Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 116/2024/ND-CP vom 17. September 2024 erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 138/2020/ND-CP vom 27. November 2020 zur Regelung der Einstellung, des Einsatzes und der Verwaltung von Beamten sowie des Dekrets Nr. 06/2023/ND-CP vom 21. Februar 2023 zur Regelung der Qualitätsbewertung des Einsatzes von Beamten geändert und ergänzt werden.
Demnach sind ab dem 17. September 2024 bei der Ablegung der Beamtenprüfung in drei Fällen die Fremdsprachenprüfungen nicht mehr erforderlich.
Beamtenprüfung in 2 Runden
Nach den neuen Vorschriften werden die Einstellungsprüfungen für Beamte in zwei Runden durchgeführt.
Runde 1 ist ein computergestützter Multiple-Choice-Test zum Allgemeinwissen über das politische System, die Organisation von Partei und Staat … und zu Fremdsprachen für jede Arbeitsstelle, mit Ausnahme von Stellen, für die keine Fremdsprachenkenntnisse erforderlich sind.
Das Ergebnis der ersten Runde ergibt sich aus der Anzahl der richtigen Antworten in jedem Prüfungsteil. Beantwortet der Kandidat mindestens 50 % der Fragen in jedem Prüfungsteil richtig, wird ihm die Teilnahme an der zweiten Runde gestattet.
Falls die Ergebnisse der Qualitätsbewertung der Beamteneinreichung gemäß den Bestimmungen des Erlasses Nr. 06/2023/ND-CP vom 21. Februar 2023 zur Regelung der Qualitätsbewertung der Beamteneinreichung bestanden wurden und die Ergebnisse der Qualitätsbewertung der Beamteneinreichung noch innerhalb der durch die Frist für den Eingang des Bewerbungsformulars berechneten Frist liegen und die Anforderungen der Bewertungsskala gemäß den Bestimmungen von Punkt d, Klausel 2, Artikel 3 dieses Erlasses (sofern vorhanden) erfüllen, ist es nicht erforderlich, die Prüfung der ersten Runde abzulegen.
Runde 2: Prüfung in berufsbezogenen Fachfächern in schriftlicher Form oder einer Kombination aus schriftlicher Prüfung und Interview.
Der schriftliche Test prüft das Wissen des Kandidaten über die Richtlinien und Grundsätze der Partei, die Gesetze zur Personalbeschaffungsbranche und zum Personalbeschaffungsbereich, seine fachlichen und technischen Fähigkeiten sowie seine Fähigkeiten zur Leistung im öffentlichen Dienst entsprechend den Anforderungen der zu besetzenden Stelle.
Im Mittelpunkt des Vorstellungsgesprächs steht die Beurteilung der Fähigkeiten: Denken, Kommunikation, situatives Urteilsvermögen, Lernen, Entwicklung, Ausdruck, Einstellung und andere Fähigkeiten, die für die Stelle erforderlich sind.
Wenn es in derselben Einstellungsprüfung Stellen gibt, die unterschiedliche Fachkenntnisse und Fähigkeiten erfordern, muss der Einstellungsrat die Entwicklung unterschiedlicher fachspezifischer Prüfungsfragen organisieren, die den Anforderungen der zu besetzenden Stellen entsprechen.
Falls die für die Einstellung von Beamten zuständige Behörde besondere Anforderungen an Inhalt und Zeit der Fachprüfungen stellt, die über die in diesem Abschnitt festgelegten hinausgehen, muss dies im Einstellungsplan ausdrücklich festgelegt werden.
Fälle der Befreiung vom Fremdsprachentest
Das Dekret Nr. 116/2024/ND-CP sieht in drei Fällen eine Befreiung von der in Teil II, Runde 1 genannten Fremdsprachenprüfung vor:
Eine Möglichkeit besteht darin, über ein den fremdsprachlichen Anforderungen der Stelle entsprechendes Diplom in einem fremdsprachigen Hauptfach zu verfügen, und zwar auf dem gleichen oder einem höheren Ausbildungsniveau als die für die zu besetzende Stelle erforderliche berufliche und technische Ausbildung.
