Dieses Rundschreiben erläutert Klausel 9, Artikel 12 des Regierungserlasses Nr. 163/2024/ND-CP vom 24. Dezember 2024, in dem eine Reihe von Artikeln und Maßnahmen zur Umsetzung des Telekommunikationsgesetzes zu den Bedingungen für die Netzumschaltung, den Verfahren zur Netzumschaltung, den Verantwortlichkeiten der an der Netzumschaltung beteiligten Parteien und den technischen Verfahren zur Netzumschaltung aufgeführt sind.
Gegenstand des Antrags sind Unternehmen, die über eine Lizenz zur Bereitstellung terrestrischer Mobilfunkdienste verfügen, sowie Agenturen, Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen, die mit der Netzvermittlung zu tun haben.
Voraussetzung für den Status eines Mobilfunkteilnehmers zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Netzvermittlungsdienst ist laut Rundschreiben, dass der Teilnehmer im Netz des abgebenden Unternehmens in beide Richtungen aktiv ist.
Bezüglich der Teilnehmerinformationen stimmen die für den Netzwerkvermittlungsdienst beim übertragenden Unternehmen registrierten Teilnehmerinformationen mit den Teilnehmerinformationen beim übertragenden Unternehmen überein, einschließlich der folgenden grundlegenden Informationen:
Bei persönlichen Teilnehmerinformationen sind die Anzahl und Art der Dokumente anzugeben, die zur Registrierung von H2H-Mobilfunkteilnehmernummern (einheitlich geplantes terrestrisches Mobilfunknetz für die Kommunikation zwischen Personen) gemäß den Bestimmungen in Artikel 17, Absatz 1, Punkt a und b des Dekrets 163/2024/ND-CP verwendet werden.
Informationen zu Unternehmensabonnenten: Anzahl und Art der Dokumente zum Nachweis der Rechtspersönlichkeit gemäß den zivilrechtlichen Bestimmungen oder Registrierungsdokumente der Organisation gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zur Registrierung von H2H-Mobilfunkteilnehmerinformationen. Falls die Organisation einer Einzelperson die Nutzung der SIM-Karte zuweist, müssen die Informationen dieser Einzelperson den Vorschriften entsprechen.
Was die Servicenutzungszeit betrifft, so wird für die Anzahl der Abonnenten, die die Auktion zur Registrierung für den ersten Netzwerkvermittlungsdienst gewonnen haben, die Servicenutzungszeit beim ursprünglichen Unternehmen gemäß den Bestimmungen von Klausel 3, Artikel 45 des Dekrets 115/2025/ND-CP vom 3. Juni 2025 umgesetzt, in dem eine Reihe von Artikeln des Telekommunikationsgesetzes zur Verwaltung von Telekommunikationsnummernlagern und Internetressourcen detailliert beschrieben werden; Entschädigungen, wenn der Staat Codes, Telekommunikationsnummern, Internetressourcen widerruft; Versteigerung des Rechts zur Nutzung von Codes, Telekommunikationsnummern und vietnamesischen nationalen Domänennamen „.vn“.
Bei direkt zugeteilten Teilnehmern, die sich zum ersten Mal für den Netzwechseldienst anmelden, beträgt der Zeitpunkt zur Aktivierung des terrestrischen Mobilfunkdienstes beim ursprünglichen Unternehmen mindestens 90 Tage vor dem Zeitpunkt der Anmeldung zum Netzwechseldienst.
Für Abonnenten, die sich zum zweiten Mal für den Netzwechseldienst registrieren (einschließlich Abonnenten, die die Auktion gewonnen haben, und Abonnenten, die direkt zugeteilt wurden), beträgt der Zeitpunkt für die Aktivierung des terrestrischen Mobilfunkdienstes beim übertragenden Unternehmen mindestens 60 Tage vor dem Zeitpunkt der Registrierung für den Netzwechseldienst.
Hinsichtlich der Gebühren für terrestrische mobile Informationsdienste müssen Postpaid-Abonnenten gleichzeitig die folgenden Bedingungen erfüllen: Sie müssen ihre Zahlungsverpflichtungen für Zahlungszeiträume vor dem Zeitpunkt der Registrierung für den Netzwechseldienst erfüllt haben; die während des Zeitraums zum Zeitpunkt der Registrierung für den Netzwechseldienst angefallenen Gebühren dürfen 500.000 VND nicht übersteigen.
Bedingungen für die Nutzung des internationalen Roaming-Dienstes: Postpaid-Abonnenten dürfen den internationalen Roaming-Dienst innerhalb von 60 Tagen vor der Registrierung für den Netzwechseldienst nicht nutzen.
Darüber hinaus legt das Rundschreiben weitere Bedingungen für den Netzwechsel fest. Dies bedeutet, dass der Teilnehmer nicht gegen die in Artikel 9 des Telekommunikationsgesetzes oder auf Anfrage der zuständigen staatlichen Stellen festgelegten Vorschriften verstößt, keine Beschwerden oder Streitigkeiten über das Recht zur Nutzung der Teilnehmernummer beim übertragenden Unternehmen hat und nicht gerade dabei ist, einen weiteren Netzwechsel durchzuführen.
Der Teilnehmer verstößt nicht gegen den Vertrag über die Bereitstellung und Nutzung von Telekommunikationsdiensten oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem übertragenden Unternehmen. Wird dem Teilnehmer die Übertragung des Netzes gemäß dieser Verordnung verweigert, muss das übertragende Unternehmen den Teilnehmer gemäß den Bestimmungen über die Registrierung für den Netzübertragungsdienst informieren und das übertragende Unternehmen die zuständige staatliche Behörde gemäß den Bestimmungen benachrichtigen.
Die Registrierungsformen für Netzvermittlungsdienste von Mobilfunkteilnehmern sind im Rundschreiben wie folgt festgelegt: Online durch die Verwendung von Anwendungen, die vom übertragenden Unternehmen bereitgestellt werden; direkt an Punkten, die sich im direkten Besitz des übertragenden Unternehmens befinden und von diesem eingerichtet wurden (mit einer festen Adresse oder mobil); direkt an Punkten mit einer festen Adresse, die von einem anderen Unternehmen eingerichtet wurden, das vom übertragenden Unternehmen autorisiert wurde, einen Vertrag zur Durchführung der Registrierung für Netzvermittlungsdienste zu unterzeichnen.
Quelle: https://doanhnghiepvn.vn/cong-nghe/lam-ro-trach-nhiem-cua-cac-ben-tham-gia-chuyen-mang/20250708082147778
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