Um sich für ein Online-Identifikationsnummernschild zu registrieren, befolgen Sie die Schritte im folgenden Artikel.
Die Registrierung für Kfz-Kennzeichen erfolgt ab dem 15. August online.
In Klausel 10, Artikel 3 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA sind die Grundsätze der Fahrzeugzulassung wie folgt festgelegt:
Die Fahrzeugzulassungserklärung erfolgt über das nationale öffentliche Dienstleistungsportal oder das öffentliche Dienstleistungsportal des Ministeriums für öffentliche Sicherheit (im Folgenden „öffentliches Dienstleistungsportal“ genannt). Fahrzeughalter verwenden den auf dem öffentlichen Dienstleistungsportal angegebenen Dateicode, um das Fahrzeugzulassungsverfahren abzuschließen.
Ist dies aufgrund fehlender elektronischer Daten oder technischer Fehler nicht über das Behördenportal möglich, muss der Fahrzeughalter die Anmeldung und den Vorgang direkt bei der Zulassungsstelle vornehmen.
Anleitung zur Registrierung für die Online-Kennzeichenidentifikation
Um sich online für ein Kennzeichen anzumelden, gehen Sie wie folgt vor:
- Schritt 1: Greifen Sie auf das National Public Service Portal unter https://dichvucong.gov.vn/p/home/dvc-trang-chu.html zu
- Schritt 2: Wählen Sie „Anmelden“, wenn Sie bereits ein Konto haben, oder wählen Sie „Registrieren“, wenn Sie kein Konto haben.
- Schritt 3: Melden Sie sich mit einem der folgenden Kontotypen an: Konto für das nationale öffentliche Dienstleistungsportal, Konto für die elektronische Identifizierung, …
- Schritt 4: Geben Sie das Stichwort „Fahrzeugschein“ ein und klicken Sie anschließend auf das Suchzeichen.
- Schritt 5: Wählen Sie „Erstmaliges Registrieren und Kennzeichen ausstellen (erfolgt auf Provinzebene)“
- Schritt 6: Wählen Sie „Online einreichen“
- Schritt 7: Wählen Sie die Informationen aus und geben Sie die erforderlichen Informationen ein. Wählen Sie anschließend „Fahrzeuginformationen nachschlagen“.
- Schritt 8: Nach dem Nachschlagen der Fahrzeuginformationen fahren die Benutzer mit dem Schritt „Informationen deklarieren“ und „Deklaration übermitteln“ fort.
Wo kann ich das Auto anmelden?
* Fahrzeuganmeldung bei der Verkehrspolizeibehörde:
Die Verkehrspolizeibehörde registriert Fahrzeuge des Ministeriums für öffentliche Sicherheit, Fahrzeuge der in Anhang Nr. 01 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Behörden und Organisationen, Fahrzeuge diplomatischer Missionen, Repräsentanzen internationaler Organisationen in Vietnam und Fahrzeuge von Ausländern, die in diesen Behörden arbeiten.
* Fahrzeugregistrierung bei der Verkehrspolizeibehörde:
Die Verkehrspolizeibehörde registriert die folgenden Fahrzeugtypen (mit Ausnahme der in Klausel 1, Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fahrzeugtypen):
- Personenkraftwagen, Traktoren, Anhänger, Sattelauflieger und Fahrzeuge mit ähnlicher Struktur wie Personenkraftwagen (nachfolgend „Personenkraftwagen“ genannt) von Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz oder Wohnsitz in Bezirken oder Städten unter zentral verwalteten Städten; Städten, Landkreisen und Gemeinden unter Provinzen, in denen die Verkehrspolizeibehörde ihren Hauptsitz hat;
- Fahrzeuge mit Kennzeichen, die bei der Versteigerung gewonnen wurden; Erstzulassung von Fahrzeugen, die gemäß Gesetz beschlagnahmt wurden, und Motorrädern mit einem Hubraum von 175 cm3 oder mehr von lokalen Organisationen und Einzelpersonen;
- Automobile, Motorräder, Motorroller (einschließlich Elektromotorräder) und Fahrzeuge mit motorradähnlicher Struktur (nachfolgend „Motorräder“ genannt) von ausländischen Organisationen und Einzelpersonen, einschließlich lokaler Konsularagenturen.
