Diese Ansicht wurde vom Leiter des Finanzministeriums in seiner Stellungnahme zum Entwurf zur Ersetzung des Beschlusses 24/2017 über den Mechanismus zur Anpassung der durchschnittlichen Strompreise für Privatkunden zum Ausdruck gebracht.
Unter Berufung auf Bestimmungen im Preisgesetz und im Elektrizitätsgesetz erklärte das Finanzministerium, dass das Ministerium für Industrie und Handel gegenüber der Regierung für die Umsetzung der staatlichen Verwaltung von Elektrizität und Stromverbrauch, einschließlich der Strompreise, verantwortlich sei.
Dementsprechend ist das Ministerium für Industrie und Handel die zuständige Behörde für die Entwicklung des Preisrahmens, des Anpassungsmechanismus und der Strompreisliste für den Einzelhandel, die dem Premierminister vorgelegt werden muss. Darüber hinaus ist es für die Bereitstellung von Leitlinien für die Festlegung des Preisrahmens für Stromerzeugung, -übertragung, Nebendienstleistungen und -abfertigungsgebühren zuständig.
Das Finanzministerium schlägt daher vor, die Koordinierungsverantwortung dieser Agentur nicht im Beschlussentwurf festzulegen.
Gleichzeitig schlug das Finanzministerium vor, aus dem Entwurf den Inhalt zu streichen, wonach die Vietnam Electricity Group (EVN) dem Finanzministerium einen Bericht über den durchschnittlichen Strompreisplan sendet.
Das Finanzministerium erklärte, es koordiniere nur bei ungewöhnlichen Schwankungen oder größeren Auswirkungen.
Darüber hinaus möchte das Finanzministerium die Verantwortung für die Koordinierung der Überprüfung nicht festlegen, wenn der durchschnittliche Einzelhandelsstrompreis um 5 bis 10 Prozent steigt.
Steigt der durchschnittliche Strompreis im Einzelhandel um 5–10 %, wird das Ministerium für Industrie und Handel den von EVN vorgelegten Plan proaktiv prüfen und kommentieren. Steigt der Strompreis um 10 % oder mehr und wirkt sich dies auf die Gesamtwirtschaft aus, wird das Finanzministerium nach der Prüfung durch das Ministerium für Industrie und Handel zu den Ministerien und Zweigstellen gehören, die den Preisplan kommentieren.
Gleichzeitig schlug das Finanzministerium vor, die Verantwortung dieser Behörde für die Überprüfung und Kontrolle der Berichte und Berechnungen von EVN aufzuheben. Sie soll nicht verpflichtet sein, an Sitzungen teilzunehmen, der zuständigen Behörde (Ministerium für Industrie und Handel) Bericht zu erstatten und proaktiv Stellungnahmen zum jährlichen Strompreisplan für den Einzelhandel abzugeben. Das Ministerium gibt lediglich Stellungnahmen auf Grundlage der Vorschläge des Ministeriums für Industrie und Handel ab.
Dem Beschlussentwurf zufolge kann der Strompreis weitere Kosten enthalten, die zuvor nicht berechnet wurden, darunter Wechselkursdifferenzen. Das Finanzministerium erklärte, dass die berechnete und auf den durchschnittlichen Einzelhandelsstrompreis umgelegte Wechselkursdifferenz dazu führe, dass der Einzelhandelsstrompreis nicht ausreiche, um die Kosten der Stromerzeugung und des Geschäftsbetriebs zu decken.
Daher muss das Ministerium für Industrie und Handel prüfen, welche Kosten im Einzelhandelsstrompreis enthalten sein dürfen. EVN ist dafür verantwortlich, die Kosten zu berechnen und festzulegen, die zwar im Strompreis enthalten sein dürfen, derzeit aber nicht enthalten sind, und diese dem Ministerium für Industrie und Handel zur Prüfung vorzulegen.
Das Ministerium für Industrie und Handel ist jährlich für die Kontrolle, Überprüfung und Genehmigung der Selbstkostenpreise (Stromerzeugungs- und Betriebskosten) und sonstigen Kosten der EVN zuständig.
Gemäß dem Entscheidungsentwurf, der die Entscheidung 24 ersetzt, wird die Frist für die Anpassung der Strompreise von sechs auf drei Monate verkürzt. Das bedeutet, dass es jedes Jahr vier Änderungen geben wird und die Preise vierteljährlich entsprechend den Stromerzeugungskosten aktualisiert werden.
Am 9. November wurde der Strompreis um 4,5 % nach oben angepasst (die Anpassung erfolgt durch EVN). Mit der oben genannten Preisanpassung stieg der Strompreis von 1.920,3 VND auf den neuen Preis von 2.006,79 VND/kWh (ohne Mehrwertsteuer).
Dies ist die zweite Strompreiserhöhung im Jahr 2023. Zuvor war der durchschnittliche Strompreis für Privatkunden am 4. Mai nach vier Jahren ohne Anpassung um 3 % von 1.854,44 VND/kWh auf 1.920,3732 VND/kWh (ohne Mehrwertsteuer) gestiegen.
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