Dementsprechend gehören zu den neun Generalinspektionsbehörden und -abteilungen des Ministeriums:
1. Inspektor der Abteilung für Strahlung und nukleare Sicherheit.
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2. Inspektor der Abteilung für Rechtshilfe.
3. Inspektor der vietnamesischen Schifffahrtsbehörde.
4. Inspektor der Zivilluftfahrtbehörde von Vietnam.
5. Aufsichtsbehörde der staatlichen Wertpapierkommission.
6. Staatliche Finanzaufsichtsbehörde.
7. Inspektor der Generaldirektion für staatliche Reserven.
8. Inspektor der Generaldirektion für Berufsbildung .
9. Allgemeines Statistikamt, Aufsichtsbehörde.
Die Stellung, Funktionen, Aufgaben und Befugnisse der Aufsichtsbehörde der Generalabteilung und der dem Ministerium unterstehenden Abteilungen, die Aufgaben und Befugnisse des Chefinspektors der Generalabteilung und der dem Ministerium unterstehenden Abteilungen, die Organisation und Arbeitsweise der Aufsichtsbehörde der Generalabteilung und der dem Ministerium unterstehenden Abteilungen werden gemäß den Bestimmungen des Aufsichtsgesetzes, des Erlasses Nr. 43/2023/ND-CP, dieses Erlasses und anderer relevanter gesetzlicher Bestimmungen umgesetzt.
Die Abteilungsinspektoren
Darüber hinaus legt Dekret Nr. 3/2024/ND-CP auch klar fest, dass die gemäß den Bestimmungen von Punkt b, Absatz 2, Artikel 26 des Inspektionsgesetzes eingerichteten Abteilungsinspektorate Folgendes umfassen: Industrie- und Handelsinspektion; Verkehrsinspektion; Bildungs- und Ausbildungsinspektion; Planungs- und Investitionsinspektion; Wissenschafts- und Technologieinspektion; Arbeits-, Kriegsinvaliden- und Sozialinspektion; Inneninspektion; Landwirtschafts- und ländliche Entwicklungsinspektion; Finanzinspektion; Naturressourcen- und Umweltinspektion; Informations- und Kommunikationsinspektion; Justizinspektion; Kultur-, Sport- und Tourismusinspektion bzw. Kultur-, Sportinspektion; Tourismusinspektion; Bauinspektion; Gesundheitsinspektion.
In den Departements, die nicht wie vorgeschrieben eine Inspektionsstelle einrichten, beschließt das Volkskomitee der Provinz die Einrichtung einer Departementsinspektion auf Grundlage der Anforderungen der staatlichen Verwaltung des Sektors oder Bereichs vor Ort und des zugewiesenen Personals. In Fällen, in denen die Departementsinspektion gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt ihre Einrichtung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Durchführungsanweisungen.
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