Dementsprechend regelt das Rundschreiben die Ausschreibungsaktivitäten für Arzneimittel unter Verwendung von Mitteln aus dem Staatshaushalt, aus Krankenversicherungsfonds und aus anderen legalen Einnahmequellen staatlicher Verwaltungsbehörden für Gesundheits- und öffentliche Gesundheitsdiensteinheiten (öffentliche Gesundheitseinrichtungen), einschließlich: 1. Aufteilung der Ausschreibungspakete und Arzneimittelgruppen; 2. Prozesse und Verfahren zur Auswahl von Arzneimittellieferanten; 3. Zentralisierte Arzneimittelbeschaffung.
Dieses Rundschreiben gilt für die Ausschreibung von chemischen Arzneimitteln, radioaktiven Arzneimitteln, Markern, Impfstoffen, biologischen Produkten, pflanzlichen Arzneimitteln, traditionellen Arzneimitteln, Heilkräutern, traditionellen medizinischen Inhaltsstoffen und Gasen, denen als Arzneimittel zur medizinischen Untersuchung und Behandlung eine Zulassungsnummer für den Verkehr erteilt wurde.
Im Rundschreiben heißt es eindeutig, dass der Kauf von vom Staat bestellten oder zugewiesenen Arzneimitteln den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 32/2019/ND-CP vom 10. April 2019 entsprechen muss, der die Zuweisung, Bestellung oder Ausschreibung für die Bereitstellung öffentlicher Produkte und Dienstleistungen unter Verwendung von Mitteln aus dem Staatshaushalt aus regulären Ausgabenquellen regelt.
Der Erwerb von Arzneimitteln, die für medizinische Untersuchungen und Behandlungen bei Militärsanitätseinrichtungen, Sanitätsagenturen und medizinischen Einrichtungen in Haftanstalten der Streitkräfte verwendet werden, erfolgt gemäß den Anweisungen des Ministeriums für Nationale Verteidigung und des Ministeriums für Öffentliche Sicherheit .
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Der Kauf von Vollblut und qualifizierten Blutprodukten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 15/2023/TT-BYT vom 20. Juli 2023 des Gesundheitsministers, in dem der Höchstpreis und die Kosten für die Bestimmung des Preises einer Einheit Vollblut und qualifizierter Blutprodukte festgelegt sind.
Verantwortung für die Planung der Auftragnehmerauswahl und Organisation der Auftragnehmerauswahl
In Bezug auf die Verantwortung für die Planung und Organisation der Auftragnehmerauswahl heißt es im Rundschreiben eindeutig, dass die nationale zentrale Beschaffungseinheit gemäß den Bestimmungen in Kapitel IV dieses Rundschreibens für die Planung und Organisation der Auftragnehmerauswahl verantwortlich ist. Die Zeit für die Umsetzung der Rahmenvereinbarung und die maximale Zeit für die Umsetzung des Ausschreibungspakets beträgt 36 Monate, aufgeteilt nach Arzneimittelgruppen und dem Lieferplan nach Quartal und Jahr für Arzneimittel in einem der folgenden Fälle:
- Arzneimittel, die auf der vom Gesundheitsminister herausgegebenen nationalen zentralen Beschaffungsliste stehen und die technischen Kriterien der Gruppen 1 und 2 gemäß Artikel 4 dieses Rundschreibens erfüllen;
- Arzneimittel auf der vom Gesundheitsminister herausgegebenen Liste seltener Arzneimittel;
- Medikamente müssen in kleinen Mengen gekauft werden, um sicherzustellen, dass genügend Medikamente für die medizinischen Untersuchungen und Behandlungen vorhanden sind, wie in Absatz 1, Artikel 53 des Ausschreibungsgesetzes vorgeschrieben.
