Am 24. Mai wird die Nationalversammlung drei Gesetzesentwürfe diskutieren.
Konkret wurde gemäß der Tagesordnung der 7. Sitzung der 15. Nationalversammlung am Morgen des 24. Mai ein Bericht vorgelegt, in dem ein Mitglied des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung und ein Vorsitzender des Rechtsausschusses der Nationalversammlung den Entwurf des Archivgesetzes (geändert) erläuterten, annahmen und überarbeiteten (maximal 20 Minuten).
Anschließend diskutierten die Delegierten im Saal eine Reihe von Inhalten mit unterschiedlichen Meinungen zum Entwurf des Archivgesetzes (in der geänderten Fassung).
Nachdem die Stellungnahmen der Abgeordneten der Nationalversammlung angehört worden waren, haben sich die einreichende Behörde und die für die Überprüfung zuständige Behörde abgestimmt, um eine Reihe von von den Abgeordneten der Nationalversammlung aufgeworfenen Fragen zu erläutern und zu klären.
Das Archivgesetz wurde von der 13. Nationalversammlung in ihrer zweiten Sitzung am 11. November 2011 verabschiedet (in Kraft seit 1. Juli 2012) und seine Durchführungsdokumente haben einen rechtlichen Korridor für die Umsetzung der Funktionen und Aufgaben der staatlichen Verwaltung der Archive des Innenministeriums und der Ministerien, Zweigstellen und Ortschaften geschaffen.
Nach mehr als zehn Jahren der Umsetzung hat das Archivgesetz von 2011 neben den erzielten Ergebnissen auch Mängel und Einschränkungen offenbart, wie etwa: Die Institutionalisierung neuer Strategien und Richtlinien von Partei und Staat im Bereich der Archive wurde nicht rechtzeitig vorangetrieben; viele praktische Fragen wurden im Archivgesetz von 2011 nicht oder nur unspezifisch geregelt, was zu Schwierigkeiten im Umsetzungsprozess führte, wie etwa die Befugnis zur Verwaltung von Archivdokumenten, die Verwaltung elektronischer Archivdokumente, private Archivierungsaktivitäten und die Verwaltung von Archivdienstaktivitäten.
Der Entwurf des Archivgesetzes (in geänderter Fassung) wurde der Nationalversammlung in ihrer 6. Sitzung zur ersten Stellungnahme vorgelegt, mit dem Ziel, die Politik der Partei zum Rechtssystem, das Innovation, digitale Transformation und die Entwicklung von Produkten und Dienstleistungen im Archivbereich fördert, auf dem 13. Nationalen Delegiertenkongress zu institutionalisieren.
Daher legte die Regierung der Nationalversammlung in der 6. Sitzung der 15. Nationalversammlung den Entwurf eines Archivgesetzes (in der geänderten Fassung) zur ersten Stellungnahme vor. Der Gesetzesentwurf umfasst 9 Kapitel und 68 Artikel (ein Anstieg um 2 Kapitel und 26 Artikel gegenüber dem Archivgesetz von 2011).
Am Nachmittag diskutierten die Abgeordneten der Nationalversammlung in Gruppen: einen Gesetzesentwurf zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Gesetzes über Sicherheitskräfte; einen Gesetzesentwurf über die Verwaltung und Verwendung von Waffen, Sprengstoffen und Hilfsmitteln (geändert).
Das Sicherheitsgesetz von 2017 trat am 1. Juli 2018 in Kraft. Nach fünfjähriger Umsetzung sind neben positiven Ergebnissen noch einige Probleme und Mängel zu verzeichnen. Die Änderung und Ergänzung einiger Artikel des Sicherheitsgesetzes zielt darauf ab, den praktischen Anforderungen nach fünfjähriger Umsetzung gerecht zu werden, die Probleme und Mängel des Sicherheitsgesetzes zu beheben und die Stabilität, Einheit, Synchronisierung, Transparenz, Durchführbarkeit, Zugänglichkeit, Wirksamkeit und Effizienz des Rechtssystems für Sicherheitsdienste zu gewährleisten, um der nationalen Entwicklung in der Zeit der Industrialisierung, Modernisierung und zunehmenden internationalen Integration wirksam zu dienen.
Gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Verkündung von Rechtsdokumenten hat das Ministerium für öffentliche Sicherheit einen Gesetzesentwurf ausgearbeitet, der den Prozess sicherstellt und von Ministerien, Abteilungen, Zweigstellen und der Regierung weitgehend akzeptiert wird. Der Gesetzesentwurf wurde vom Justizministerium geprüft, und die Regierung hat zugestimmt, ihn der Nationalversammlung vorzulegen. Der Gesetzesentwurf besteht aus zwei Artikeln. Artikel 1 ändert und ergänzt 15/33 Artikel des Sicherheitsgesetzes; Artikel 2 ist der Zeitpunkt des Inkrafttretens.
Was das Gesetz über die Verwaltung und Verwendung von Waffen, Sprengstoffen und Hilfswaffen betrifft, so haben Ministerien, Zweigstellen, Volkskomitees und die öffentliche Sicherheit der Einheiten und Ortschaften es nach fünfjähriger Umsetzung ernsthaft und wirksam umgesetzt und damit einen bedeutenden Beitrag zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Gewährleistung der sozialen Ordnung und Sicherheit geleistet und der sozioökonomischen Entwicklung des Landes gedient.
Neben den erzielten Ergebnissen ist der Prozess der Einführung und Umsetzung des Gesetzes jedoch mit einigen Mängeln, Einschränkungen und Schwierigkeiten verbunden. So sind beispielsweise hinsichtlich der im Gesetz über die Verwaltung und Verwendung von Waffen, Sprengstoffen und Hilfsmitteln 2017 festgelegten Konzepte für Waffen, Sprengstoffe und Hilfsmittel Einschränkungen aufgetreten, die den Anforderungen der staatlichen Verwaltung und der Kriminalitätsbekämpfung nicht gerecht werden.
Die Regierung hat das Ministerium für öffentliche Sicherheit damit beauftragt, den Vorsitz zu führen und mit den zuständigen Behörden die Ausarbeitung und Entwicklung des Gesetzesentwurfs über die Verwaltung und Verwendung von Waffen, Sprengstoffen und Hilfsmitteln (geändert) gemäß den Bestimmungen des Gesetzes zur Verkündung von Rechtsdokumenten zu koordinieren.
Der Gesetzentwurf über die Verwaltung und Verwendung von Waffen, Sprengstoffen und Hilfsmitteln (geändert) besteht aus 8 Kapiteln und 74 Artikeln, darunter: Kapitel I enthält allgemeine Bestimmungen (17 Artikel); Kapitel II regelt die Verwaltung und Verwendung von Waffen (15 Artikel); Kapitel III regelt die Verwaltung und Verwendung von Sprengstoffen (11 Artikel); Kapitel IV regelt die Verwaltung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Sprengstoffe (6 Artikel); Kapitel V regelt die Verwaltung und Verwendung von Hilfsmitteln (11 Artikel); Kapitel VI regelt die Entgegennahme, Sammlung, Klassifizierung, Konservierung, Liquidierung und Vernichtung von Waffen, Sprengstoffen und Hilfsmitteln (9 Artikel); Kapitel VII regelt die staatliche Verwaltung von Waffen, Sprengstoffen, Ausgangsstoffen für Sprengstoffe und Hilfsmitteln (3 Artikel); Kapitel VIII regelt die Durchführungsbestimmungen (2 Artikel).
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