Zero-Proof-Bier ist Bier, dem der Alkohol entzogen wurde oder das so gebraut wurde, dass es weniger Alkohol enthält als der gesetzliche Grenzwert. Es gibt viele Biere auf dem Markt, die als Zero-Proof-Bier beworben werden. Tatsächlich haben diese Biere zwar einen niedrigen Alkoholgehalt, gelten aber je nach Landesstandard dennoch als Zero-Proof-Bier.
Laut der US-amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) kann ein Getränk beispielsweise als alkoholfrei deklariert werden, wenn es einen Alkoholgehalt von weniger als 0,5 % aufweist. In Deutschland ist dies ebenfalls der Fall. In Italien hingegen darf alkoholfreies Bier einen Alkoholgehalt von bis zu 1,2 % aufweisen. In Großbritannien muss eine Flasche Bier einen Alkoholgehalt von weniger als 0,05 % aufweisen, um als alkoholfrei gekennzeichnet zu werden. Die Kennzeichnung ist eine Sache, ob das Bier den vorgeschriebenen Alkoholgrenzwert tatsächlich einhält, eine andere.
Tatsächlich stellte die Verkehrspolizei in einigen Fällen bei Tests mit Spezialgeräten von 0-Grad-Bier fest, dass immer noch Alkohol in der Atemluft war. Daher besteht bei einigen Biersorten mit der Bezeichnung „0 Grad Alkohol“ immer noch die Gefahr einer Geldstrafe für den Fahrer, wenn die konsumierte Alkoholmenge zu hoch ist oder das gewählte Bier einen höheren Alkoholgehalt als angegeben aufweist.
Die aktuelle Strafe für Verstöße gegen die Alkoholkonzentration ist im Dekret 100/2019/ND-CP (geändert im Dekret 123/2021/ND-CP) festgelegt.
-Für Motorräder:
Alkoholkonzentration von höchstens 50 Milligramm/100 Milliliter Blut oder höchstens 0,25 Milligramm/1 Liter Atem: Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 2 bis 3 Millionen VND geahndet (Punkt c, Klausel 6, Artikel 6). Der Führerschein wird für 10 bis 12 Monate entzogen (Punkt d, Klausel 10, Artikel 6).
Über 50 bis 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder über 0,25 bis 0,4 Milligramm/1 Liter Atemluft. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 4 bis 5 Millionen VND geahndet (Punkt c, Klausel 7, Artikel 6). Der Führerschein wird für 16 bis 18 Monate entzogen (Punkt e, Klausel 10, Artikel 6).
Über 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder über 0,4 Milligramm/1 Liter Atemluft. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 6 bis 8 Millionen VND geahndet (Punkt e, Klausel 8, Artikel 6). Der Führerschein wird für 22 bis 24 Monate entzogen (Punkt g, Klausel 10, Artikel 6).
-Die Geldstrafe für Alkoholkonzentration im Auto beträgt:
Die Alkoholkonzentration liegt nicht über 50 Milligramm pro 100 Milliliter Blut oder 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 6 bis 8 Millionen VND geahndet (Punkt c, Klausel 6, Artikel 5). Der Führerschein wird für 10 bis 12 Monate entzogen (Punkt e, Klausel 11, Artikel 5).
Über 50 bis 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder über 0,25 bis 0,4 Milligramm/1 Liter Atemluft. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 16 bis 18 Millionen VND geahndet (Punkt c, Klausel 8, Artikel 5). Der Führerschein wird für 16 bis 18 Monate entzogen (Punkt g, Klausel 11, Artikel 5).
Über 80 Milligramm/100 Milliliter Blut oder über 0,4 Milligramm/1 Liter Atemluft. Verstöße werden mit einer Geldstrafe von 30 bis 40 Millionen VND geahndet (Punkt a, Klausel 10, Artikel 5). Der Führerschein wird für 22 bis 24 Monate entzogen (Punkt h, Klausel 11, Artikel 5).
Darüber hinaus kann die Person, die für die Verhängung von Bußgeldern wegen Alkoholkonzentration zuständig ist, eine vorübergehende Beschlagnahme des Fahrzeugs für bis zu 7 Tage anordnen.
Minh Hoa (t/h)
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