Information und Kommunikation der Provinzen und zentral verwalteten Städte; – Amtsblatt; – Regierungsportal; – Ministerium für Information und Kommunikation: Minister und stellvertretende Minister, dem Ministerium unterstellte Behörden und Einheiten, elektronisches Informationsportal; – Archive: VT, TTĐN.

MINISTER

Truong Minh Tuan
 

ANHANG 01

(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. ………/2016/TT-BTTTT vom … Monat … Jahr … des Ministeriums für Information und Kommunikation)

VOLKSKOMITEE DER PROVINZ (STADT)..... -------

SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit – Freiheit – Glück ---------------

Nummer: …………………

…., Datum …. Monat …. Jahr ….

PLANEN

Auslandsinformationsaktivitäten im Jahr…

I. ZIELE UND ANFORDERUNGEN AN DIE PLANUNG 1. Ziele: .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Anforderungen: ……………………………………………………………………………………………………………………. .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... II. INHALT 1. Erstellen von Rechtsdokumenten und Dokumenten zur Leitung und Durchführung von Auslandsinformationsaktivitäten ...................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Einteilen von Personal für die Auslandsinformationsarbeit ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 3. Berufliche Ausbildung ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... 4. Erstellen von Auslandsinformationsprogrammen, -projekten und -vorschlägen ............................................................................................................................ .......................................................................................................................................... 5. Spezifische Auslandsinformationsaktivitäten ............................................................................................................................................ .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... III. FINANZIERUNG ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... IV. UMSETZUNGSORGANISATION .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ..........................................................................................................................................
Empfänger: – Ministerium für Information und Kommunikation; – Zuständige Behörden; – Archive.

Im Namen des Vorsitzenden des Volkskomitees (Unterschrift, vollständiger Name in Druckbuchstaben und Stempel)

ANHANG 02

(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. ………/2016/TT-BTTTT vom … Monat … Jahr … des Ministeriums für Information und Kommunikation)

VOLKSKOMITEE DER PROVINZ (STADT)..... -------

SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit – Freiheit – Glück ---------------

Nummer: …………………

. ..., Datum …. Monat …. Jahr ….

ZUSAMMENFASSENDER BERICHT

STAATLICHE VERWALTUNGSARBEIT AN AUSLÄNDISCHEN INFORMATIONEN IM JAHR…

I. SITUATIONSMERKMALE 1. Vorteile .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Schwierigkeiten .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... II. ERGEBNISSE DER UMSETZUNG 1. Ausarbeitung von Rechtsdokumenten und Dokumenten zur Leitung und Durchführung von Auslandsinformationsaktivitäten ...................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Bereitstellung von Personal für die Auslandsinformationsarbeit ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 3. Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 4. Organisation und Umsetzung von Programmen, Projekten und Plänen im Bereich der Auslandsinformation ............................................................................................................................ .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 5. Durchführung von Auslandsinformationsaktivitäten ............................................................................................................................................ .......................................................................................................................................... 6. Finanzierung ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... III. BEWERTUNG DER UMSETZUNGSERGEBNISSE 1. Vorteile ...................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... .......................................................................................................................................... 2. Bestehende Probleme und Einschränkungen ............................................................................................................................ .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... IV. RICHTUNGEN UND AUFGABEN FÜR DAS NÄCHSTE JAHR ............................................................................................................................. .......................................................................................................................................... ......................................................................................................................................... V. EMPFEHLUNGEN UND VORSCHLÄGE ....................................................................................................................................... .......................................................................................................................................................... ..........................................................................................................................................
Empfänger: – Ministerium für Information und Kommunikation; – Zuständige Behörden; – Archive.

Im Namen des Vorsitzenden des Volkskomitees (Unterschrift, vollständiger Name in Druckbuchstaben und Stempel)


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