Gleichzeitig ist der Vorsitzende des Volkskomitees auf Gemeindeebene befugt, die Bodenpreise bei Entscheidungen über Landzuteilung, Landpacht, Genehmigungen zur Änderung der Landnutzung, Verlängerung der Landnutzung, Anpassung der Landnutzungsdauer und Änderung der Landnutzungsform zu berücksichtigen, wenn die Bodenpreise in der Bodenpreisliste zur Berechnung von Landnutzungsgebühren und Bodenpacht herangezogen werden. Der Vorsitzende des Volkskomitees auf Gemeindeebene ist befugt, die Einrichtung eines speziellen Bodenpreisbewertungsrates auf Gemeindeebene zu beschließen. Diese Dezentralisierung gewährleistet nicht nur die Voraussetzungen für ein effizientes Funktionieren der Zwei-Ebenen-Regierung, sondern trägt auch zur Festlegung spezifischer, realitätsnaher Bodenpreise bei.
Ban Mai
Quelle: https://baodongnai.com.vn/kinh-te/202506/tu-ngay-1-7-chu-tich-ubnd-xa-duoc-quyet-dinh-gia-dat-3cd1101/
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