Das Ministerium für öffentliche Sicherheit hat gerade Richtlinien zur Anordnung von Ermittlern und Ermittlungsbeamten bei der Polizei auf Gemeindeebene sowie zur Entgegennahme, Klassifizierung und Bearbeitung von Anzeigen und Berichten über Straftaten durch die Polizei auf Gemeindeebene herausgegeben.
Seit dem 1. März wurden Organisation und Apparat der örtlichen Polizei von drei auf zwei Ebenen gestrafft (einschließlich Polizei auf Provinz- und Gemeindeebene).
Gemäß den Richtlinien des Ministeriums für öffentliche Sicherheit nehmen Ermittler der Polizei auf Gemeindeebene Anzeigen und Berichte über Straftaten entgegen und bearbeiten diese, die in die Zuständigkeit des Büros der Ermittlungsbehörde der Provinzpolizei fallen, oder übernehmen in bestimmten Fällen die Untersuchung von Strafsachen, die in die Zuständigkeit dieses Büros fallen.
Der Gemeindepolizei sind Ermittlungsbeamte zugeordnet, die Anzeigen und Strafanzeigen entgegennehmen.
Bei der Entgegennahme von Informationen über Sicherheit und Ordnung muss die Gemeindepolizei die erhaltenen Informationen unverzüglich inhaltlich auswerten, bei Anzeigen und Anzeigen von Straftaten diese entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen entgegennehmen, klassifizieren und bearbeiten.
Konkret werden die Polizei auf Gemeindeebene und die ihr zugewiesenen Ermittler Maßnahmen ergreifen, um erste Anzeigen und Berichte über Straftaten entgegenzunehmen, zu klären bzw. zu prüfen und zu verifizieren. Anschließend erstatten sie dem Leiter der Ermittlungsbehörde der Provinz Bericht und schlagen ihm vor, Ermittler mit der Bearbeitung und Aufklärung des Falls zu beauftragen.
Stellt sich eine gesuchte Person oder ein Krimineller oder stellt sich, ist die Polizei auf Gemeindeebene für die Überprüfung der Ausweisdokumente, die Protokollierung und die Aufzeichnung der Aussagen sowie die vorübergehende Beschlagnahme und Einziehung der entsprechenden Dokumente und Beweismittel zuständig. Anschließend ist der Fall unverzüglich über den schnellsten Weg der zuständigen Ermittlungseinheit der Polizeiermittlungsbehörde auf Provinzebene zu melden.
Im Falle der Festnahme einer gesuchten Person muss die Polizei auf Gemeindeebene die Waffen und gefährlichen Waffen der festgenommenen Person beschlagnahmen und einziehen; zugehörige Gegenstände und Dokumente müssen beschlagnahmt und vorübergehend einbehalten werden; ein Festnahmeprotokoll muss erstellt und erste Aussagen aufgenommen werden; die festgenommene Person muss unverzüglich freigelassen werden oder der zuständigen Ermittlungseinheit auf Provinzebene unverzüglich Bericht erstatten.
Wird eine Person auf frischer Tat ertappt, ergreifen die Gemeindepolizei und die Ermittler der Gemeindepolizei vor Ort umgehend geeignete Maßnahmen. Anschließend erstellen sie ein Protokoll, nehmen Aussagen auf, führen vorläufige Ermittlungen durch und lassen die festgenommene Person gleichzeitig frei oder melden sie auf schnellstem Wege der zuständigen Ermittlungseinheit.
Ab dem 1. März beginnt die Gemeindepolizei mit der Entgegennahme von Zulassungsanträgen und der Ausgabe von Nummernschildern für Autos, Motorräder und Motorroller.
Gemäß den Anweisungen des Ministeriums für öffentliche Sicherheit muss die Polizei auf Gemeindeebene nach Erhalt von Anzeigen und Berichten über laufende oder kürzlich abgeschlossene Straftaten unverzüglich Kräfte organisieren, die zum Tatort gehen und dringende Maßnahmen ergreifen. Gleichzeitig muss sie sich auf dem schnellsten Kommunikationsweg bei der zuständigen Ermittlungseinheit melden.
Bei Anzeigen und Berichten über sehr schwere oder besonders schwere Verbrechen oder Verbrechen von öffentlichem Interesse ..., bei denen Grund zu der Annahme besteht, dass die angezeigte Person fliehen könnte, und ein Grund und eine Notwendigkeit zur Anwendung von Präventivmaßnahmen besteht, muss die Polizei auf Gemeindeebene unverzüglich Kräfte organisieren, um zum Tatort zu gehen und dringende Maßnahmen zu ergreifen; gleichzeitig muss sie die zuständige Ermittlungseinheit auf schnellstem Wege benachrichtigen.
Auf der Pressekonferenz des Ministeriums für öffentliche Sicherheit am Morgen des 28. Februar sagte ein Vertreter der Abteilung C06, dass die Abteilung C06 dem Ministerium für öffentliche Sicherheit nach der Beendigung der Aktivitäten der Polizei auf Bezirksebene geraten habe, die Funktion der Ausstellung von Personalausweisen und Bürgerausweisen auf lokaler Ebene auf die Gemeindepolizei zu übertragen.
Die Abteilung C06 stellt Rechtsdokumente fertig und empfiehlt dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, in Ausrüstung, Maschinen und die Ausbildung von Beamten und Soldaten auf den Polizeistationen der Gemeinden zu investieren und sicherzustellen, dass die Ausgabe von Personalausweisen keine Auswirkungen auf die Bevölkerung hat.
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Quelle: https://www.baogiaothong.vn/cong-an-xa-phuong-giai-quyet-tin-bao-toi-pham-ra-sao-khi-khong-con-cong-an-cap-huyen-192250304145559235.htm
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