Die Vereinigten Staaten erhalten einen Antrag auf eine Antidumpinguntersuchung zu Papiereinkaufstüten aus Vietnam. Die Vereinigten Staaten verlängern die Frist für eine Produktumfangsüberprüfungsuntersuchung zu Holzschränken aus Vietnam. |
Die US-amerikanische Handelskommission (USITC) hat eine Zwischenüberprüfung der Schutzmaßnahmen für Photovoltaikzellen (zusammen „Solarzellen“) veröffentlicht, unabhängig davon, ob diese vollständig oder teilweise in andere Produkte integriert sind. Ziel ist es, die Veränderungen in der US-amerikanischen Industrie nach Einführung der Maßnahme zu bewerten. Auf dieser Grundlage kann die USITC gegebenenfalls Änderungen der Maßnahme vorschlagen.
Zu dem Vorfall teilte das Department of Trade Defense des Ministeriums für Industrie und Handel mit, dass die USA im Februar 2018 Schutzmaßnahmen gegen importierte Solarmodule ergriffen hätten. Die USA hätten daraufhin Schutzzölle in Form von Zollkontingenten auf importierte Solarmodule erhoben. Die Maßnahmen seien vier Jahre lang gültig.
Im Februar 2022 beschloss US-Präsident Joe Biden, die Anwendung der oben genannten Schutzmaßnahmen um weitere vier Jahre zu verlängern.
Konkret wenden die USA ein Zollkontingent an, und zwar mit einer Quote von 5 Gigawatt (das Doppelte des ursprünglichen Maßes). Importierte Produkte innerhalb des Kontingents unterliegen weiterhin keinen Schutzzöllen, sondern lediglich Einfuhrzöllen gemäß dem aktuellen US-Zolltarif (derzeit 0%).
Auf importierte Produkte außerhalb des Kontingents wird im ersten Jahr eine Schutzsteuer von 14,75 % erhoben (eine Reduzierung um 0,25 % gegenüber der ursprünglichen Maßnahme). Diese wird in den Folgejahren schrittweise gesenkt (jedes Jahr eine Reduzierung um 0,25 % gegenüber dem Steuersatz des Vorjahres). Die Maßnahme gilt für vier Jahre.
Gemäß den Vorschriften muss die USITC bei Schutzmaßnahmen, die länger als drei Jahre in Kraft sind, eine Halbzeitprüfung durchführen und dem Präsidenten und dem US- Kongress über die Anpassung der heimischen Industrie nach der Anwendung der Schutzmaßnahme berichten. Bei Bedarf kann sie Anpassungen (Reduzierung, Änderung oder Aufhebung der Maßnahme) vorschlagen. Der Bericht muss vor Ablauf der Halbzeit der Geltungsdauer der Maßnahme (voraussichtlich vor dem 6. Februar 2024) eingereicht werden.
Interessierte Parteien, die an der Zwischenüberprüfung teilnehmen möchten, müssen sich innerhalb von 21 Tagen nach dem Datum der Veröffentlichung der Überprüfungsmitteilung beim USITC registrieren.
Die Trade Remedies Authority empfiehlt, dass die USITC zur Vorbereitung dieses Prüfberichts am 14. November 2023 um 9:30 Uhr (US-Zeit) eine Anhörung abhält.
Die Frist zur Anmeldung zur Anhörung endet am 7. November 2023. Einzelheiten zur Anhörung finden Sie unter https://www.usitc.gov/calendarpad/calendar.html.
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