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Verfahren zur Trennung des Führerscheins für Auto und Motorrad

Báo Quốc TếBáo Quốc Tế07/10/2023

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Bitte lassen Sie mich wissen, wie das Verfahren zur Trennung eines Führerscheins für Autos und Motorräder aussieht. - Leser Tran Thanh
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1. Verfahren zur Trennung von Führerscheinen für Autos und Motorräder

Insbesondere sieht Klausel 3, Artikel 33 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT vor, dass eine Person, die einen integrierten Führerschein aus einem befristeten und einem unbefristeten Führerschein besitzt, bei einer erforderlichen Trennung des Führerscheins das Verfahren zur Trennung des Führerscheins gemäß den Bestimmungen von Artikel 38 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT (geändert im Rundschreiben 01/2021/TT-BGTVT) durchführen muss:

- Antrag auf Änderung des Führerscheins, ausgestellt vom Verkehrsministerium, einschließlich:

+ Antrag auf Änderung des Führerscheins gemäß dem in Anhang 19 vorgeschriebenen Formular, herausgegeben mit Rundschreiben 12/2017/TT-BGTVT;

+ Kopie des Führerscheins, Personalausweises oder Bürgerausweises oder gültigen Reisepasses mit der Personalausweisnummer oder Bürgerausweisnummer (für Vietnamesen) oder gültiger Reisepass (für Ausländer, im Ausland lebende Vietnamesen).

- Einzelpersonen bereiten einen Satz Dokumente gemäß den Bestimmungen in Klausel 1, Artikel 33 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT vor und senden ihn direkt oder über das Online-System des öffentlichen Dienstes an die vietnamesische Straßenverwaltung oder das Verkehrsministerium.

- Bei direkter Antragstellung muss der Fahrer bei der Führerscheinumtauschprozedur direkt bei der Führerscheinausstellenden Behörde ein Foto machen und die Originale der oben genannten Dokumente zum Vergleich vorlegen, mit Ausnahme der in Punkt a, Punkt b, Klausel 1, Artikel 33 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT genannten Dokumente.

- Bei der Einreichung von Dokumenten über das Online-Behördensystem müssen Einzelpersonen die Anweisungen befolgen und für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des angegebenen Inhalts verantwortlich sein. Beim Erhalt eines Führerscheins muss der alte Führerschein zur Archivierung zurückgegeben werden.

- Die Rückgabe des Führerscheins erfolgt bei der zuständigen Behörde oder auf Wunsch des Antragstellers über den öffentlichen Postdienst. Bei der Einreichung des Antrags über das Online-System des öffentlichen Dienstes wird der Führerschein an die zuständige Person zurückgegeben, die den Führerschein umtauscht.

2. Regelungen zur Führerscheinklassifizierung

(1) Die Besoldungsgruppe A1 wird vergeben an:

- Fahrer, die Zweiräder mit einem Hubraum von 50 cm3 bis unter 175 cm3 führen;

- Behinderte Person, die ein dreirädriges Motorrad für Behinderte fährt.

(2) Die Klasse A2 wird zum Führen von Zweiradkrafträdern mit einem Hubraum von 175 cm3 oder mehr und den für die Führerscheinklasse A1 vorgesehenen Fahrzeugarten erteilt.

(3) Die Klasse A3 wird Fahrern zum Führen von dreirädrigen Motorrädern, Fahrzeugtypen der Führerscheinklasse A1 und ähnlichen Fahrzeugen erteilt.

(4) Die Klasse A4 wird Fahrern zum Führen kleiner Traktoren mit einer Tragfähigkeit von bis zu 1.000 kg erteilt.

(5) Nicht-Berufskraftfahrern wird die Berechtigung zur Führung folgender Fahrzeugtypen mit Automatikgetriebe der Klasse B1 erteilt:

- Automatikwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;

- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen mit Automatikgetriebe, mit einer konstruktionsbedingten Tragfähigkeit von weniger als 3.500 kg;

- Auto für Behinderte.

(6) Die Klasse B1 wird nicht professionellen Kraftfahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:

- Personenkraftwagen mit bis zu 9 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;

- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen mit einer konstruktionsbedingten Tragfähigkeit von weniger als 3.500 kg;

- Traktor, der einen Anhänger mit einer Auslegungslast von weniger als 3.500 kg zieht.

(7) Die Klasse B2 wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:

- Spezialfahrzeuge mit einer Auslegungslast von weniger als 3.500 kg;

- Fahrzeugtypen, die für die Führerscheinklasse B1 vorgeschrieben sind.

(8) Die Klasse C wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:

- Lastkraftwagen, einschließlich Speziallastkraftwagen, Spezialfahrzeuge mit einer Auslegungslast von 3.500 kg oder mehr;

- Traktor, der einen Anhänger mit einer Auslegungslast von 3.500 kg oder mehr zieht;

- Fahrzeugtypen, die für die Führerscheinklassen B1, B2 festgelegt sind.

(9) Die Klasse D wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:

- Personenkraftwagen mit 10 bis 30 Sitzplätzen, einschließlich Fahrersitz;

- Fahrzeugtypen, die für Führerscheine der Klassen B1, B2 und C vorgeschrieben sind.

(10) Die Klasse E wird Fahrern zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt:

- Personenkraftwagen mit mehr als 30 Sitzplätzen;

- Fahrzeugtypen, die für Führerscheine der Klassen B1, B2, C und D vorgeschrieben sind.

(11) Inhabern von Führerscheinen der Klassen B1, B2, C, D und E ist das Ziehen eines zusätzlichen Anhängers mit einer zulässigen Gesamtlast von höchstens 750 kg beim Führen entsprechender Fahrzeuge gestattet.

(12) Die Klasse F wird Personen erteilt, die Führerscheine der Klassen B2, C, D und E zum Führen entsprechender Typen von Kraftfahrzeugen mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtlast von mehr als 750 kg, Sattelanhängern und Personenkraftwagen mit angehängten Wagen besitzen, wobei im Einzelnen Folgendes geregelt ist:

- Die Klasse FB2 wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse B2 genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1 und B2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;

- Die Klasse FC wird Autofahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse C genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger, Sattelschlepper und zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1, B2, C und FB2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;

- Die Klasse FD wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse D genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen der in den Führerscheinen der Klassen B1, B2, C, D und FB2 genannten Fahrzeugtypen erteilt;

- Die Klasse FE wird Pkw-Fahrern zum Führen der im Führerschein der Klasse E genannten Fahrzeugtypen mit Anhänger sowie zum Führen folgender Fahrzeugtypen erteilt: Pkw mit Anhänger und Fahrzeugtypen der Führerscheinklassen B1, B2, C, D, E, FB2, FD.

(13) Die Führerscheinklasse für Fahrer von Schlafbussen und Stadtbussen (die für die Personenbeförderung mit Bussen eingesetzt werden) richtet sich nach den Bestimmungen in Artikel 16 Absätze 9 und 10 des Rundschreibens 12/2017/TT-BGTVT. Die Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeug wird auf Grundlage der Anzahl der Sitzplätze in einem Personenkraftwagen des gleichen Typs oder einem Pkw vergleichbarer begrenzter Größe mit nur Sitzplätzen berechnet.

(Artikel 16 Rundschreiben 12/2017/TT-BGTVT)


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