Am 26. Juni 2025 verabschiedete die Nationalversammlung die Resolution Nr. 216/2025/QH15 zur Verlängerung der Steuerbefreiung für die Nutzung erneuerbarer Energien. Artikel 2 der Resolution besagt: „Die Regierung soll die Umsetzung dieser Resolution detailliert regeln und anleiten, um den Anforderungen der staatlichen Verwaltung gerecht zu werden.“ Die Regierung beauftragte daraufhin das Finanzministerium mit der Leitung und Abstimmung mit den zuständigen Ministerien und Zweigstellen, um Meinungen einzuholen und ein Dekret zu erarbeiten, das die Umsetzung der Resolution Nr. 216/2025/QH15 der Nationalversammlung detailliert regelt und anleitet.

In dem der Regierung und dem Justizministerium übermittelten Berichtsentwurf schlug das Finanzministerium vor, folgende Gebiete von der Grundsteuer zu befreien: die gesamte für Forschung und experimentelle Produktion genutzte Fläche, die Fläche für den jährlichen Feldfruchtanbau gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes und die Fläche für die Salzproduktion. Außerdem soll die gesamte vom Staat zugeteilte oder vom Staat anerkannte Landnutzungsfläche für arme Haushalte von der Grundsteuer befreit werden. Die Bestimmung armer Haushalte basiert auf den per Regierungserlass erlassenen Armutsnormen. In Fällen, in denen die Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte gemäß den vor Ort geltenden gesetzlichen Bestimmungen spezifische Vorschriften zu Armutsnormen haben, sollen die von den Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte festgelegten Armutsnormen zur Bestimmung armer Haushalte herangezogen werden.
Darüber hinaus hat das Finanzministerium vorgeschlagen, die Grundsteuer für die gesamte Landnutzungsfläche für folgende Personen zu befreien: Haushalte und Einzelpersonen, denen vom Staat ein anerkanntes Recht zur Nutzung von Land für die landwirtschaftliche Produktion zugewiesen wurde und die Landnutzungsrechte übertragen bekommen (einschließlich Erbschaft oder Schenkung von Landnutzungsrechten). Haushalte und Einzelpersonen, die Mitglieder von landwirtschaftlichen Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden sind, Haushalte, Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von Genossenschaften, Genossenschaftsverbänden, staatlichen landwirtschaftlichen Betrieben oder staatlichen Forstbetrieben feste Landzuteilungen für die landwirtschaftliche Produktion erhalten haben, sowie Haushalte, Einzelpersonen und Gemeinschaften, die von land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen feste Landzuteilungen für die landwirtschaftliche Produktion gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erhalten haben. Haushalte und Einzelpersonen, die in der landwirtschaftlichen Produktion tätig sind, bringen ihre Landnutzungsrechte gemäß den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes in die Gründung landwirtschaftlicher Genossenschaften und Genossenschaftsverbände ein.
Befreiung von der Grundsteuer für Landflächen, die vom Staat an Wirtschaftsorganisationen, politische Organisationen, gesellschaftspolitische Organisationen, sozial-berufliche Organisationen, öffentliche Dienstleistungseinheiten und andere Einheiten zugeteilt werden, die Land direkt für die landwirtschaftliche Produktion nutzen.
Nach Angaben des Finanzministeriums gilt die Befreiung von der Grundsteuer auch für Flächen, die der Staat wirtschaftlichen, politischen, sozialpolitischen und sozialberuflichen Organisationen, öffentlichen Dienststellen und anderen Einheiten zuweist, die das Land zwar verwalten, aber nicht direkt für die landwirtschaftliche Produktion nutzen, sondern andere Organisationen und Einzelpersonen mit der Vergabe von Aufträgen für die landwirtschaftliche Produktion beauftragen. Die Flächen werden gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes zurückerstattet. Bis zur Rückeroberung durch den Staat sind 100 % der Grundsteuer zu entrichten.
Laut dem stellvertretenden Finanzminister Cao Anh Tuan hat das Finanzministerium bei der Ausarbeitung des Entwurfs die Resolution der Nationalversammlung zur Steuerbefreiung für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen bis zum 31. Dezember 2030 im Einklang mit den Richtlinien und Leitlinien von Partei und Staat zu Landwirtschaft, Landwirten und ländlichen Gebieten spezifiziert.
Der Entwurf zielt außerdem darauf ab, die Synchronisierung und Vereinheitlichung der Rechtsvorschriften sicherzustellen, eine öffentliche, transparente, leicht verständliche und leicht umsetzbare Politik zu schaffen, Steuerbefreiungen für die Nutzung erneuerbarer Energien zu ermöglichen und die Verwaltungsverfahren und das Steuermanagement für erneuerbare Energien zu reformieren. Darüber hinaus sollen stabil umgesetzte Vorschriften mit positiven Auswirkungen auf die Sozial- und Wirtschaftspolitik übernommen und gefördert werden, und die Einheit des relevanten Rechtssystems umfassend überprüft und sichergestellt werden.
Bei der Bewertung des Entwurfsvorschlags des Finanzministeriums sagte Rechtsanwältin Nguyen Thi Yen von der Anwaltskammer Hanoi, dass das Finanzministerium den Verordnungsentwurf gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Verkündung von Rechtsdokumenten entwickelt und viele Richtlinien flexibel angewendet habe, die für Einzelpersonen, Haushalte, Organisationen usw. von Vorteil seien.
Im Entwurf wurde außerdem die Formulierung „Landarbeiter, Forstarbeiter“ durch die Formulierung „Haushalte, Einzelpersonen, Wohngemeinschaften“ ersetzt, um den Bestimmungen des Regierungserlasses Nr. 168 vom 27. Dezember 2016 zu entsprechen, der die Vergabe von Wäldern, Obstgärten und Wasserflächen an die Verwaltungsräte von Sondernutzungswäldern, Schutzwäldern und staatlichen land- und forstwirtschaftlichen Einpersonen-GmbHs regelt und in dem Landarbeiter und Forstarbeiter nicht mehr aufgeführt sind (und der den Erlass Nr. 135/2005/ND-CP ersetzt).
Bezüglich der Steuerbefreiungsfrist schlug das Finanzministerium in Artikel 4 des Dekretentwurfs vor: „Die in diesem Dekret festgelegte Steuerbefreiungsfrist für die Nutzung erneuerbarer Energien gilt vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2030.“ Rechtsanwältin Nguyen Thi Yen erklärte, der Grund für den Vorschlag des Finanzministeriums für diesen Zeitraum liege in der Vereinbarkeit mit der Steuerbefreiungsfrist in der Resolution Nr. 216 der Nationalversammlung vom 26. Juni 2025, in der die Verlängerung der Steuerbefreiungsfrist für die Nutzung erneuerbarer Energien bis zum 31. Dezember 2030 festgelegt ist.
Quelle: https://baolaocai.vn/de-xuat-nhieu-chinh-sach-mien-thue-su-dung-dat-nong-nghiep-co-loi-cho-nguoi-dan-to-chuc-post881264.html
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