Dieser Donnerstag (18. April bzw. 10. März nach dem Mondkalender) ist der Gedenktag für König Hung. Die Arbeiter haben einen freien Tag bei vollem Lohnausgleich gemäß ihren Arbeitsverträgen. Nach dem freien Tag, Freitag, dem 19. April, kehren die Arbeiter im ganzen Land wieder zur Arbeit zurück.
Gemäß dem Feiertagsplan vom 30. April bis 1. Mai dieses Jahres haben die Arbeitnehmer vom 27. April bis 1. Mai fünf aufeinanderfolgende freie Tage.
Zuvor hatte das Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales festgestellt, dass der Feiertag Montag, der 29. April (ein normaler Arbeitstag), zwischen zwei Feiertagen und zwei Wochenenden lag. Daher hatte es vorgeschlagen, den 29. April zu vertauschen und als Ausgleich einen anderen Arbeitstag zu haben, sodass Beamte, Staatsbedienstete, Angestellte im öffentlichen Dienst und Arbeiter fünf aufeinanderfolgende freie Tage hätten. Die Regierung stimmte diesem Vorschlag zu.
Für Betriebe, die samstags arbeiten, gelten jedoch nur die beiden freien Tage Dienstag und Mittwoch, für die kein Ausgleich erfolgt. Der Urlaubsplan für samstags arbeitende Betriebe vom 30. April bis 1. Mai richtet sich nach der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und findet keine Anwendung des neu genehmigten Urlaubsplans.
Das Ministerium für Arbeit, Invaliden und Soziales fordert Arbeitgeber auf, die für Beamte und öffentliche Angestellte vorgeschriebenen Feiertage vom 30. April bis 1. Mai anzuwenden, gleichzeitig aber die vollständige Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Regelungen für Angestellte sicherzustellen.
Wenn der Betrieb den Montag (29. April) frei nimmt, haben die Arbeitnehmer von Sonntag (28. April) bis Mittwoch (1. Mai) 4 aufeinanderfolgende freie Tage und müssen diese am entsprechenden Tag nachholen.
Wie erhalten Mitarbeiter Gehalt und Bonus, wenn sie an den Feiertagen vom 30. April bis 1. Mai arbeiten?
Gemäß den Bestimmungen der Artikel 98 und 112 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 erhalten Arbeitnehmer, die am 30. April und dem Internationalen Tag der Arbeit zur Arbeit gehen, zusätzlich zum Feiertagsgehalt auch Überstundenvergütung. An Feiertagen, Tet oder bezahltem Urlaub erhalten Arbeitnehmer Überstundenvergütung in Höhe von mindestens 300 % des normalen Tagesgehalts.
Der Überstundenlohn wird gemäß Artikel 98 des Arbeitsgesetzbuches wie folgt berechnet: Überstundenlohn tagsüber = 300 % x Einheitslohn oder tatsächlich gezahlter Lohn für die geleistete Arbeit. Überstundenlohn nachts = 390 % x Einheitslohn oder tatsächlich gezahlter Lohn für die geleistete Arbeit.
Unter Berücksichtigung des Feiertagsgeldes werden Arbeitnehmer, die am 30. April und 1. Mai arbeiten, wie folgt entlohnt: Bei Tagarbeit erhalten sie mindestens 400 % des Gehalts, bei Nachtarbeit mindestens 490 % des Gehalts.
Die Formel zur Berechnung des Urlaubsentgelts lautet wie folgt: Überstundenvergütung für 1 Urlaubstag = 1 Tagesgehalt + 300 % des Tagesgehalts.
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