
Im Rahmen der Schulung wurden die Kader und Beamten der Behörden über fünf Themen informiert, darunter: Umsetzung des Prozesses zum Vorschlagen, Erkennen und Freigeben von Staatsgeheimnissen, Umsetzungsmethoden und zu beachtende Punkte; Prozess des Empfangs und der Übermittlung von Staatsgeheimnissen; Anpassung der Vertraulichkeitsstufe, Freigabe und Umsetzung von Artikel 28 des Gesetzes zum Schutz von Staatsgeheimnissen; Kopieren, Fotografieren, Vernichten und Aufbewahren von Staatsgeheimnissen und zu beachtende Punkte; Verwendung von Formularen und Verfahren bei der Arbeit zum Schutz von Staatsgeheimnissen, Fähigkeiten zur Beratung und Umsetzung von Aufgaben bei der Arbeit zum Schutz von Staatsgeheimnissen.
Durch Schulungen soll das Verantwortungsbewusstsein der Leiter und Kader der Behörden, der Beamten, Angestellten und der Personen, die gleichzeitig mit der Wahrung von Staatsgeheimnissen betraut sind, geschärft werden. Wir bieten Anleitung und beantworten Fragen, vermitteln Probleme und vermitteln rechtliches Wissen zum Schutz von Staatsgeheimnissen. Wir organisieren die umfassende und seriöse Umsetzung der Arbeit zum Schutz von Staatsgeheimnissen gemäß den gesetzlichen Verfahren und Vorschriften und tragen dazu bei, die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit zum Schutz von Staatsgeheimnissen in der Zukunft zu verbessern.
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