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5 Fälle von Rotlichtverstößen, die nicht bestraft wurden – jeder sollte sie kennen

Người Đưa TinNgười Đưa Tin23/06/2023

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Gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Artikel 9, Kapitel II des Straßenverkehrsgesetzes 2008 (Gesetz Nr. 23/2008/QH12 vom 13. November 2008) müssen Verkehrsteilnehmer in Fahrtrichtung auf der rechten Straßenseite, auf der richtigen Spur und auf dem vorgeschriebenen Straßenabschnitt fahren und die Verkehrssignalanlage beachten.

Darüber hinaus wird in den Klauseln 1, 2 und 3, Artikel 10, Kapitel II des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 auch klar festgelegt, dass das Straßensignalsystem Anweisungen der Verkehrskontrolleure, Ampeln, Schilder, Fahrbahnmarkierungen, Leitplanken oder Schutzwände und Barrieren umfasst.

Dabei gibt es drei Ampelfarben, die wie folgt geregelt sind: Grünes Signal bedeutet Durchfahrt; Rotes Signal bedeutet Verbot; Gelbes Signal bedeutet, dass Sie vor der Haltelinie anhalten müssen, außer Sie fahren über die Haltelinie hinaus, dann können Sie weiterfahren; bei blinkendem Gelb können Sie weiterfahren, müssen aber die Geschwindigkeit reduzieren, aufmerksam sein und Fußgängern, die die Straße überqueren, Vorfahrt gewähren.

Wenn die Ampel auf Rot schaltet, wird den Fahrzeugen die Weiterfahrt untersagt.

QCVN 41:2019/BGTVT des Verkehrsministeriums vom 31. Dezember 2019 schreibt vor, dass ein rotes Signal vor der Haltelinie anhalten muss. Ist keine Haltelinie vorhanden, muss das Fahrzeug in Fahrtrichtung vor der Ampel anhalten. Ist keine Haltelinie vorhanden, gilt die in Fahrtrichtung nächstgelegene Ampelposition als Haltelinie.

In einigen Sonderfällen dürfen Fahrer jedoch auch bei Rot weiterfahren, und zwar:

Wenn ein Befehl vom Verkehrsleiter vorliegt

Gemäß Klausel 2, Artikel 11 des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 und Klausel 4.1, Artikel 4 von QCVN 41:2019/BGTVT, herausgegeben mit Rundschreiben 54/2019/TT-BGTVT, müssen Verkehrsteilnehmer den Anweisungen der Verkehrskontrolleure Folge leisten, wenn die Signalformen im selben Bereich unterschiedliche Bedeutungen haben, und zwar in der folgenden Reihenfolge:

- Befehl des Verkehrsleiters.

- Ampelsignale.

- Signal des Verkehrszeichens.

- Befehle von Fahrbahnmarkierungen und anderen Zeichen auf der Fahrbahnoberfläche.

Laut den Vorschriften müssen Sie bei Rot anhalten und warten, bis die Ampel auf Grün schaltet, bevor Sie weiterfahren dürfen. Wenn die Verkehrspolizei Sie jedoch anweist, bei Rot geradeaus zu fahren, müssen Sie deren Anweisungen befolgen.

Vorrangige Fahrzeuge im Einsatz

Gemäß Artikel 22 Kapitel II des Straßenverkehrsgesetzes von 2008 unterliegen vorrangig verkehrende Fahrzeuge keiner Geschwindigkeitsbeschränkung und dürfen auch bei Rot weiterfahren. Zu den vorrangig verkehrenden Fahrzeugen zählen: Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz; Militärfahrzeuge , Polizeifahrzeuge im Notfalleinsatz, Konvois mit Polizeieskorte; Krankenwagen im Notfalleinsatz; Deichschutzfahrzeuge, Fahrzeuge im Einsatz bei Naturkatastrophen, Epidemien oder Fahrzeuge im Einsatz in gesetzlich vorgeschriebenen Notsituationen.

Hat eine gitterartige Linie

Gemäß QCVN 41:2019/BGTVT befindet sich die gelbe, gitterförmige Linie, bestehend aus ineinander verwobenen Linien, auf der innersten Fahrspur der Straße. Diese Linie weist Fahrer darauf hin, ihre Fahrzeuge innerhalb des markierten Straßenbereichs nicht anzuhalten, um Verkehrsstaus zu vermeiden. In diesem Linienbereich dürfen Fahrzeuge nicht anhalten und müssen weiterfahren.

Es gibt Ampeln und Schilder, die eine Weiterfahrt ermöglichen.

Bei vorhandener Ampel oder Beschilderung ist es Verkehrsteilnehmern auch bei Rot gestattet, abzubiegen oder geradeaus zu fahren:

- Vorrangige Ampeln mit regulärer Ampelanlage schalten auf Grün, Fahrzeuge können in Pfeilrichtung links oder rechts abbiegen.

- Unter dem Ampelmast befindet sich ein Schild, das Fahrzeugen bei Rot das Links-, Rechts- und Geradeausfahren erlaubt. Sie müssen jedoch Fahrzeugen aus anderen Richtungen, denen die Fahrt gestattet ist, sowie Fußgängern, die die Straße überqueren, Vorfahrt gewähren.

Überfahren einer roten Ampel in einigen besonderen Situationen

Artikel 11 des Gesetzes zur Behandlung von Verwaltungsverstößen 2012 legt eindeutig fest, dass Personen, die in den folgenden Fällen Verwaltungsverstöße begehen, nicht bestraft werden:

- Begehen von Verwaltungsverstößen in dringenden Fällen.

- Begehung einer Ordnungswidrigkeit aus berechtigtem Interesse.

- Begehung einer Verwaltungsübertretung aufgrund eines unerwarteten Ereignisses.

- Begehung einer Verwaltungsübertretung aufgrund höherer Gewalt.

- Die Person, die die Verwaltungsübertretung begeht, ist nicht verwaltungsfähig; die Person, die die Verwaltungsübertretung begeht, ist nicht alt genug, um gemäß den Vorschriften verwaltungsrechtlich sanktioniert zu werden.

Wird aus den oben genannten Gründen eine rote Ampel überfahren, so wird der Verkehrssünder von der Verkehrspolizei nicht verwaltungsrechtlich bestraft.

Minh Hoa (t/h)


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