Zweitens: Sie müssen über ein Diplom mit dem gleichen oder einem höheren Ausbildungsniveau als dem für die Stelle erforderlichen Berufsausbildungsniveau verfügen, ein Studium in einer für die Stelle erforderlichen Fremdsprache im Ausland absolvieren oder ein Studium in einer für die Stelle erforderlichen Fremdsprache in Vietnam absolvieren, das von einer zuständigen Behörde anerkannt oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen automatisch anerkannt wurde.
Drittens: Sie verfügen über ein Zertifikat in der Sprache einer ethnischen Minderheit und bewerben sich auf eine Arbeitsstelle, die in direktem Zusammenhang mit ethnischen Minderheiten steht oder in einem Gebiet mit ethnischen Minderheiten arbeitet. Sie sind Angehörige einer ethnischen Minderheit und bewerben sich auf eine Arbeitsstelle, die in direktem Zusammenhang mit ethnischen Minderheiten steht oder in einem Gebiet mit ethnischen Minderheiten arbeitet.
Den Gewinner ermitteln
Gemäß Dekret Nr. 116 müssen Kandidaten, die die Beamtenprüfung bestehen, in der zweiten Runde mindestens 50 Punkte erreichen. Bei einer kombinierten schriftlichen Prüfung mit Vorstellungsgespräch müssen sie beide Prüfungen (schriftlich und Vorstellungsgespräch) absolvieren und in jeder Prüfung mindestens 50 % erreichen.
Darüber hinaus muss der erfolgreiche Bewerber in Runde 2 eine höhere Punktzahl zuzüglich etwaiger Prioritätspunkte aufweisen, die in absteigender Reihenfolge der Punkte in der Einstellungsquote jeder Stelle berücksichtigt werden, auch bei Stellen, die von mehreren verschiedenen Behörden gemeinsam besetzt werden.
Falls in der endgültigen Quote zwei oder mehr Personen die gleiche Gesamtpunktzahl gemäß den Bestimmungen in Punkt b, Absatz 1 dieses Artikels erzielen, wird der erfolgreiche Kandidat in der folgenden Prioritätsreihenfolge ermittelt: Die Person mit der höheren Punktzahl in Runde 2; die Person mit der höheren Punktzahl im schriftlichen Test in Runde 2, falls die kombinierte Form aus schriftlichem Schreiben und Vorstellungsgespräch gewählt wurde; die Person, die die Qualitätsbewertung der Beamteneingabe besteht und von Runde 1 befreit ist; die Person mit dem besseren Ergebnis in der Qualitätsbewertung der Beamteneingabe, falls beide von Runde 1 befreit sind; die Person mit der höheren Anzahl richtiger Antworten im Fach Allgemeinwissen in Runde 1, falls beide an Runde 1 teilnehmen.
Kann der erfolgreiche Bewerber nicht entsprechend der in diesem Absatz festgelegten Rangfolge ermittelt werden, entscheidet der Leiter der für die Einstellung von Beamten zuständigen Behörde über den erfolgreichen Bewerber.
Bei Stellen, die von mehreren Dienststellen des öffentlichen Dienstes gemeinsam besetzt werden, erfolgt die Ermittlung der erfolgreichen Dienststelle des öffentlichen Dienstes nach der im Bewerbungsformular des erfolgreichen Bewerbers gewählten Prioritätsreihenfolge.
Sollte die Zahl der erfolgreichen Bewerber, die sich bei einer Personalvermittlungsagentur für den öffentlichen Dienst bewerben, die Einstellungsquote dieser Personalvermittlungsagentur übersteigen, werden Bewerber mit besseren Einstellungsergebnissen bevorzugt ausgewählt.
Falls in der endgültigen Quote der Agentur, die diesen Beamten beschäftigt, zwei oder mehr Personen mit gleichen Einstellungsergebnissen vorhanden sind, erfolgt die Auswahl gemäß der in Absatz 2 dieses Artikels festgelegten Prioritätsreihenfolge.
Wer die Beamtenprüfung nicht besteht, dessen Prüfungsergebnisse werden für zukünftige Prüfungen nicht berücksichtigt.
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Quelle: https://baohaiduong.vn/3-truong-hop-duoc-mien-thi-ngoai-ngu-khi-thi-tuyen-cong-chuc-393664.html
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