Gemäß dem Rundschreiben ist die lokale zentrale Beschaffungseinheit für die Planung und Organisation der Auftragnehmerauswahl gemäß den Bestimmungen in Kapitel IV dieses Rundschreibens verantwortlich. Die Zeit für die Umsetzung der Rahmenvereinbarung und die maximale Zeit für die Umsetzung des Ausschreibungspakets beträgt 36 Monate, aufgeteilt nach Arzneimittelgruppen und dem Lieferplan nach Quartal und Jahr für Arzneimittel in einem der folgenden Fälle:
- Arzneimittel auf der Liste der zentralisierten Beschaffung auf lokaler Ebene, mit Ausnahme von Arzneimitteln auf der vom Gesundheitsminister herausgegebenen Liste der zentralisierten Beschaffung auf nationaler Ebene, die die technischen Kriterien der Gruppen 1 und 2 gemäß Artikel 4 dieses Rundschreibens erfüllen;
- Arzneimittel auf der vom Gesundheitsminister herausgegebenen Liste seltener Arzneimittel;
- Medikamente müssen in kleinen Mengen gekauft werden, um sicherzustellen, dass genügend Medikamente für die medizinischen Untersuchungen und Behandlungen vorhanden sind, wie in Absatz 1, Artikel 53 des Ausschreibungsgesetzes vorgeschrieben.
Gemäß dem Rundschreiben wird die Beschaffung von Arzneimitteln gemäß Klausel 5, Artikel 53 des Ausschreibungsgesetzes wie folgt durchgeführt:
In Absatz 5, Artikel 53 des Gesetzes über die Ausschreibung heißt es eindeutig:
5. Waren und Dienstleistungen, die nicht in der Liste der zentralisierten Beschaffungen aufgeführt sind, für die aber viele Agenturen, Organisationen und Einheiten Waren und Dienstleistungen derselben Art kaufen müssen, können zu einem Angebotspaket zusammengefasst werden, das von einer der Agenturen, Organisationen und Einheiten gekauft wird oder von der Einheit mit zentralisierter Beschaffungsfunktion beschafft wird.
- Wenn zwischen Behörden, Organisationen oder Einheiten (nachfolgend Einheiten genannt) eine Vereinbarung getroffen wird, dass eine Einheit als zentrale Anlaufstelle für den Einkauf fungiert, muss diese Einheit den Bedarf der übrigen Einheiten in der Vereinbarung zusammenfassen und den Einkauf gemäß den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes durchführen. Die Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und die Verantwortung für die Vorbereitung und Einreichung des Einkaufsbedarfs sowie für die Kostenübernahme enthalten.
- Falls die Einheiten keine Vereinbarung haben und die Auswahl des Auftragnehmers nicht selbst organisieren können oder die Auswahl des Auftragnehmers organisiert haben, aber gescheitert ist, müssen sie den Antrag auf Arzneimittelbeschaffung an die Verwaltungsbehörde senden: Gesundheitsministerium für Einheiten unter der Verwaltung des Gesundheitsministeriums oder falls zwei oder mehr Provinzen den Antrag stellen; Ministerium für Nationale Verteidigung für Einheiten unter der Verwaltung des Ministeriums für Nationale Verteidigung; Ministerium für öffentliche Sicherheit für Einheiten unter der Verwaltung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit; Gesundheitsamt für Einheiten vor Ort, die nicht der Verwaltungsbehörde des Gesundheitsministeriums, des Ministeriums für Nationale Verteidigung und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit unterstehen.
Nach Eingang des Antrags der Einheit ist die Verwaltungsagentur verpflichtet, innerhalb von 10 Tagen die Einheit mit der Durchführung des Kaufs zu beauftragen. Wird dies nicht getan, muss der Einheit eine schriftliche Antwort mit Angabe der Gründe zugesandt werden.
Das Gesundheitsministerium erklärte, dass die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen für die Planung und Organisation der Auftragnehmerauswahl für Arzneimittel verantwortlich seien, die nicht von der Nationalen Zentralen Beschaffungseinheit und der Lokalen Zentralen Beschaffungseinheit vorgesehen seien.
Die Planung und Organisation der Auftragnehmerauswahl in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen muss den Bestimmungen in Kapitel III dieses Rundschreibens entsprechen. Die maximale Umsetzungsdauer für das Ausschreibungspaket beträgt 36 Monate, aufgeteilt nach Ausschreibungspaket und Arzneimittelgruppe.
Bericht über die Umsetzung der Ergebnisse der nationalen zentralisierten Auftragnehmerauswahl
Im Rundschreiben heißt es eindeutig, dass Auftragnehmer vor dem 10. eines jeden Monats und dem 10. des ersten Monats jedes Quartals oder auf Ad-hoc-Basis auf Anfrage über die Umsetzung von Verträgen zur Lieferung von Arzneimitteln auf der Liste der Arzneimittel, die einer nationalen zentralen Ausschreibung unterliegen, gemäß dem in Anhang VII vorgeschriebenen Formular berichten müssen, das mit diesem Rundschreiben an die Nationale Zentrale Beschaffungseinheit und die Abteilung für HIV/AIDS-Prävention und -Kontrolle für HIV-Anti-HIV-Medikamente herausgegeben wird.
