Die obige Frage zur Berechnung der Rente für Arbeitnehmer, die für den Staat arbeiten und dann in den privaten Sektor wechseln, wurde von Frau Le Thi Yen, einer Leserin der Zeitung Thanh Nien, gestellt.
Laut der Sozialversicherung (SI) der Stadt Ho Chi Minh ist die aktuelle monatliche Rentenhöhe = monatlicher Rentensatz (%) x durchschnittliches Monatsgehalt für den Sozialversicherungsbeitrag.
Insbesondere beträgt der monatliche Rentensatz für männliche Arbeitnehmer, die 20 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, und für weibliche Arbeitnehmer, die 15 Jahre lang Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, 45 %. Danach werden für jedes weitere Jahr der Sozialversicherungsbeiträge 2 % hinzugerechnet, jedoch nicht mehr als 75 %.
Das durchschnittliche Monatsgehalt mit Sozialversicherungsbeiträgen = ( Gesamtmonatsgehalt mit Sozialversicherungsbeiträgen gemäß staatlich geregeltem Gehaltssystem + Gesamtmonatsgehalt mit Sozialversicherungsbeiträgen bei Befolgung des privaten Gehaltssystems)/Gesamtzahl der Monate mit Sozialversicherungsbeiträgen.
Im Jahr 2023 wird das Renteneintrittsalter für männliche Arbeitnehmer 60 Jahre und 9 Monate und für weibliche Arbeitnehmer 56 Jahre betragen.
Monatliches Gehalt zur Sozialversicherung nach staatlichem Gehalt
Die Sozialversicherung von Ho-Chi-Minh-Stadt weist darauf hin, dass bei Arbeitnehmern, die Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage eines privaten Gehalts entrichten, das durchschnittliche Monatsgehalt für die Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Zahlungszeitraum berechnet wird.
Wenn der Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeiträge gemäß dem staatlichen Gehaltskoeffizienten zahlt, ist das monatliche Gesamtgehalt für die Sozialversicherungsbeiträge = Gesamtzahl der Monate mit Sozialversicherungsbeiträgen in diesem Zeitraum x Durchschnittliches Gehalt für die Sozialversicherungsbeiträge. Das Durchschnittsgehalt für die Zeiträume beträgt dabei:
Erstens gilt für Arbeitnehmer, die vor dem 1. Januar 1995 in die Sozialversicherung eingetreten sind, das Durchschnittsgehalt = Summe der sozialversicherungspflichtigen Monatsgehälter der letzten 5 Jahre (60 Monate) vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis/60 Monate.
Zweitens: Für Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2000 in die Sozialversicherung eingetreten sind, das durchschnittliche sozialversicherungspflichtige Monatsgehalt der letzten 6 Jahre (72 Monate) vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis/72 Monate.
Drittens gilt für Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2006 mit der Teilnahme an der Sozialversicherung begonnen haben, das Durchschnittsgehalt = Gesamtes monatliches Gehalt, das in den letzten 8 Jahren (96 Monaten) vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben für die Sozialversicherung gezahlt wurde/96 Monate.
Viertens gilt für Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2015 mit der Teilnahme an der Sozialversicherung begonnen haben, das Durchschnittsgehalt = Summe der monatlichen Gehälter für Sozialversicherungsbeiträge der letzten 10 Jahre (120 Monate) vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben/120 Monate.
Fünftens: Für Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2019 sozialversichert waren, gilt: Das Durchschnittsgehalt entspricht dem gesamten monatlichen Gehalt, das in den letzten 15 Jahren (180 Monaten) vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben für die Sozialversicherung gezahlt wurde/180 Monate.
Sechstens gilt für Arbeitnehmer, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2024 ihre Teilnahme an der Sozialversicherung beginnen, das Durchschnittsgehalt = Gesamtes monatliches Gehalt, das in den letzten 20 Jahren (240 Monaten) vor dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben für die Sozialversicherung gezahlt wurde/240 Monate.
Siebtens: Für Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2025 in die Sozialversicherung eintreten, gilt: Durchschnittsgehalt = Gesamtmonatsgehalt für Sozialversicherungsbeiträge für den gesamten Beitragszeitraum/Gesamtzahl der Sozialversicherungsbeitragsmonate.
Mitarbeiter erledigen die Verfahren bei der Sozialversicherungsagentur
Im Falle der Leserfrage ergibt sich also das sozialversicherungspflichtige Gesamtgehalt nach staatlichem Gehaltskoeffizienten im Zeitraum 2002 – 2011 = (Gesamtdurchschnittsgehalt 2003 – 2011/96 Monate) x 108 Monate. Nennen wir dieses Ergebnis A.
Die Dauer der privaten Sozialversicherungsbeiträge wird für den gesamten Beitragszeitraum berechnet. Dieses Ergebnis wird als B bezeichnet.
Daher beträgt das bisherige durchschnittliche Monatsgehalt zur Sozialversicherung = (A + B)/252 Monate. Dieses Ergebnis wird kurz C genannt.
Wenn Ihr Vater im Jahr 2023 das Rentenalter erreicht, beträgt der Rentenanteil 47 %. Die Höhe der Rente beträgt also C x 47 %.
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