Am Nachmittag des 19. Juni wurde die 7. Sitzung der 15. Nationalversammlung mit der Diskussion in Gruppen über den Gesetzentwurf zur Brandverhütung, Brandbekämpfung und Rettung sowie den Gesetzentwurf zur Volksluftverteidigung fortgesetzt. Der Delegierte Sung A Lenh, stellvertretender Leiter der Delegation der Provinznationalversammlung, hielt eine Rede über den von der Regierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Volksluftverteidigung.

Als er über die Notwendigkeit der Verkündung des Gesetzes zur Volksluftverteidigung sprach, sagte der Delegierte Sung A Lenh, dass diese Arbeit in letzter Zeit große Aufmerksamkeit von Partei und Staat erhalten habe, wie aus Richtliniendokumenten hervorgehe, wie etwa: Resolution Nr. 28-NQ/TW vom 22. September 2008 des 10. Politbüros über den weiteren Ausbau von Provinzen und zentral verwalteten Städten zu soliden Verteidigungszonen in der neuen Situation; Schlussfolgerung Nr. 01-KL/TW vom 4. April 2016 des Politbüros über die weitere Umsetzung der Resolution Nr. 48-NQ/TW vom 24. Mai 2005 des Politbüros über die Strategie zum Aufbau und zur Vervollkommnung des vietnamesischen Rechtssystems bis 2010 mit einer Vision bis 2020; Resolution Nr. 27-NQ/TW vom 9. November 2022 der 6. Konferenz des 13. Zentralkomitees der Partei über den weiteren Aufbau und die Vervollkommnung des sozialistischen Rechtsstaats Vietnam in der neuen Periode; Resolution Nr. 44-NQ/TW vom 24. November 2023 der 8. Konferenz des 13. Zentralkomitees der Partei über die Strategie der Landesverteidigung in der neuen Situation …
Der an der Ausarbeitung des Volksluftverteidigungsgesetzes beteiligte Delegierte Sung A Lenh erklärte, dass Absatz 1, Artikel 5 zu „Aufgaben der Volksluftverteidigung“ besage: „ Koordinieren Sie sich mit den nationalen Luftverteidigungsstreitkräften, der Luftverteidigung der Armee und anderen Streitkräften, um bereit zu sein, feindliche Luftangriffe zu bekämpfen, zu verhindern und zu bekämpfen und den Luftraum in einer Höhe von weniger als 5.000 Metern zu verwalten und zu schützen.“ Der Delegierte schlug vor, dass der Redaktionsausschuss die Formulierung „ und andere Streitkräfte “ prüft und hinzufügt und sie wie folgt umformuliert: „Koordinieren Sie sich mit den nationalen Luftverteidigungsstreitkräften, der Luftverteidigung der Armee und anderen Streitkräften , um bereit zu sein, feindliche Luftangriffe zu bekämpfen, zu verhindern und zu bekämpfen und den Luftraum in einer Höhe von weniger als 5.000 Metern zu verwalten und zu schützen.“ Der Grund für die Hinzufügung besteht darin, Übereinstimmung mit den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 2 dieses Gesetzesentwurfs zu gewährleisten.

Anschließend schlug der Delegierte Sung A Lenh im Rahmen seiner Mitarbeit an der Ausarbeitung von Absatz 2, Artikel 9 zur „Volks-Luftverteidigungskommandoagentur“ vor, „Punkt e“ mit folgendem Inhalt hinzuzufügen: „ Erstellen Sie einen Plan, um die jährlichen Betriebskosten für die Aufgaben der Volks-Luftverteidigung aus dem Staatshaushalt gemäß der vorgeschriebenen Befugnis sicherzustellen.“ Der stellvertretende Leiter der Delegation der Nationalversammlung der Provinz Lao Cai begründete seinen Vorschlag damit mit der Einhaltung von Absatz 2, Artikel 41 dieses Gesetzesentwurfs.
Bezüglich Punkt g, Absatz 1, Artikel 18 des Gesetzentwurfs zur Volksluftverteidigung, der vorsieht: „ Bau von Werken zur Volksluftverteidigung “ , sagte der Delegierte Sung A Lenh, dass dieser Inhalt entfernt werden sollte, da er in Punkt a, Absatz 2, Artikel 20 klar dargelegt sei.
In Artikel 29 „ Registrierung, Nutzung und Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen und Ultraleichtflugzeugen“, Punkt c, Klausel 2 des Gesetzesentwurfs heißt es: „ Die Person, die ein unbemanntes Luftfahrzeug oder Ultraleichtflugzeug direkt steuert, muss mindestens 18 Jahre alt sein, die volle Zivilfähigkeit besitzen und über Kenntnisse der Luftfahrt verfügen .“ Der Delegierte Sung A Lenh schlug vor, dass die Redaktion die Regelung des Kriteriums „ Kenntnisse der Luftfahrt “ sorgfältig prüfen und bewerten sollte.
Der Grund dafür ist, dass die praktische Anwendung sehr schwierig ist. Derzeit verfügen die meisten Menschen, die unbemannte Flugzeuge und Ultraleichtflugzeuge nutzen, nicht über Kenntnisse der Luftfahrt. Auch die Konnotation des Begriffs „Luftfahrtkenntnisse“ ist nicht klar und spezifisch genug.

Artikel 29, Absatz 4, Buchstabe a, sieht in folgenden Fällen eine Ausnahme von der Fluglizenz vor: „Unbemannte Luftfahrzeuge und Ultraleichtflugzeuge, die außerhalb von Flugverbotszonen oder Flugbeschränkungsgebieten, auf kurzen Strecken oder in Höhen unter 50 Metern operieren.“ Der Delegierte Sung A Lenh schlug der Redaktion vor, eine Regulierung anhand des Gewichts des Luftfahrzeugs oder der maximal zulässigen Nutzlast und Schwerkraft zu prüfen. Denn die Regulierung anhand der Höhe ist bei Überwachung und Management nur schwer messbar und schwer zu bestimmen, insbesondere bei der Feststellung von Verstößen gegen die Handhabung in Einzelfällen.
In seiner Rede beteiligte sich der Delegierte Sung A Lenh außerdem direkt an der Ausarbeitung des Artikels 45 über „Verantwortlichkeiten des Ministeriums für Nationale Verteidigung“.
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