Gemäß den neuen Vorschriften wird es beim Umtausch und der Neuausstellung von Führerscheinen einige wichtige Anpassungen geben:
Führerschein der Klasse A1: Wird in den Führerschein der Klasse A umbenannt. Inhaber dieses Führerscheins dürfen jedoch nur Zweiräder mit einem Hubraum von weniger als 175 cm³ oder Motorräder mit einer Elektromotorleistung von weniger als 14 kW führen. Ziel dieser Regelung ist es, den Einsatz von Motorrädern mit großem Hubraum strenger zu kontrollieren und so die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Führerschein Klasse A2: Kann in einen Führerschein der Klasse A umgetauscht oder neu ausgestellt werden und berechtigt zum Führen von Motorrädern mit größerem Hubraum.
Führerschein Klasse A3: Wird geändert und in Führerschein Klasse B1 umgeschrieben, der dem Besitzer das Führen eines Pkw, jedoch nicht eines Autos mit Automatikschaltung, erlaubt.
Der Führerschein der Klasse A1 kann in einen Führerschein der Klasse A umgetauscht bzw. neu ausgestellt werden, mit der Einschränkung, dass nur Zweiräder mit einem Hubraum unter 175 cm3 gefahren werden dürfen.
Führerschein der Klasse A4: Umschreibung bzw. Neuausstellung in einen speziellen Motorradführerschein für Fahrer von Traktoren bis 1.000 kg Nutzlast möglich. Zusätzlich muss der Inhaber an einer Schulung zum Straßenverkehrsrecht teilnehmen.
Automatik-Führerschein B1: Umtausch oder Neuausstellung in einen Führerschein der Klasse B mit der Auflage, dass der Inhaber nur noch Automatikwagen fahren darf.
Führerschein Klasse B1, B2: Umschreibung bzw. Neuausstellung in Führerschein Klasse B bzw. C1 mit Berechtigung zum Führen von PKW und Zusatzberechtigung zum Führen von Traktoren bis 3.500 kg Nutzlast.
Führerschein Klasse C: Behält die gleiche Klasse und kann durch einen speziellen Motorradführerschein für Fahrer von Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg ersetzt oder neu ausgestellt werden.
Führerschein der Klasse D: Wird geändert und in einen Führerschein der Klasse D2 umgeschrieben, der das Recht zum Führen von Personenkraftwagen mit großer Ladung erweitert und eine Bescheinigung zum Führen von Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg hinzufügt.
Führerschein der Klasse E: Kann in einen Führerschein der Klasse D umgetauscht oder neu ausgestellt werden, mit ähnlichen Befugnissen, jedoch beschränkt auf das Führen kleinerer Personenkraftwagen.
FB2-Führerschein: Wird in einen BE- oder C1E-Führerschein geändert oder neu ausgestellt und berechtigt zum Führen von Pkw mit kleinen Anhängern und Traktoren mit einer Tragfähigkeit von bis zu 3.500 kg.
Führerschein der Klasse FC: Kann in einen Führerschein der Klasse CE umgewandelt oder neu ausgestellt werden, für Fahrer von schweren LKW und Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg.
Führerschein der Klasse FD: Wird geändert und in einen Führerschein der Klasse D2E umgeschrieben, der zum Führen von großen Personenkraftwagen und Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg berechtigt.
Führerschein der Klasse FE: Wird geändert und neu ausgestellt in Führerschein der Klasse DE, für Fahrer von Personenkraftwagen und ähnlichen Fahrzeugen, mit einer Berechtigung zum Führen von Traktoren mit einer Nutzlast von über 3.500 kg.
Diese Änderungen tragen nicht nur zu einer klaren Klassifizierung der Führerscheinarten bei, sondern verbessern auch die Qualität und Sicherheit im Straßenverkehr im ganzen Land. Die Menschen müssen die neuen Vorschriften verstehen, um Führerscheine rechtzeitig ändern und neu ausstellen zu können, rechtliche Risiken zu vermeiden und die Sicherheit für sich selbst und die Gemeinschaft zu gewährleisten.
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Quelle: https://www.congluan.vn/giay-phep-lai-xe-duoc-doi-cap-lai-nhu-the-nao-theo-quy-dinh-moi-cua-bo-cong-an-post309256.html
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