Vor dem 10. Tag des ersten Monats jedes Quartals oder auf Anfrage müssen von den Kommunen verwaltete medizinische Einrichtungen, von Ministerien verwaltete medizinische Einrichtungen und Zweigstellen in der Region einen Bericht über die Umsetzung der Verträge über die Lieferung von Medikamenten auf der Liste der Medikamente, die auf nationaler Ebene einer zentralen Ausschreibung unterliegen, gemäß dem in Anhang VII dieses Rundschreibens vorgeschriebenen Formular an die lokale zentrale Beschaffungseinheit und die HIV/AIDS-Präventionsstelle der Provinz für Anti-HIV-Medikamente senden.
Vor dem 15. des ersten Monats jedes Quartals oder auf Anfrage müssen die lokale zentrale Beschaffungseinheit und die medizinischen Einrichtungen unter der Leitung des Gesundheitsministeriums über die Umsetzung der Verträge zur Lieferung von Arzneimitteln auf der Liste der Arzneimittel, die auf nationaler Ebene einer zentralen Ausschreibung unterliegen, gemäß dem in Anhang VII dieses Rundschreibens vorgeschriebenen Formular Bericht erstatten und diese an die nationale zentrale Beschaffungseinheit und die Abteilung für HIV/AIDS-Prävention und -Kontrolle für Anti-HIV-Medikamente senden.
Bericht über die Umsetzung der Ergebnisse der zentralisierten Auftragnehmerauswahl auf lokaler Ebene
Gemäß dem Rundschreiben muss der Auftragnehmer vor dem 10. Tag des ersten Monats jedes Quartals oder auf Ad-hoc-Basis auf Anfrage über die Umsetzung des Vertrags zur Lieferung von Arzneimitteln in der Arzneimittelliste für die zentrale Ausschreibung auf lokaler Ebene gemäß dem in Anhang VII dieses Rundschreibens vorgeschriebenen Formular Bericht erstatten und diesen an die zentrale Beschaffungseinheit auf lokaler Ebene senden.
Vor dem 10. Tag des ersten Monats jedes Quartals oder auf Ad-hoc-Basis auf Anfrage müssen öffentliche Gesundheitseinrichtungen unter lokaler Verwaltung über die Umsetzung der Verträge zur Lieferung von Arzneimitteln in der Liste der Arzneimittel, die einer zentralen Ausschreibung auf lokaler Ebene unterliegen, gemäß dem in Anhang VII dieses Rundschreibens vorgeschriebenen Formular Bericht erstatten und diesen an die lokale zentrale Beschaffungseinheit senden.
Medikamentenlisten für die Auswahl des Auftragnehmers müssen klar bekannt gegeben werden
In dem Rundschreiben heißt es eindeutig, dass die Leiter zentraler Behörden die ihnen unterstellten öffentlichen Gesundheitseinrichtungen anweisen, Arzneimittellieferanten gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens und den gesetzlichen Bestimmungen zur Auswahl von Auftragnehmern auszuwählen.
Der Gesundheitsminister überträgt die Entscheidungsbefugnis über die Beschaffung von Arzneimitteln an Agenturen und Einheiten, die unter der Leitung des Gesundheitsministeriums stehen und direkt Kapitalquellen nutzen, um Arzneimittel für den Betrieb dieser Agenturen und Einheiten sowie für die Erfüllung der ihnen vom Gesundheitsminister zugewiesenen Aufgaben zu kaufen.
