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Vorgeschlagene Regelungen zur Steuerbefreiung für Unternehmen, die aus Haushalten und Einzelunternehmen umgewandelt wurden

(Chinhphu.vn) – Im Entwurf eines Dekrets, in dem eine Reihe von Artikeln des Körperschaftsteuergesetzes detailliert beschrieben werden, hat das Finanzministerium Regelungen zur Befreiung von der Körperschaftsteuer für Unternehmen vorgeschlagen, die aus Geschäftshaushalten und Einzelpersonen umgewandelt wurden.

Báo Chính PhủBáo Chính Phủ14/07/2025

Đề xuất quy định về miễn thuế đối với doanh nghiệp chuyển đổi từ hộ, cá nhân kinh doanh- Ảnh 1.

Das Finanzministerium schlägt Regelungen zur Körperschaftsteuerbefreiung für aus Haushalten und Einzelunternehmen umgewandelte Unternehmen vor.

Das Finanzministerium erklärte, dass Absatz 4, Artikel 15 des Körperschaftsteuergesetzes Folgendes vorsieht: „ 4. Unternehmen, die in Absatz 2 und 3, Artikel 10 dieses Gesetzes genannt sind und neu aus Geschäftshaushalten gegründet werden, sind ab dem Zeitpunkt des steuerpflichtigen Einkommens für zwei aufeinanderfolgende Jahre von der Körperschaftsteuer befreit .“

Gemäß den Bestimmungen des Körperschaftsteuergesetzes schlägt das Finanzministerium vor:

Die in den Klauseln 2 und 3, Artikel 10 dieses Dekrets genannten Unternehmen, die aus Geschäftshaushalten neu gegründet wurden (einschließlich Einzelunternehmen, die in Unternehmen umgewandelt werden), sind ab dem Zeitpunkt des steuerpflichtigen Einkommens für zwei aufeinanderfolgende Jahre von der Körperschaftsteuer befreit.

In den Absätzen 2 und 3 des Artikels 10 des Verordnungsentwurfs heißt es eindeutig:

2. Der Steuersatz von 15 % gilt für Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von höchstens 3 Milliarden VND.

3. Der Steuersatz von 17 % gilt für Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von über 3 Milliarden VND bis höchstens 50 Milliarden VND.

Die in dieser Klausel festgelegte Steuerbefreiungsfrist wird fortlaufend ab dem ersten Jahr berechnet, in dem das Unternehmen steuerpflichtiges Einkommen erzielt. Falls in den ersten drei Jahren kein steuerpflichtiges Einkommen erzielt wird, beginnt die Steuerbefreiungsfrist ab dem vierten Jahr des ersten Einkommensjahres.

Falls die erste Steuerperiode eines Unternehmens eine steuerfreie Produktions- und Geschäftsperiode von weniger als 12 Monaten umfasst, kann das Unternehmen wählen, ob es in dieser Steuerperiode von der Steuer befreit werden möchte oder ob es die Steuerbefreiungsperiode ab der nächsten Steuerperiode bei der Steuerbehörde anmelden möchte. Falls das Unternehmen die Steuerbefreiungsperiode in der nächsten Steuerperiode anmeldet, muss es die in der ersten Steuerperiode zu zahlende Steuer gemäß den Vorschriften an den Staatshaushalt abführen.

Wenn ein Unternehmen nach Ablauf der in dieser Klausel festgelegten Steuerbefreiungsfrist ein Investitionsprojekt in einer Branche, einem Gewerbe oder an einem Ort mit Steuerbegünstigungen umsetzt, genießt es weiterhin die entsprechenden Anreize (ermäßigter Steuersatz und Steuerbefreiung oder -ermäßigung), wie in den Artikeln 16, 17 und 18 dieses Dekrets vorgeschrieben.

Nach Ablauf der in dieser Klausel vorgeschriebenen Steuerbefreiungs- und Steueranreizfrist (sofern vorhanden) muss das Unternehmen den in den Klauseln 2 und 3, Artikel 10 dieses Dekrets vorgeschriebenen Körperschaftsteuersatz anwenden.

Die in dieser Klausel genannten gewerblichen Haushalte und Einzelunternehmer müssen die Bedingungen für die Registrierung und den Betrieb gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erfüllen und bis zum Datum der Erteilung der ersten Gewerbeanmeldungsbescheinigung über eine kontinuierliche Produktions- und Geschäftsdauer von mindestens 12 Monaten verfügen.

Neu gegründete Unternehmen, die von der Steuer befreit sind und die in diesem Absatz beschriebenen Steueranreize erhalten, sind Unternehmen, die sich zum ersten Mal als Gewerbetreibende registrieren. Ausgenommen hiervon sind neu gegründete Unternehmen, deren gesetzliche Vertreter (außer in Fällen, in denen die gesetzlichen Vertreter keine Kapitalgeber sind), Komplementäre oder Personen mit der höchsten Kapitaleinlage als gesetzliche Vertreter, Komplementäre oder Personen mit der höchsten Kapitaleinlage an Geschäftsaktivitäten in Unternehmen teilgenommen haben, die in Betrieb sind oder aufgelöst wurden, bei denen zwischen dem Zeitpunkt der Auflösung des alten Unternehmens und dem Zeitpunkt der Gründung des neuen Unternehmens jedoch keine 12 Monate vergangen sind.

Bitte lesen Sie den vollständigen Entwurf und geben Sie hier Ihre Kommentare ab.

Weisheit

 


Quelle: https://baochinhphu.vn/de-xuat-quy-dinh-ve-mien-thue-doi-voi-doanh-nghiep-chuyen-doi-tu-ho-ca-nhan-kinh-doanh-102250714112219184.htm


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