ANTD.VN – Gemäß Dekret Nr. 18/2025/ND-CP muss der Stromverkäufer die Genauigkeit der aufgezeichneten Stromzählerstände oder die zwischen den beiden Parteien vereinbarten Werte sicherstellen.
Neue Regelungen zur Messung des Stromzählerstandes |
Die Regierung hat gerade das Dekret Nr. 18/2025/ND-CP erlassen, in dem eine Reihe von Artikeln des Elektrizitätsgesetzes im Zusammenhang mit Stromhandelsaktivitäten und Situationen der Sicherstellung der Stromversorgung detailliert beschrieben werden.
Genauere Informationen zu diesem Erlass: Die Regulierungsbehörde für Elektrizität ( Ministerium für Industrie und Handel ) teilte mit, dass der Stromverkäufer gemäß dem Erlass beim Kauf und Verkauf von Strom für den privaten Gebrauch den Stromzählerstand einmal im Monat an einem festen Datum erfassen muss, das von beiden Parteien im Stromkaufvertrag vereinbart wurde, außer in Fällen höherer Gewalt, die ein Risiko für die Sicherheit der im Stromkaufvertrag festgelegten Arbeitnehmer darstellen. Der Zeitpunkt der Erfassung des Stromzählerstands kann um einen Tag vor oder nach dem festen Datum verschoben werden oder er kann gemäß der Vereinbarung im Stromkaufvertrag verschoben werden.
Beim Kauf und Verkauf von Strom für den privaten Gebrauch können Käufer und Verkäufer vereinbaren, wie oft der Stromzähler pro Monat erfasst wird. Können sich die beiden Parteien nicht einigen, wird die Erfassung des Stromzählers auf Grundlage des im Stromkaufvertrag angegebenen durchschnittlichen Stromverbrauchs wie folgt geregelt:
Unter 50.000 kWh/Monat erfassen Sie den Index einmal im Monat. Von 50.000 bis 100.000 kWh/Monat erfassen Sie den Index zweimal im Monat. Über 100.000 kWh/Monat erfassen Sie den Index dreimal im Monat.
Übersteigt oder unterschreitet der durchschnittliche tatsächliche Stromverbrauch des Stromkäufers für nicht-häusliche Zwecke in den letzten drei Monaten die Verbrauchsschwellen, die der Anzahl der Indexerfassungen gemäß den Bestimmungen in den obigen Punkten a, b, c entsprechen, haben der Stromverkäufer und der Stromkäufer das Recht, eine Anpassung der Anzahl der Stromindexerfassungen zu vereinbaren.
Bei Stromkäufern mit einem Verbrauch von weniger als 15 kWh/Monat wird der Strommesszyklus von beiden Parteien vereinbart.
Beim Stromgroßhandel wird die Erfassung der Stromzählerstände von beiden Parteien vertraglich vereinbart. Der Stromverkäufer muss die Richtigkeit der erfassten Stromzählerstände sicherstellen.
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Quelle: https://www.anninhthudo.vn/ben-ban-dien-phai-bao-dam-tinh-chinh-xac-cua-chi-so-dien-nang-da-ghi-post603030.antd






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