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Ankündigung neuer Clearing- und Abwicklungsvorschriften, um den Engpass bei der „Vorfinanzierung“ für ausländische Organisationen zu beseitigen

Báo Đầu tưBáo Đầu tư03/11/2024

Die Vorschriften zur Verrechnung und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen bei der Vietnam Securities Depository and Clearing Corporation wurden erneuert, um die Handelssitzung am 4. November vorzubereiten, wenn Rundschreiben 68 offiziell in Kraft tritt.


Ankündigung neuer Clearing- und Abwicklungsvorschriften, um den Engpass bei der „Vorfinanzierung“ für ausländische Organisationen zu beseitigen

Die Vorschriften zur Verrechnung und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen bei der Vietnam Securities Depository and Clearing Corporation wurden erneuert, um die Handelssitzung am 4. November vorzubereiten, wenn Rundschreiben 68 offiziell in Kraft tritt.

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Ausländische institutionelle Anleger können ab der Handelssitzung am 4. November Aktienkäufe tätigen, ohne über ausreichende Eigenmittel verfügen zu müssen.

Der Vorstand der Vietnam Securities Depository and Clearing Corporation (VSDC) hat kürzlich den Beschluss Nr. 48/QD-HDTV zur Verkündung der Vorschriften für das Clearing und die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen bei der VSDC unterzeichnet. Dieser Beschluss ersetzt die Vorschriften für das Clearing und die Abwicklung von Wertpapiertransaktionen bei der VSDC, die zusammen mit dem Beschluss Nr. 15/QD-HDTV vom 10. August 2023 erlassen wurden.

Die neuen Vorschriften wurden erlassen, um den Zahlungsprozess bei Wertpapiertransaktionen zu ändern und zu ergänzen, damit er den Vorschriften des Rundschreibens Nr. 68/2024/TT-BTC entspricht, die ausländischen institutionellen Anlegern den Kauf von Aktien ohne ausreichende Deckung bei der Auftragserteilung gestatten. Außerdem sollen die Vorschriften inhaltlich vollständiger und strenger gestaltet werden.

Gemäß dem neuen Inhalt der Verordnung können ausländische Investoren, die Organisationen sind, Aktienkauftransaktionen durchführen, ohne bei der Auftragserteilung über ausreichende Mittel verfügen zu müssen (bezeichnet als NDTNPR), wie in Artikel 9a des Rundschreibens Nr. 120/2020/TT-BTC, geändert und ergänzt durch das Rundschreiben Nr. 68/2024/TT-BTC, vorgeschrieben.

Spätestens um 16:30 Uhr am T+1-Tag muss das Depotmitglied (TVLK) bei der Auftragserteilung ausländischer institutioneller Anleger (FII) die Zahlungsfähigkeit/Nicht-Zahlungsfähigkeit für Aktienkauftransaktionen bestätigen, für die keine ausreichenden Mittel erforderlich sind; bei Wertpapiertransaktionen muss für die Zahlungsverpflichtungen des TVLK gegenüber den übrigen Kunden eine ausreichende/nicht ausreichende Zahlungsfähigkeit bestätigt werden.

Im Falle einer Bestätigung unzureichender Mittel zur Zahlung/Unfähigkeit, die Zahlungsfähigkeit sicherzustellen, ist TVLK dafür verantwortlich, VSDC spätestens um 17:00 Uhr am T+1-Tag eine Mitteilung über unzureichende Mittel/eine Liste der NDTNPR-Konten zu senden, die keine Zahlungsfähigkeit sicherstellen.

Falls dem Anleger das Geld für die Zahlung fehlt, muss das Wertpapierunternehmen (für Anleger, die ein Depotkonto bei einem Wertpapierunternehmen eröffnen) bzw. die Depotbank (für Anleger, die ein Depotkonto bei einer Depotbank eröffnen) VSDC spätestens um 09:30 Uhr an T+2 eine schriftliche Mitteilung senden, in der die Zahlung angefordert/abgelehnt wird und die fehlenden Mittel der Transaktion auf das Eigenkonto des Wertpapierunternehmens (SC) überwiesen werden, bei dem der Anleger den Auftrag zur Verrechnung und Zahlung erteilt.