Das Gesundheitsministerium fordert die Arzneimittelbehörde und die Verwaltung für Traditionelle Medizin auf, für die Aktualisierung und Veröffentlichung der folgenden Informationen auf der Website verantwortlich zu sein:
Liste zur Auswahl des Auftragnehmers, einschließlich:
- Liste der Arzneimittelzulassungsbehörden der Länder auf der SRA- oder EMA-Liste und Liste der Länder auf der SRA- oder EMA-Liste;
- Liste der Arzneimittelzulassungsbehörden der Länder, die Mitglieder von PIC/s und ICH sind;
- Liste der Arzneimittelproduktionsanlagen in Vietnam, die von der vietnamesischen Arzneimittelbehörde als den WHO-GMP-Grundsätzen und -Standards entsprechend bewertet wurden;
– Liste der Arzneimittelherstellungsanlagen, die die Grundsätze und Standards der EU-GMP erfüllen, oder der Arzneimittelherstellungsanlagen, die die Grundsätze und Standards der EU-GMP erfüllen; Liste der Herstellungsanlagen, die die Grundsätze und Standards der PIC/s-GMP erfüllen; Liste der Herstellungsanlagen, die die Grundsätze und Standards der WHO-GMP erfüllen;
- Liste der Produktionsstätten, die vom vietnamesischen Gesundheitsministerium als den GMP-Grundsätzen und -Standards für pflanzliche Arzneimittel oder traditionelle Arzneimittel entsprechend bewertet wurden;
- Liste der Arzneimittelherstellungsanlagen in Vietnam, die vom vietnamesischen Gesundheitsministerium als den GMP-Grundsätzen und -Standards für Heilkräuter und traditionelle Arzneimittel entsprechend bewertet wurden;
- Liste der Arzneimittelproduktionsanlagen in Vietnam, die vom vietnamesischen Gesundheitsministerium als den GMP-Grundsätzen und -Standards für pharmazeutische Inhaltsstoffe aus Heilkräutern entsprechend eingestuft wurden.
Liste der für die Auswahl des Auftragnehmers verwendeten Medikamente, einschließlich:
- Liste der Arzneimittel, traditionellen Arzneimittel und Halbfertigprodukte, für die eine Verkehrszulassung oder Einfuhrlizenz erteilt wurde;
- Liste der Original-Markenmedikamente und biologischen Referenzprodukte;
- Liste der Original-Markenmedikamente und biologischen Referenzprodukte für die Verarbeitung und den Technologietransfer in Vietnam;
- Liste der Arzneimittel mit nachgewiesener Bioäquivalenz;
- Liste der Arzneimittel, die vollständig in Produktionslinien in Vietnam hergestellt werden und die Kriterien der Gruppe 1 gemäß Punkt c, Klausel 1, Artikel 4 dieses Rundschreibens erfüllen;
- Liste traditioneller Arzneimittel in den folgenden Darreichungsformen: Extrakt, Granulat, Pulver, Flüssigextrakt, ätherisches Öl, Harz, Gummi, Gelee, unter Gewährleistung der Qualität gemäß den Vorschriften des Gesundheitsministeriums zum Qualitätsmanagement von Heilkräutern und traditionellen Arzneimitteln;
- Liste der Arzneimittel in der Nationalen Produktliste;
- Liste der vom Gesundheitsministerium mit dem „Vietnamese Medicine Star“ ausgezeichneten Medikamente;
- Liste der Heilkräuter, die in der Einrichtung angebaut, geerntet oder auf natürliche Weise genutzt werden, wobei die Einrichtung vom vietnamesischen Gesundheitsministerium als den GACP-Grundsätzen und -Standards entsprechend bewertet wurde;
- Liste der verarbeiteten Arzneimittel (ohne Technologietransfer zur Arzneimittelherstellung);
- Liste der verarbeiteten Arzneimittel (mit Transfer der Arzneimittelproduktionstechnologie); Liste der Arzneimittel mit Technologietransfer und erteilten oder erneuerten Zulassungsbescheinigungen für den Verkehr;
- Liste der Arzneimittel, die aus Rohstoffen (pharmazeutischen Inhaltsstoffen) hergestellt wurden, die in Ländern auf der SRA- oder EMA-Liste produziert wurden, Rohstoffe (pharmazeutische Inhaltsstoffe), denen das CEP-Zertifikat erteilt wurde;
- Liste der Arzneimittel und Produktionsstätten sowie Lieferanten mit Verstößen gegen die Arzneimittelqualität;
Darüber hinaus muss die Arzneimittelbehörde eine Liste der Arzneimittelherstellungsanlagen und -lieferanten veröffentlichen, die die Anforderungen hinsichtlich Kapazität, Erfahrung und Ruf erfüllen, um die Grundlage für die Einladung zur Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen zu schaffen./.
Portal des Gesundheitsministeriums
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