
Gemäß den Bestimmungen von Absatz 1, Artikel 30 des Dekrets Nr. 100/2024/ND-CP lauten die Einkommensbedingungen für den Kauf oder die Anmietung von Sozialwohnungen für die in den Absätzen 5, 6 und 8, Artikel 76 des Wohnungsgesetzes genannten Personen wie folgt:
Falls der Antragsteller alleinstehend ist, darf das tatsächliche monatliche Einkommen 15 Millionen VND nicht überschreiten, berechnet nach der Gehalts- und Lohntabelle, die von der Agentur, der Einheit oder dem Unternehmen, bei dem der Antragsteller arbeitet, bestätigt wurde.
Falls der Antragsteller gemäß dem Gesetz verheiratet ist, dürfen der Antragsteller und sein Ehepartner ein monatliches Gesamteinkommen von nicht mehr als 30 Millionen VND haben, berechnet gemäß der Gehalts- und Lohntabelle, die von der Agentur, der Einheit oder dem Unternehmen, bei dem der Antragsteller arbeitet, bestätigt wurde.
Der Zeitraum für die Feststellung der Einkommensbedingungen beträgt ein Jahr in Folge, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem das in dieser Klausel genannte Subjekt beim Investor einen gültigen Antrag auf Registrierung zum Kauf oder Mietkauf von Sozialwohnungen einreicht.
In dem Entwurf schlägt das Bauministerium vor, die Bestimmungen zu den Einkommensvoraussetzungen für den Kauf oder die Anmietung von Sozialwohnungen gemäß Klausel 1, Artikel 30 des Dekrets Nr. 100/2024/ND-CP in folgender Richtung zu ändern: Anhebung der Einkommensvoraussetzungen für unverheiratete oder geschiedene Personen, die nicht wieder geheiratet haben oder deren Ledigkeit bestätigt ist. Das tatsächlich erhaltene durchschnittliche Monatseinkommen darf 20 Millionen VND nicht übersteigen. Ist der Antragsteller verheiratet, dürfen der Antragsteller und sein Ehepartner über ein tatsächlich erhaltenes durchschnittliches Gesamtmonatseinkommen von nicht mehr als 40 Millionen VND verfügen, berechnet gemäß der Lohn- und Gehaltstabelle.
Falls die Person unverheiratet oder geschieden, aber nicht wiederverheiratet ist oder als ledig bestätigt wurde und minderjährige Kinder großzieht, darf das Durchschnittseinkommen 30 Millionen VND nicht überschreiten, berechnet gemäß der Lohn- und Gehaltstabelle, die von der Agentur, der Einheit oder dem Unternehmen, bei dem die Person arbeitet, bestätigt wurde.
Die Frist zur Feststellung der Einkommensbedingungen beträgt 12 aufeinanderfolgende Monate, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an dem die betroffene Person beim Investor einen gültigen Antrag auf Registrierung zum Kauf oder zur Miete einer Sozialwohnung einreicht.
Das Bauministerium hat außerdem vorgeschlagen, die Zinssatzbestimmungen für Kredite zum Kauf und Mietkauf von Sozialwohnungen über die Vietnam Bank for Social Policies gemäß Klausel 4, Artikel 48 des Dekrets Nr. 100/2024/ND-CP dahingehend zu ändern, dass eine Senkung des Vorzugszinssatzes für Kredite zum Kauf und Mietkauf von Sozialwohnungen (5,4 %/Jahr) geprüft wird.
Das Bauministerium bittet um Stellungnahmen zu diesem Entwurf auf dem elektronischen Informationsportal des Ministeriums.
Quelle: https://baolaocai.vn/de-xuat-sua-dieu-kien-ve-thu-nhap-duoc-mua-thue-mua-nha-o-xa-hoi-post881043.html
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