Das Finanzministerium hat gerade die offizielle Mitteilung Nr. 3646/BTC-QLCS an Ministerien, Zweigstellen und Kommunen bezüglich des Kaufs importierter öffentlicher Fahrzeuge herausgegeben.
In dem Dokument heißt es, dass das Finanzministerium in Umsetzung der Anweisung des Premierministers im Amtlichen Schreiben Nr. 36/TTg-KTTH vom 22. September 2010 das Amtliche Schreiben Nr. 16308/BTC-QLCS vom 30. November 2010 an vom Premierminister eingesetzte Ministerien, Zweigstellen, Kommunen, Unternehmen und Wirtschaftsgruppen mit Anweisungen zur vorübergehenden Aussetzung des Kaufs importierter öffentlicher Fahrzeuge herausgegeben habe.
Am 26. Dezember 2024 veröffentlichte das Finanzministerium die offizielle Mitteilung Nr. 14341/BTC-QLCS, in der es dem Premierminister über den Kauf importierter öffentlicher Fahrzeuge berichtete. Dementsprechend schlug das Finanzministerium dem Premierminister vor, den Kauf importierter Fahrzeuge gemäß der offiziellen Mitteilung Nr. 36/TTg-KTTH zur Begrenzung des Handelsdefizits nicht vorübergehend auszusetzen. Die Verwaltung und Nutzung (einschließlich Standards, Normen und Käufe) von Fahrzeugen muss den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte und den einschlägigen Gesetzen entsprechen.
Am 17. März 2025 erließ das Regierungsbüro die offizielle Mitteilung Nr. 2192/VPCP-KTTH zum Kauf importierter öffentlicher Fahrzeuge, in der der Regierungschef anordnete, dass Kauf, Verwaltung und Nutzung öffentlicher Fahrzeuge (einschließlich Standards und Normen zu Typen, Mengen und Preisen) den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Nutzung öffentlicher Vermögenswerte, des Gesetzes über Ausschreibungen und damit verbundener Gesetze entsprechen müssen, um Einsparungen, Effizienz, Öffentlichkeitsarbeit, Transparenz und Abfallvermeidung zu gewährleisten.
Daher informiert das Finanzministerium die Behörden und Einheiten, damit diese die gesetzlichen Bestimmungen und die Anweisungen der Regierungschefs kennen und umsetzen können. Sollten in der Praxis Probleme auftreten, müssen die Behörden und Einheiten dem Finanzministerium Dokumente zur Beratung übermitteln oder diese zusammenfassen und den zuständigen Behörden melden./.
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