Die Delegierte Tran Thi Thu Hang von der Delegation der Nationalversammlung Dak Nong nahm an der Diskussion über den Entwurf des Telekommunikationsgesetzes (in der geänderten Fassung) teil und betonte: „Die vierte industrielle Revolution, die digitale Technologie und die digitale Transformation haben sich in den letzten zehn Jahren mit beispielloser Geschwindigkeit vollzogen und große Auswirkungen auf den Telekommunikationssektor gehabt.“ In der Resolution des 13. Nationalkongresses der Partei und in der Resolution 29-NQ/TW vom 17. November 2022 des 13. Zentralkomitees der Partei heißt es: „ Die digitale Infrastruktur ist von entscheidender Bedeutung. Die Gewährleistung der Netzwerkinformationssicherheit ist entscheidend. Schnelle Investitionen und Entwicklungen haben Priorität, und man muss immer einen Schritt voraus sein.“ Der Ausbau der Telekommunikationsinfrastruktur und anderer Infrastrukturen wird die Grundlage für die Entwicklung der digitalen Wirtschaft und der digitalen Gesellschaft schaffen.
Delegierte Tran Thi Thu Hang begrüßte die Änderung des Telekommunikationsgesetzes ausdrücklich. Ziel ist es, institutionelle Probleme, politische Schlupflöcher und Unzulänglichkeiten im Telekommunikationsgesetz von 2009 und anderen gesetzlichen Bestimmungen zu beseitigen, die den Entwicklungsprozess behindert haben. Delegierte Hang betonte jedoch, dass der Gesetzesentwurf klarere Regelungen zur Eigentums- bzw. Mehrheitsbeteiligung an der Telekommunikationsinfrastruktur für Dienstanbieter enthalten müsse.
In Artikel 3, Klausel 25 des Gesetzesentwurfs heißt es: „Wesentliche Einrichtungen sind wichtige Teile der Telekommunikationsinfrastruktur, die sich im Eigentum eines oder mehrerer Telekommunikationsunternehmen oder im Eigentum einer Mehrheitsgesellschaft auf dem Telekommunikationsmarkt befinden und deren Errichtung durch einen neuen Teil dieser Infrastruktur zu ihrem Ersatz wirtschaftlich und technisch nicht machbar ist.“ Die Delegierten schlugen vor, dass die Redaktion den Inhalt von „ im Eigentum oder im Eigentum einer Mehrheitsgesellschaft“ klarer, spezifischer und verständlicher formulieren sollte. Der Errichtung eines neuen Teils dieser Infrastruktur zu ihrem Ersatz ist wirtschaftlich und technisch nicht machbar. Gleichzeitig muss der wesentliche Charakter dieser Art von Infrastruktur klargestellt werden. Wesentlich ist nicht unbedingt, dass sich die Einrichtung „im Eigentum eines oder mehrerer Telekommunikationsunternehmen oder im Eigentum einer Mehrheitsgesellschaft auf dem Telekommunikationsmarkt befindet und deren Errichtung durch einen neuen Teil dieser Infrastruktur zu ihrem Ersatz wirtschaftlich und technisch nicht machbar ist“ . Im Wesentlichen geht es um die Art von Infrastruktur, auf die Unternehmen zugreifen und die sie nutzen müssen, um ihre Waren und Dienstleistungen anbieten zu können.
Die Delegierte Tran Thi Thu Hang schlug der Redaktionsagentur außerdem vor, den Inhalt „ Die Regierung regelt die Festlegung der Liste staatlich verwalteter Märkte für Telekommunikationsdienstleistungen, die Bestimmung von Telekommunikationsunternehmen und Unternehmensgruppen mit marktbeherrschender Stellung für staatlich verwaltete Märkte für Telekommunikationsdienstleistungen“ in Artikel 18 Absatz 1 des Gesetzesentwurfs zu streichen, da dieser Inhalt in Artikel 24 des Wettbewerbsgesetzes 2018 über Unternehmen und Unternehmensgruppen mit marktbeherrschender Stellung auf Grundlage der Kriterien „beträchtliche Marktmacht“ und „Marktanteil auf dem relevanten Markt“ festgelegt sei. Die oben genannten Kriterien und Faktoren reichen aus, um Unternehmen und Unternehmensgruppen mit marktbeherrschender Stellung in den Bereichen Waren und Dienstleistungen, einschließlich des Telekommunikationsbereichs, zu bestimmen. Daher wird vorgeschlagen, diese Bestimmung zu streichen, um eine einheitliche Umsetzung gemäß den Bestimmungen des Wettbewerbsgesetzes und den Umsetzungsleitlinien zu gewährleisten.
In Absatz 3, Artikel 48 des Gesetzesentwurfs wird vorgeschlagen, dass die Redaktionsbehörde den Ausdruck „spezifische Regelungen“ hinzufügt und wie folgt anpasst: Das Ministerium für Information und Kommunikation entscheidet und regelt die gemeinsame Nutzung der Telekommunikationsinfrastruktur in den folgenden Fällen konkret : … Begründung: Die spezifischen Regelungen des Ministeriums für Information und Kommunikation werden Telekommunikationsunternehmen dabei helfen, Telekommunikationsinfrastruktur und Standorte bequem gemeinsam zu nutzen, um sie bequem zu verwalten und zu betreiben.
Artikel 64 des Gesetzesentwurfs schlägt vor, dass die Redaktion Vorschriften zur Landfläche für den Bau von Telekommunikationsanlagen prüft und ergänzt. Begründung: Derzeit werden Telekommunikationsanlagen (BTS-Stationen) in abgelegenen Gebieten, auf Grenzinseln und in schwierigen Gebieten meist auf Wald- oder Ackerland usw. errichtet. Unternehmen, die Anlagen errichten möchten, müssen die Landnutzung ändern. Um Telekommunikationsunternehmen zum Ausbau der Infrastruktur in abgelegenen Gebieten, auf Grenzinseln und in schwierigen Gebieten zu ermutigen, ist es daher notwendig, die Art der für den Bau von Telekommunikationsanlagen geeigneten Grundstücke zu regeln.
[Anzeige_2]
Quelle
Kommentar (0)