Das Ministerium für Industrie und Handel hat gerade eine offizielle Mitteilung an die Industrie- und Handelsministerien der Provinzen und zentral verwalteten Städte sowie an wichtige Erdölhändler und Erdölverteiler bezüglich der Zeit der Benzinpreisregulierung gesandt.
Aus dem Dokument geht eindeutig hervor, dass das Dekret Nr. 80/2023/ND-CP vom 17. November 2023 zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 95 und des Dekrets Nr. 83 der Regierung über den Erdölhandel den Zeitraum für die Verwaltung der Erdölpreise wie folgt festlegt:
Die Benzinpreis-Aktualisierung findet jeden Donnerstag statt.
Falls der Preisverwaltungszeitraum mit dem Neujahrsfest zusammenfällt:
Fällt der Donnerstag auf den letzten Tag des Mondjahres (den 29. oder 30. Tet), erfolgt die Benzinpreisanpassung am vorhergehenden Mittwoch. Fällt der Donnerstag auf den 1., 2. oder 3. Tet-Tag, erfolgt die Benzinpreisanpassung am 4. Tet-Tag.
Falls die Preisverwaltungszeit mit einem Feiertag zusammenfällt:
Fällt der Donnerstag auf den ersten Feiertag, erfolgt die Benzinpreisanpassung am vorhergehenden Mittwoch. Fällt der Donnerstag auf einen anderen Feiertag, erfolgt die Benzinpreisanpassung am ersten Werktag nach dem Feiertag.
Falls der Preis für Erdölprodukte ungewöhnlich stark schwankt und dies Auswirkungen auf die sozioökonomische Entwicklung und das Leben der Menschen hat, ist das Ministerium für Industrie und Handel dafür verantwortlich, dem Premierminister Bericht zu erstatten, damit dieser über den geeigneten Zeitpunkt zur Regulierung der Erdölpreise entscheiden kann.
Gemäß den geltenden Bestimmungen ist Donnerstag (18. April bzw. 10. März des Mondkalenders) ein Feiertag (Gedenktag des ungarischen Königs). Daher teilte das Ministerium für Industrie und Handel mit, dass die Anpassung der Benzinpreise nach der Anpassungsperiode am 11. April am Mittwoch, dem 17. April, erfolgen wird.
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