1. Anleitung zur Online-Verlängerung der Familienkrankenversicherungskarte spätestens 2024
Das Verfahren zur Online-Verlängerung der Familienkrankenversicherungskarte ist wie folgt:
- Schritt 1: Rufen Sie die Adresse https://dichvucong.baohiemxahoi.gov.vn/#/index auf
- Schritt 2: Wählen Sie „Elektronische Sozialversicherung abschließen“.
- Schritt 3: Wählen Sie „Krankenversicherungskarte gemäß integriertem Familientarif mit reduziertem Beitragssatz verlängern“
- Schritt 4: Geben Sie die vollständigen Informationen zum Haushaltsvorstand und den krankenversicherten Haushaltsmitgliedern sowie die Anzahl der zu verlängernden Monate ein. Um ein Haushaltsmitglied hinzuzufügen, wählen Sie „Haushaltsmitglied hinzufügen“.
- Schritt 5: Informationen überprüfen.
Nachdem der Benutzer alle erforderlichen Informationen eingegeben hat, wählt er „Bestätigen“, um die Informationen zu überprüfen.
Wenn Informationen wie Angaben zum Haushaltsvorstand, Angaben zu den Mitgliedern, an der Familienkrankenversicherung teilnehmende Mitglieder, Angaben zu den Krankenversicherungskarten der Mitglieder oder Mitglieder, die eine Erneuerung ihrer Krankenversicherungskarten bei derselben Sozialversicherungsagentur beantragen, als richtig verifiziert werden, werden auf dem Bildschirm die folgenden Informationen angezeigt:
Informationen zur Teilnahme an der Krankenversicherung jedes Mitglieds: Identifikationsnummer, vollständiger Name, Anzahl der Verlängerungsmonate, Ablaufdatum der aktuellen Krankenversicherungskarte, zu zahlender Betrag für die Verlängerung der Familienkrankenversicherungskarte.
- Schritt 6: Wählen Sie die Empfängerbank der Sozialversicherungsbehörde aus.
Nach erfolgreicher Überprüfung der Angaben wählen Sie „Begünstigte Bank der Sozialversicherungsanstalt“ und anschließend „Zahlung“.
- Schritt 7: Zahlung: Nach Auswahl von „Zahlung“ in Schritt 6 wird eine Liste mit Banken und Zahlungsvermittlern angezeigt. Nutzer können zwischen zwei Zahlungsmethoden wählen.
Nach erfolgreicher Zahlung können Benutzer den Beleg ausdrucken, indem sie auf dem Bildschirm die Option „Beleg drucken“ auswählen.
2. Beitragshöhe der Familienkrankenversicherung im Jahr 2024
Gemäß Punkt e, Klausel 1, Artikel 7 des Dekrets 146/2018/ND-CP beträgt der Beitrag zur Familienkrankenversicherung folgende Höhe:
- Die erste Person zahlt 4,5 % des Grundgehalts; die zweite, dritte und vierte Person zahlen jeweils 70 %, 60 % und 50 % des Beitrags der ersten Person; ab der fünften Person beträgt der Beitrag 40 % des Beitrags der ersten Person.
- Die in diesem Punkt vorgesehene Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge wird umgesetzt, wenn die Mitglieder der Familienkrankenversicherung im selben Steuerjahr gemeinsam versichert sind.
Somit betragen die spezifischen Familienkrankenversicherungsbeiträge im Jahr 2024:
Haushaltsmitglieder | Beitragshöhe der Familienkrankenversicherung im Jahr 2024 (Einheit: VND/Monat) |
Erste Person | 81.000 |
Zweite | 56.700 |
Dritte Person | 48.600 |
Die vierte Person | 40.500 |
Die fünfte Person ab | 32.400 |
3. Personen, die an der Familienkrankenversicherung teilnehmen
Zu den Krankenversicherten zählen:
(1) Der Konzernbeitrag wurde von Mitarbeitern und Einheiten getragen.
(2) Gruppenzahlung durch den Sozialversicherungsträger.
(3) Aus dem Staatshaushalt finanzierte Gruppe.
(4) Gruppen, deren Beitragshöhe aus dem Staatshaushalt finanziert wird.
(5) Vom Arbeitgeber bezahlte Gruppen
(6) Gruppe, die an der Familienkrankenversicherung teilnimmt.
Dabei gehören zum Teilnehmerkreis der Familienkrankenversicherung:
- Alle Personen mit Namen im selben Haushalt, die für einen ständigen Wohnsitz gemeldet sind, mit Ausnahme der Personen in den Fächern 1, 2, 3, 4, 5 und der Personen, die eine vorübergehende Abwesenheit erklärt haben.
- Alle Personen, deren Namen im selben Haushaltsregister für den vorübergehenden Aufenthalt eingetragen sind, mit Ausnahme derjenigen der Fächer 1, 2, 3, 4, 5 und derjenigen, die laut Haushaltsregister für den ständigen Aufenthalt an der Krankenversicherung teilgenommen haben.
- Folgende Personen sind zur Teilnahme an der Familienkrankenversicherung berechtigt:
+ Würdenträger, Beamte, Mönche;
+ Menschen, die in Einrichtungen der sozialen Sicherung leben und keine staatliche Unterstützung für die Krankenversicherungsbeiträge erhalten.
(Artikel 17 des Beschlusses 595/QD-BHXH, geändert durch Beschluss 505/QD-BHXH und Beschluss 490/QD-BHXH)
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Quelle
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