1. Schlagen Sie vor, 07 Fahrzeugtypen mit Prioritätssignalen auszustatten
Zu den Subjekten, die vorrangig Fahrzeugsignaleinrichtungen installieren und verwenden dürfen, gehören dementsprechend:
Feuerwehrauto im Einsatz.
- Militärfahrzeuge im Notfalleinsatz, darunter:
+ Militärfahrzeuge für die Brandbekämpfung, Rettung, Kampfführung, dringende Informationsmissionen, Marschgruppenführung, militärische Kontrollmissionen, Inspektion von Militärfahrzeugen und Konvoischutz;
+ Fahrzeuge, die Aufgaben der Festnahme, Durchsuchung oder Durchführung von Ermittlungstätigkeiten erfüllen, Kriminelle und Gefangene eskortieren und an der Verhütung und Bekämpfung des Terrorismus teilnehmen.
- Polizeifahrzeuge im Notfalleinsatz, darunter:
+ Fahrzeuge, die Rettungseinsätze durchführen; Fahrzeuge, die Festnahmen, Durchsuchungen oder Ermittlungen durchführen, Kriminelle oder Gefangene eskortieren, Proteste und Unruhen bekämpfen oder Menschenmengen zerstreuen, die die öffentliche Ordnung stören;
+ Fahrzeuge im Streifen- und Verkehrskontrolldienst;
+ Fahrzeuge im Wachdienst;
+ Anti-Terror-Kommandofahrzeug;
+ Informationsfahrzeug im dringenden Einsatz; Führungsfahrzeug des Marschkonvois.
- Ein Auto der Verkehrspolizei weist den Weg.
- Ein Rettungswagen im Notfalleinsatz ist ein Fahrzeug, das einen Notfallpatienten transportiert oder abholt.
- Deichschutzfahrzeuge im Einsatz, Fahrzeuge im Einsatz bei Störfällen, Naturkatastrophen und Epidemien.
- Fahrzeuge, die in gesetzlich vorgeschriebenen Notsituationen im Einsatz sind, darunter:
+ Fahrzeuge, die den Lenkungsausschüssen dienen, um den Premierminister bei der Umsetzung der Resolution des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung oder der Anordnung des Präsidenten zur Ausrufung des Ausnahmezustands zu unterstützen;
+ Fahrzeuge für Rettungs-, Sanitäts-, Umweltschutz-, Landwirtschafts- und andere Kräfte, die vom Lenkungsausschuss mobilisiert werden, um in Notsituationen besondere Maßnahmen umzusetzen.
Derzeit sind gemäß Dekret 109/2009/ND-CP folgende Fahrzeuge mit Vorrangsignalen ausgestattet: Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz, Militärfahrzeuge, Polizeifahrzeuge im Notfalldienst, Fahrzeuge der Verkehrspolizei als Wegweiser, Krankenwagen im Notfalldienst, Deichschutzfahrzeuge, Fahrzeuge im Einsatz bei Naturkatastrophen und Epidemien sowie Fahrzeuge im Einsatz in gesetzlich vorgeschriebenen Notsituationen. |
2. Vorgeschlagene verbotene Verhaltensweisen bei der Installation von Prioritätssignalen
- Fahrzeuge mit Vorrang, die jedoch Hupen, Flaggen und Vorrangsignalleuchten installieren und verwenden, die nicht vom richtigen Typ sind, sich am falschen Ort befinden oder nicht vollständig gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets installiert sind.
- Fahrzeuge mit Vorrang nutzen Vorrangsignale, wenn sie nicht im Dienst sind, oder missbrauchen Vorrangsignale, um illegale Handlungen zu begehen.
- Fahrzeuge, die im gesetzlich vorgeschriebenen Notfall im Einsatz sind, müssen Vorrangsignale verwenden, wenn kein Notfall ausgerufen wurde, und in einer Notfallsituation besondere Maßnahmen ergreifen.
- Fahrer von Vorrangfahrzeugen, die Vorrangsignale benutzen, verursachen Verkehrsunsicherheit für andere Verkehrsteilnehmer, beeinträchtigen die Sicherheit und Ordnung und befolgen die Anweisungen der Verkehrskontrolleure nicht.
- Straßenkraftfahrzeuge, die keiner Vorfahrtspflicht unterliegen, aber Hupen, Flaggen, Vorfahrtssignalleuchten oder ähnliche Vorrichtungen anbringen oder verwenden, die bei anderen Verkehrsteilnehmern Verwirrung stiften.
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