Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat gerade einen vom Ministerium ausgearbeiteten Verordnungsentwurf zur Regelung der Signale für Vorrangfahrzeuge angekündigt, um Kommentare von Organisationen und Einzelpersonen einzuholen.
Nach Angaben des Ministeriums für öffentliche Sicherheit basiert das neue Dekret auf der Übernahme der Bestimmungen des derzeit geltenden Dekrets 109/2009 und regelt denselben Inhalt.
Das Ministerium für öffentliche Sicherheit ist für die Ausarbeitung eines neuen Erlasses zuständig, der detaillierte Vorschriften für sieben Fahrzeugtypen vorschlägt, die Vorrangsignalgeräte installieren und verwenden dürfen.
Anders als derzeit schlägt das Ministerium für öffentliche Sicherheit detaillierte Vorschriften für die Personen vor, die Signalgeräte an vorrangigen Fahrzeugen installieren und verwenden dürfen, um eine strengere Kontrolle zu gewährleisten.
7 Subjekte, die Fahrzeugsignalgeräte installieren und verwenden dürfen, haben Vorrangrechte, darunter:
- Feuerwehrautos im Einsatz;
- Militärfahrzeuge für Notfalleinsätze, darunter: Militärfahrzeuge für die Brandbekämpfung, Rettung, Kampfführung, Missionen zur dringenden Information, Führung von Marschgruppen, Fahrzeuge für militärische Kontrollmissionen, Kontrolle von Militärfahrzeugen, Schutzgruppen; Fahrzeuge für Festnahme-, Durchsuchungs- oder Ermittlungstätigkeiten, Begleitung von Kriminellen und Gefangenen sowie Fahrzeuge zur Teilnahme an der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus.
- Polizeifahrzeuge für Notfalleinsätze, darunter: Fahrzeuge für Rettungseinsätze; Fahrzeuge für Festnahme-, Durchsuchungs- oder Ermittlungstätigkeiten, zur Eskorte von Kriminellen und Gefangenen, zur Bekämpfung von Protesten und Unruhen, zur Auflösung von Menschenmengen, die die öffentliche Ordnung stören; Fahrzeuge für Verkehrspatrouillen und -kontrollen; Fahrzeuge für Wacheinsätze; Kommandofahrzeuge zur Terrorismusbekämpfung; Informationsfahrzeuge für dringende Einsätze; Fahrzeuge, die Militärkonvois befehligen.
- Ein Polizeiauto weist den Weg;
- Ein Krankenwagen im Notfalldienst ist ein Fahrzeug, das einen Notfallpatienten transportiert oder abholt;
- Deichschutzfahrzeuge im Einsatz, Fahrzeuge im Einsatz bei Störfällen, Naturkatastrophen und Epidemien.
- Fahrzeuge, die in Notsituationen gesetzlich vorgeschriebene Aufgaben erfüllen, darunter: Fahrzeuge für Lenkungsausschüsse, die den Premierminister bei der Umsetzung von Beschlüssen des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung oder von Anordnungen des Präsidenten zur Ausrufung des Ausnahmezustands unterstützen; Fahrzeuge für Rettungskräfte, medizinische Kräfte, Umweltschutzkräfte, landwirtschaftliche Kräfte und andere Kräfte, die vom Lenkungsausschuss mobilisiert werden, um in Notsituationen besondere Maßnahmen umzusetzen.
Zu den Objekten, die mit Vorfahrtssignalen ausgestattet werden sollen, gehören laut Entwurf unter anderem die vorausfahrenden Fahrzeuge der Verkehrspolizei.
Verbotene Verhaltensweisen
Um zu verhindern, dass sich an Fahrzeugen mit Prioritätssystemen eine Verbreitung von Störungen und Verkehrsunruhen vollzieht und die Verkehrssicherheit gefährdet, schlägt das Ministerium für öffentliche Sicherheit dem Entwurf zufolge Vorschriften zu verbotenen Handlungen vor.
Eines davon ist ein Vorrangfahrzeug, aber die Hupen, Flaggen und Vorrangsignalleuchten sind vom falschen Typ, an der falschen Stelle und nicht vollständig vorschriftsmäßig installiert.
Vorrangfahrzeuge nutzen Vorrangsignale, wenn sie nicht im Dienst sind, oder missbrauchen Vorrangsignale, um illegale Handlungen zu begehen.
Fahrzeuge, die im gesetzlich vorgeschriebenen Notfall im Einsatz sind, verwenden Vorrangsignale, wenn kein Ausnahmezustand ausgerufen wurde, und wenden im Notfall besondere Maßnahmen an.
Ein weiteres verbotenes Verhalten besteht darin, dass der Fahrer eines Vorrangfahrzeugs ein Vorrangsignal verwendet, das Verkehrsunsicherheit für andere Verkehrsteilnehmer verursacht, die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigt und den Anweisungen eines Verkehrsleiters nicht Folge leistet.
Oder Straßenkraftfahrzeuge, die keine Vorfahrtsobjekte sind, aber Hupen, Flaggen, Vorfahrtssignalleuchten oder ähnliche Vorrichtungen installieren, verwenden, die bei anderen Verkehrsteilnehmern Verwirrung stiften.
Der vom Ministerium für öffentliche Sicherheit ausgearbeitete Entwurf sieht außerdem vor, dass Hupen, Flaggen und Lichter von vorrangigen Fahrzeugen an den richtigen Stellen angebracht werden müssen. Die Hupen- und Lichtsignale von vorrangigen Fahrzeugen müssen ausreichend laut und hell sein, um von Personen und Fahrzeugen am Verkehr erkannt zu werden.
Bei Autos ist das Vorfahrtsignallicht auf dem Dach des Autos über dem Fahrer montiert; die Vorfahrtsignalhupe ist im Auto oder auf dem Dach montiert; die Signalflagge befindet sich vorne am Auto auf der linken Seite des Fahrers.
Bei Motorrädern ist das Vorfahrtssignallicht an der rechten Gabel vorne oder hinten angebracht; die Vorfahrtssignalhupe ist an der Vorderseite des Fahrzeugs angebracht; die Signalflagge ist an der Vorderseite des Fahrzeugs angebracht.
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