Telegramm an: Minister, Leiter von Behörden auf Ministerebene, Leiter von Regierungsbehörden ; Vorsitzende der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte.
In der Depesche heißt es klar und deutlich: Gemäß Beschluss Nr. 48-KL/TW vom 30. Januar 2023 des Politbüros zur weiteren Reorganisation der Verwaltungseinheiten (Us) auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023 - 2030 erließ der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Resolution Nr. 35/2023/UBTVQH15 vom 12. Juli 2023 zur Reorganisation der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023 - 2030, die Regierung erließ die Resolution Nr. 117/NQ-CP vom 30. Juli 2023 zum Plan zur Reorganisation der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023 - 2025, der Premierminister erließ die offiziellen Depeschen Nr. 557/CD-TTg vom 18. Juni 2023, Nr. 616/CD-TTg vom Juli 4. 2023. 2023, Nr. 771/CD-TTg vom 29. August 2023. Die zuständigen Zentralministerien und Zweigstellen haben 13 Dokumente zur Umsetzung herausgegeben, einige Kommunen haben Richtlinien der Parteikomitees und Pläne der Volkskomitees der Provinzen herausgegeben, Lenkungsausschüsse zur Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene in den Kommunen eingerichtet und den Masterplan für die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 an das Innenministerium geschickt.
Gemäß den Bestimmungen der oben genannten Resolution Nr. 117/NQ-CP muss das Volkskomitee der Provinz dem Innenministerium bis spätestens 31. Oktober 2023 den Gesamtplan für die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 der jeweiligen Ortschaft zusenden. Bislang sind jedoch 50 Provinzen und Städte noch dabei, den Plan zu entwickeln und fertigzustellen, sodass die allgemeinen Fortschrittsanforderungen nicht gewährleistet sind.
Um Fortschritt, Qualität und Effizienz bei der Gestaltung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene im Zeitraum 2023–2025 sicherzustellen, fordert der Premierminister:
1. Die Minister, die Leiter der Behörden auf Ministerebene, die Leiter der Regierungsbehörden und die Vorsitzenden der Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte müssen die Parteivorschriften und -gesetze gründlich verstehen und strikt umsetzen, um bei der Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2030 und vor allem für den Zeitraum 2023–2025 drastische, zeitnahe, proaktive und flexible Lösungen zu finden und die ordnungsgemäße Umsetzung des festgelegten Plans und Fahrplans sicherzustellen.
2. Innenministerium
Legen Sie dem Premierminister vor dem 25. Oktober 2023 die Einrichtung eines Lenkungsausschusses zur Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2030 vor.
Beschluss zur Einrichtung einer ständigen zentralen sektorübergreifenden Arbeitsgruppe beim Innenministerium, darunter Vertreter der entsprechenden Ministerien und zentralen Behörden: Regierungsbüro, Ministerium für nationale Verteidigung, Ministerium für öffentliche Sicherheit, Innenministerium, Justizministerium, Finanzministerium, Ministerium für Planung und Investitionen, Bauministerium, Ministerium für natürliche Ressourcen und Umwelt, Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales, Ministerium für Kultur, Sport und Tourismus sowie das Ethnische Komitee, um umgehend über die Umsetzung der Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene im Zeitraum 2023–2025 zu beraten und Stellungnahmen zum Gesamtplan jedes Ortes abzugeben.
Führen Sie den Vorsitz und koordinieren Sie die Arbeiten mit den zuständigen Ministerien und Zentralbehörden, um umgehend Kommentare zum Gesamtplan für die Anordnung von Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 abzugeben. Organisieren Sie die Bewertung der Projektunterlagen für die Anordnung von Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 und entwickeln Sie Dossiers der Regierungsprojekte, die dem Ständigen Ausschuss der Nationalversammlung zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt werden.
3. Die zuständigen Ministerien und zentralen Stellen arbeiten eng mit dem Innenministerium zusammen, um zeitnah (5 Arbeitstage ab dem Datum des Eingangs des vom Innenministerium zur Stellungnahme übermittelten Gesamtplans für jeden Ort) Kommentare zum Gesamtplan für die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 der Orte abzugeben. Sie beteiligen sich an der Beurteilung der Projektunterlagen zur Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 der Orte.
4. Vorsitzender des Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte
Gemäß der Resolution und Schlussfolgerung des Politbüros, der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung, der Regierung und den Anweisungen der zentralen Ministerien und Zweigstellen ist es dringend erforderlich, den Masterplan für die Anordnung der Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 für jeden Ort fertigzustellen und ihn bis spätestens 31. Oktober 2023 an das Innenministerium zu senden.
Führen Sie eine regelmäßige, enge Abstimmung mit dem Innenministerium, den Zentralministerien und den Zweigstellen durch, um den Masterplan umgehend zu übernehmen und fertigzustellen. Dieser dient als Grundlage für die Vorbereitung der Unterlagen für das Projekt zur Einrichtung von Verwaltungseinheiten auf Bezirks- und Gemeindeebene für den Zeitraum 2023–2025 des Ortes und stellt sicher, dass die Fortschritte und Fristen den Vorschriften entsprechen.
5. Das Regierungsbüro überwacht und fordert Ministerien, Behörden auf Ministerebene, Regierungsbehörden und Kommunen auf, diese offizielle Depesche umzusetzen und dem Premierminister unverzüglich alle Probleme und Schwierigkeiten im Umsetzungsprozess zu melden, damit diese beseitigt, gelöst und bearbeitet werden können.
NT
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