* Fahrzeuganmeldung bei der Kreispolizeibehörde:
Die Polizei der Bezirke, Kleinstädte, Provinzstädte und zentral verwalteten Städte (nachfolgend als Bezirkspolizei bezeichnet) registriert die folgenden Fahrzeugtypen: Autos; Motorräder von inländischen Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz am Ort (mit Ausnahme der in Absatz 1, Absatz 2, Absatz 4, Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fahrzeugtypen).
* Fahrzeuganmeldung bei der Gemeindepolizei:
Die Polizei der Gemeinden, Bezirke und Städte (nachfolgend als Polizei auf Gemeindeebene bezeichnet) führt die Fahrzeugregistrierung (mit Ausnahme der in Absatz 1 und Absatz 2, Artikel 4 des Rundschreibens 24/2023/TT-BCA genannten Fälle) wie folgt durch:
- Die Polizei auf Gemeindeebene der Bezirke und Städte zentral verwalteter Städte registriert Motorräder von inländischen Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz vor Ort.
- Die Polizei auf Gemeindeebene der Bezirke, Städte und Gemeinden der Provinz (mit Ausnahme der Polizei auf Gemeindeebene, in der die Verkehrspolizeibehörde sowie die Bezirks-, Stadt- und Gemeindepolizei ihren Hauptsitz haben) mit einer Neuzulassungszahl von 150 Fahrzeugen oder mehr pro Jahr (Durchschnitt der letzten drei Jahre) muss Motorräder von inländischen Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz am Ort registrieren.
Für bestimmte Gebiete entscheidet der Direktor der Provinzpolizeibehörde auf Grundlage der tatsächlichen Situation hinsichtlich der Anzahl der registrierten Fahrzeuge, der Art des Gebiets und der geografischen Entfernung in Abstimmung mit der Verkehrspolizeibehörde wie folgt über die Fahrzeugregistrierung:
- Bei Gemeinden mit weniger als 150 Neuzulassungen von Motorrädern pro Jahr wird die Gemeindepolizei die Fahrzeuge direkt registrieren oder die mit der Fahrzeugregistrierung betraute Kreis-, Stadt- oder Gemeindepolizei mit der Organisation der Fahrzeugregistrierung in Clustern beauftragen.
- In Gemeinden, deren Fahrzeuganzahl die Registrierungskapazität der Gemeindepolizei übersteigt, können neben der Gemeindepolizei, die die Fahrzeuge direkt registriert, auch die Bezirks-, Stadt- und Stadtpolizei sowie die Polizei der angrenzenden Gemeinden, die mit der Registrierung von Fahrzeugen beauftragt wurden, damit beauftragt werden, die Organisation der Fahrzeugregistrierung in Clustern für inländische Organisationen und Einzelpersonen mit Hauptsitz und Wohnsitz in der Region zu unterstützen.
- Die Kfz-Zulassungsstelle ist dafür verantwortlich, geeignete Einrichtungen und Standorte für die Entgegennahme und Bearbeitung von Kfz-Zulassungsunterlagen und -verfahren bereitzustellen und der Entgegennahme und Bearbeitung von Kfz-Zulassungsverfahren auf dem öffentlichen Serviceportal Priorität einzuräumen. Die Kfz-Zulassungsstelle muss über eine Karte, einen Zeitplan für den Empfang von Bürgern, ein Namensschild für den Kfz-Zulassungsbeamten, Sitzgelegenheiten, Parkplätze und einen Vorschlagskasten verfügen. Außerdem müssen Vorschriften zu Kfz-Zulassungsverfahren, Kfz-Zulassungsgebühren, Verstößen und Strafen für Verstöße gegen die Kfz-Zulassungsvorschriften öffentlich ausgehängt sein.
(Artikel 4 Rundschreiben 24/2023/TT-BCA)
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