Die weitere Senkung der Mehrwertsteuer auf 8 % wird der Geschäftsentwicklung neue Impulse verleihen. Welche Lösungen werden den Gesamtumsatz im Einzelhandel und den Umsatz mit Verbraucherdienstleistungen im zweiten Halbjahr 2024 steigern? |
Am 30. Juni erließ die Regierung das Dekret Nr. 72/2024/ND-CP, in dem die Politik zur Senkung der Mehrwertsteuer (MwSt.) gemäß der Resolution Nr. 142/2024/QH15 der Nationalversammlung vom 29. Juni 2024 festgelegt wurde.
Zu den Bereichen, die nicht von der Mehrwertsteuerermäßigung betroffen sind, gehört das Immobiliengeschäft. |
In der Verordnung heißt es eindeutig, dass die Mehrwertsteuer für Waren- und Dienstleistungsgruppen, die derzeit einem Steuersatz von 10 % unterliegen, mit Wirkung vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 gesenkt wird.
Die folgenden Sektoren sind von der Mehrwertsteuerermäßigung ausgeschlossen: Telekommunikation, Finanzaktivitäten, Bankwesen, Wertpapiere, Versicherungen, Immobiliengeschäfte, Metalle und vorgefertigte Metallprodukte, Bergbauprodukte (ausgenommen Kohlebergbau), Koks, raffiniertes Erdöl, chemische Produkte; Waren und Dienstleistungen, die der besonderen Verbrauchssteuer unterliegen.
Die Mehrwertsteuerermäßigung für jede Art von Waren und Dienstleistungen wird einheitlich auf den Stufen der Einfuhr, Produktion, Verarbeitung und Handelsgeschäfte angewendet.
Sofern Waren und Dienstleistungen nicht der Mehrwertsteuer unterliegen oder nach den Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes mit 5 % Mehrwertsteuer belegt sind, gelten die Bestimmungen des Mehrwertsteuergesetzes und es erfolgt keine Mehrwertsteuerermäßigung.
Unternehmen, die die Mehrwertsteuer nach der Abzugsmethode berechnen, sind berechtigt, auf Waren und Dienstleistungen mit ermäßigter Mehrwertsteuer einen Mehrwertsteuersatz von 8 % anzuwenden. Unternehmen (einschließlich gewerblicher Haushalte und Einzelunternehmen), die die Mehrwertsteuer nach der Prozentsatzmethode auf der Grundlage der Einnahmen berechnen, sind bei der Ausstellung von Rechnungen für Waren und Dienstleistungen mit ermäßigter Mehrwertsteuer zu einer Ermäßigung des Prozentsatzes für die Berechnung der Mehrwertsteuer um 20 % berechtigt.
Zuvor hatte die Nationalversammlung am 29. Juni die Resolution der 7. Sitzung verabschiedet. Demnach beschloss die Nationalversammlung, den Mehrwertsteuersatz von 8 %, also eine Senkung um 2 % gegenüber dem aktuellen Satz, bis zum Jahresende zu verlängern. Eine Senkung der Mehrwertsteuer um 2 % wird den Menschen helfen, Ausgaben und Lebenshaltungskosten zu sparen, was eine psychologische Wirkung hat, die Nachfrage ankurbelt und den Konsum steigert.
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Quelle: https://congthuong.vn/diem-ten-cac-linh-vuc-khong-duoc-giam-2-thue-vat-329351.html
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