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Wie man während der Ehe zwischen getrenntem und gemeinschaftlichem Eigentum unterscheidet

Báo Thanh niênBáo Thanh niên01/06/2023

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Meine Eltern schenkten mir ein Haus. Sie befürchteten, dass sie das Haus im Falle einer Scheidung teilen würden, wenn ich heirate und unglücklich bin. Deshalb übertrugen sie mir das Haus nicht.

Können mein Verlobter und ich vor der Hochzeit eine Vereinbarung darüber treffen, welches Vermögen gemeinsam und welches getrennt ist? Ist es rechtsgültig, wenn wir ein Dokument erstellen und beide unterschreiben? Wenn nicht, welche Formalitäten müssen wir befolgen und wo können wir das tun?

Leser Le Duong fragte Thanh Nien.

Cách phân biệt tài sản riêng và chung trong thời kỳ hôn nhân  - Ảnh 1.

Vereinbarungen über gemeinsames und getrenntes Eigentum müssen notariell beglaubigt werden, um gültig zu sein.

Berater

Dr. Nguyen Vinh Huy (Thinh Tri Law System) weist darauf hin, dass gemäß Artikel 33 des Gesetzes über Ehe und Familie das gemeinsame Eigentum eines Paares das Eigentum umfasst, das von Mann und Frau während der Ehe geschaffen wurde, mit Ausnahme von Eigentum, das das Paar als Geschenk erhalten hat.

Landnutzungsrechte, die ein Mann und eine Frau nach der Heirat erwerben, sind gemeinsames Eigentum, sofern sie nicht einem der beiden separat übertragen werden. Daher ist Eigentum, das Ihnen Ihre Eltern vor der Heirat übertragen haben, Ihr Sondereigentum.

Gemäß Artikel 44 des Ehe- und Familiengesetzes müssen Sie für die oben genannten Vermögenswerte keine gesonderte Vermögensurkunde erstellen. Gleichzeitig müssen Sie sich keine Gedanken über die Zusammenlegung von Vermögenswerten machen, da das Recht, getrennte Vermögenswerte zu gemeinsamem Vermögen zusammenzulegen oder nicht, bei Ihnen liegt.

Die Vereinbarung über die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens muss schriftlich erfolgen und notariell beglaubigt werden (Artikel 38 des Ehe- und Familiengesetzes). Wenn die beiden Parteien das Dokument nur erstellen und ohne notarielle Beglaubigung unterzeichnen, ist es ungültig.

Wenn Sie das Eigentum aufteilen möchten, sollten Sie und Ihr Verlobter sich an ein Notariat in der Provinz/Stadt wenden, die direkt der Zentralregierung untersteht und dort die Immobilie belegen soll. Dort können Sie eine notarielle Beglaubigung und Zertifizierung beantragen, um festzustellen, welche Vermögenswerte gemeinschaftlich und welche getrennt sind.

Sie müssen die Originaldokumente vorlegen, wie etwa: Antragsformular für die notarielle Beglaubigung; Vertragsentwurf, Transaktionsentwurf; Kopie des Ausweises der Person, die die notarielle Beglaubigung beantragt; Kopie der Eigentumsbescheinigung, Nutzungsrecht...


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