Mein Sohn ist im Ausland, deshalb fahren mein Mann und ich sein Motorrad und behalten die Fahrzeugzulassung. Aber seit dem 15. August haben wir Angst vor einer Geldstrafe, weil wir ein Fahrzeug fahren, das nicht auf unseren Namen zugelassen ist. Deshalb trauen mein Mann und ich uns nicht mehr, mit dem Motorrad unseres Sohnes auf der Hauptstraße zu fahren, sondern nur noch in der Nähe unseres Hauses.
Muss ich bei einem Bußgeld der Verkehrspolizei die Herkunft des Fahrzeugs nachweisen und werde ich dafür bestraft, dass ich ein Fahrzeug fahre, das nicht auf meinen Namen zugelassen ist? Wird mir oder meinem Kind ein Bußgeld auferlegt, wenn ich einen Verstoß begehe, z. B. bei Rot über die Ampel fahre? Und kann ich im Falle einer Beschlagnahmung des Fahrzeugs die Strafe bezahlen und es zurückholen, wenn es nicht auf meinen Namen zugelassen ist?
Leser Minh Lam.
Beratender Anwalt
Rechtsanwalt Cap Chien Thang (Direktor des Rechtsberatungszentrums) wies darauf hin, dass Autos und Motorräder zu den Vermögenswerten gehören, deren Eigentum gemäß den gesetzlichen Bestimmungen registriert werden muss. Die Begründung des Eigentums an Autos und Motorrädern erfolgt durch Kauf, Übertragung, Schenkung, Erbschaft usw.
Rechtsanwalt Cap Chien Thang
Um Eigentümer eines Autos oder Motorrads zu werden, müssen die Kauf-, Übertragungs-, Schenkungs- oder Erbschaftsdokumente notariell beglaubigt werden. Anschließend muss der Übertragende innerhalb von 30 Tagen die Fahrzeugzulassung und das Kennzeichen bei der zuständigen Zulassungsbehörde widerrufen. Versäumt er dies innerhalb dieser Frist, wird ihm eine Geldstrafe zwischen 800.000 und 2 Millionen VND auferlegt.
Gemäß Klausel 4, Artikel 6 des Rundschreibens 24/2023 des Ministeriums für öffentliche Sicherheit muss der Verkäufer bei der Übertragung des Eigentums an einem Auto oder Motorrad die Fahrzeugzulassung und das Nummernschild aufbewahren, um sie der Fahrzeugzulassungsbehörde (Bezirkspolizei) im Rahmen des Rücknahmeverfahrens vorzulegen. Der Käufer muss das Verfahren zur Zulassung eines neuen Fahrzeugs durchführen und sich ein Nummernschild (Identifikation) ausstellen lassen.
Gemäß Artikel 58 des Straßenverkehrsgesetzes kontrolliert die Verkehrspolizei bei der Teilnahme am Straßenverkehr folgende Dokumente: Führerschein; Fahrzeugzulassungsbescheinigung oder eine beglaubigte Kopie der Fahrzeugzulassungsbescheinigung mit der noch gültigen Originalquittung des Kreditinstituts (für den Zeitraum, in dem das Kreditinstitut die Originalzulassungsbescheinigung besitzt); Prüfbescheinigung, Prüfstempel für technische Sicherheit und Umweltschutz, Gültigkeitsbescheinigung der Prüfbescheinigung und Prüfstempel (Auto); Bescheinigung über die obligatorische Haftpflichtversicherung des Kraftfahrzeugbesitzers; andere erforderliche Dokumente gemäß den Vorschriften (je nach Fahrzeugtyp, den der Fahrer fährt, beispielsweise eine Verkehrsgenehmigung für die Hauptverkehrszeit für Fahrzeuge, die wichtige Güter transportieren usw.).
Somit werden Verkehrsteilnehmer, die Autos, Motorräder von Verwandten, Freunden oder gemietete Fahrzeuge benutzen , von der Verkehrspolizei nicht wegen Verstoßes gegen die Fahrzeugbesitzregeln bestraft. Denn sie sind nicht die Eigentümer dieses Fahrzeugs.
Die Überprüfung nicht zugelassener Fahrzeuge kann nur durch Ermittlungen, die Bearbeitung von Verkehrsunfällen oder die Fahrzeugregistrierung erfolgen (Artikel 80, Dekret Nr. 100 von 2019). Daher wird die Verkehrspolizei bei ihren Streifen nicht nach nicht zugelassenen Fahrzeugen suchen.
Im Vergleich zu den oben genannten Bestimmungen gilt: Wenn Sie bei einer Rotlichtübertretungs-Kontrolle alle erforderlichen Dokumente vorlegen, wird Ihnen die Verkehrspolizei für diese Tat ein Verwaltungsbußgeld auferlegen, ohne dass Sie die Herkunft des Motorrads nachweisen müssen, das Sie von jemandem geliehen haben.
Sollte Ihr Verstoß dazu führen, dass das Fahrzeug zur Durchsetzung des Bußgeldbescheids vorübergehend einbehalten wird, erhalten Sie bzw. Ihr Kind nach Abschluss dieses Bescheids das Fahrzeug zurück (Punkt a, Absatz 2, Artikel 16, Verordnung 138 von 2021).
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