VSDC überträgt keine Zahlungsverpflichtungen, wenn das Depotmitglied es versäumt oder eine schriftliche Aufforderung zur Übertragung von Zahlungsverpflichtungen/eine Mitteilung über die Zahlungsverweigerung für eine Transaktion mit unzureichender Deckung in der falschen Form oder nicht innerhalb der in den Vorschriften vorgeschriebenen Frist sendet. In diesem Fall wird wie bei Transaktionen mit unzureichender Deckung verfahren, die nicht von NDTNPR stammen. Insbesondere gemäß Rundschreiben 120/2020/TT-BTC überträgt VSDC bei Transaktionen mit verspäteter Zahlung aufgrund unzureichender Deckung alle Wertpapiere der Verkaufstransaktion, die der Kauftransaktion mit unzureichender Deckung entsprechen, auf das Zahlungskonto des verkaufenden Anlegers.

Neben dem überarbeiteten Zahlungsablaufplan zur Einhaltung der neuen Bestimmungen im Rundschreiben Nr. 68/2024/TT-BTC ändern und ergänzen die neuen Bestimmungen auch die Bestimmungen zu Fehlerkorrekturen nach Transaktionen. Dabei wird der Auftragsbeleg durch einen Auftragsnachweis ersetzt. Falls das Wertpapierunternehmen Aufträge nicht direkt entgegennimmt, muss es ein Dokument mit den Auftragsinformationen des Kunden erstellen, das Angaben wie Name des Anlegers, Auftragskontonummer, Wertpapiercode, Art des Kauf-/Verkaufsauftrags, Auftragsmenge und -preis, Auftragsformular und Uhrzeit des Auftragseingangs (Tag, Stunde, Minute) enthält. Das Wertpapierunternehmen, bei dem der Anleger den Auftrag erteilt, erstellt und unterzeichnet das Dokument und ist für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit verantwortlich.

Die neue Regelung ermöglicht den Versand gescannter Dokumente per E-Mail (von der bei VSDC registrierten TVLK-E-Mail-Adresse an die VSDC-E-Mail-Adresse) für Dokumente zur Fehlerbehebung nach der Transaktion, zur Fehlerbehebung, zur Verlängerung der Zahlungsfrist, zur Bestätigung der Zahlungsfähigkeit und zur Übertragung von Zahlungsverpflichtungen. Dies soll die Koordinierung der Geschäftsabwicklung reibungsloser und schneller gestalten. TVLK sendet das Original innerhalb von drei aufeinanderfolgenden Werktagen an VSDC.

Die oben genannten Vorschriften zur Verrechnung und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen treten am 2. November 2024 in Kraft. Die Verrechnung und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen, die vor dem Inkrafttreten dieser Vorschriften im Wertpapierhandelssystem abgeschlossen wurden, erfolgt gemäß den neuen Vorschriften.

Das Rundschreiben 68/2024/TT-BTC des Finanzministeriums vom 18. September 2024 ändert und ergänzt eine Reihe von Artikeln der Rundschreiben zur Regelung von Wertpapiertransaktionen im Wertpapierhandelssystem, der Verrechnung und Abwicklung von Wertpapiertransaktionen, den Aktivitäten von Wertpapierfirmen und der Informationsoffenlegung an der Börse. Dieses Rundschreiben beseitigt direkt den Engpass im Zusammenhang mit der Möglichkeit ausländischer institutioneller Anleger, Aktien ohne ausreichende Eigenmittel zu erwerben (Non Pre-funding Solution – NPS), und bietet offiziell einen Fahrplan für die Informationsoffenlegung in englischer Sprache.

Die Änderungen im Rundschreiben gelten als wichtiger Schritt zur Beseitigung des Engpasses bei der Erfüllung der Standards für die Aufwertung des Aktienmarkts vom Frontier- zum Sekundärmarkt gemäß den Kriterien von FTSE Russell. Nach 45 Tagen Verkündung trat das Rundschreiben 68/2024/TT-BTC am 2. November in Kraft.


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Quelle: https://baodautu.vn/cong-bo-quy-che-bu-tru-va-thanh-toan-moi-go-nut-that-pre-funding-cho-to-chuc-ngoai-d229079.html

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