Am 1. Februar unterzeichnete und erließ Herr Vo Ngoc Hiep, stellvertretender Vorsitzender des Volkskomitees der Provinz Lam Dong , eine Entscheidung zur Regelung der Höhe und des Zeitpunkts der Zuschläge auf Fahrpreise für Personenbeförderungen auf einigen Strecken während des chinesischen Neujahrsfestes 2024. Diese Entscheidung gilt für Unternehmen, die Personenbeförderungsdienste mit dem Auto auf festen Routen zwischen den Provinzen anbieten.
Personenbeförderungsunternehmen dürfen je nach Strecke einen Fahrpreisaufschlag von maximal 60 % verlangen.
Dementsprechend werden auf den interprovinziellen Strecken von Binh Dinh in die zentralen und nördlichen Regionen Zuschläge von bis zu 60 % der aktuellen Tarife erhoben; auf den übrigen interprovinziellen Strecken werden Zuschläge von bis zu 40 % der aktuellen Tarife erhoben.
Für die nördlichen Strecken (ab Binh Dinh und darüber hinaus) sowie die zentralen und westlichen Strecken mit Terminals in der Provinz Lam Dong gelten vom 22. bis 29. Dezember 2023 (1. bis 8. Februar 2024) Zuschläge. Für Terminals in den nördlichen, zentralen und westlichen Provinzen gelten vom 4. bis 13. Januar 2024 (13. bis 22. Februar 2024) Zuschläge.
Für das zentrale Hochland, Ho-Chi-Minh-Stadt und andere Strecken mit Terminals in Lam Dong werden vom 4. bis 10. Januar 2024 (d. h. vom 13. bis 19. Februar 2024) Zuschläge erhoben; für Terminals im zentralen Hochland, Ho-Chi-Minh-Stadt und andere Strecken werden vom 24. bis 30. Dezember 2023 (d. h. vom 3. bis 9. Februar 2024) Zuschläge erhoben.
Wenn die Benzinpreise sinken, müssen die Unternehmen die Fahrpreise gemäß den Vorschriften senken.
Unternehmen müssen den Zuschlag an ihrem Gewerbeort erheben und dürfen den Höchstzuschlag gemäß den oben genannten Bestimmungen erst nach erneuter Deklaration des Fahrpreises und Aushang des Preises gemäß den Vorschriften erheben. Es ist ihnen nicht gestattet, zusätzliche Fahrpreise in anderer Form zu erheben.
Der oben genannte Fahrpreiszuschlag wird nur für eine Strecke bis oder ab dem oben beschriebenen Zeitpunkt der Zuschlagsberechnung erhoben.
Wenn in dieser Zeit die Benzin- und Ölpreise sinken, sind die Personenbeförderungsunternehmen verpflichtet, die Fahrpreise gemäß den Vorschriften zu senken.
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