Am 10. Oktober 2024 unterzeichnete Generalsekretär To Lam im Namen des Zentralkomitees der Partei den Beschluss Nr. 190-QD/TW zur Verkündung der Parteiwahlordnung (im Folgenden als Verordnung 190 bezeichnet), um die Parteiwahlordnung gemäß Beschluss Nr. 244-QD/TW des Zentralkomitees der Partei vom 9. Juni 2014 (im Folgenden als Verordnung 244 bezeichnet) zu ersetzen.
Ein Reporter der Zeitung Hai Duong interviewte den Genossen Nguyen Hong Son, Mitglied des Ständigen Ausschusses und Vorsitzender des Organisationsausschusses des Provinzparteikomitees, zu wichtigen neuen Punkten in der Wahlordnung der Partei.
- Lieber Genosse, was sind die wichtigen neuen Punkte in der Verordnung 190 über Parteiwahlen?
Die Verordnung Nr. 190 besteht aus sieben Kapiteln und 36 Artikeln, also zwei weniger als die alte Verordnung. Der Inhalt einiger Kapitel wurde umfassender und spezifischer geändert und ergänzt. Es gibt einige neue Punkte zu den Aufgaben des Parteikomitees, das den Parteitag einberuft, zu den Organisationen, die den Parteitag bei der Wahlarbeit leiten und unterstützen, sowie zu den Bestimmungen über Kandidatur, Nominierung, Wahl, Wahlliste und Stimmzettel.
- Könnten Sie bitte die neuen Punkte im Zusammenhang mit der Wahlarbeit auf dem Kongress konkret analysieren?
- Kapitel II der Verordnung 190 umfasst 5 Artikel, die die Aufgaben des Parteikomitees, das den Kongress einberuft, sowie der Organisationen, die den Kongress bei der Wahlarbeit durchführen und unterstützen, regeln, wobei einige Inhalte geändert und ergänzt wurden.
Konkret wird dem Parteikomitee, das den Kongress einberuft, folgende zusätzliche Aufgabe übertragen: „Erstellung der Anzahl, Liste und des Personals des Präsidiums, des Kongressvorsitzenden, des Sekretariats, des Kongresssekretärs und des Ausschusses für die Prüfung der Delegiertenqualifikation, um diese dem Kongress zur Prüfung und Genehmigung durch Abstimmung vorzulegen.“ Die geänderten und ergänzten Vorschriften enthalten in Absatz 1 Folgendes: „Erstellung des Personalplans für die Delegierten, die auf höherer Ebene am Kongress teilnehmen; des Personalplans für das Parteikomitee, den Ständigen Ausschuss, den Sekretär, den stellvertretenden Sekretär, den Inspektionsausschuss, den Vorsitzenden des Inspektionsausschusses, den stellvertretenden Vorsitzenden des Inspektionsausschusses und der Bedingungen für die Organisation der ersten Sitzung des Exekutivkomitees zur Wahl des Ständigen Ausschusses, des Sekretärs, des stellvertretenden Sekretärs, des Inspektionsausschusses und des Vorsitzenden des Inspektionsausschusses auf derselben Ebene gemäß den Vorschriften.“
Dem Präsidium und dem Parteitagsvorsitzenden wird zusätzlich die Aufgabe übertragen, „die Leitung des unmittelbar übergeordneten Parteikomitees sicherzustellen und die ordnungsgemäße Umsetzung des von der zuständigen Behörde genehmigten Personalplans für den Ständigen Ausschuss des Parteikomitees, den Sekretär und den stellvertretenden Sekretär des Parteikomitees zu leiten, bis der neue Ständige Ausschuss, der neue Sekretär und der neue stellvertretende Sekretär des Parteikomitees gewählt sind“.
Dem Ausschuss zur Überprüfung der Qualifikationen der Kongressdelegierten sind außerdem eine Reihe zusätzlicher Aufgaben zugewiesen, wie etwa: Überprüfung des Berichts des Parteikomitees, das den Kongress einberufen hat, über die Umsetzung der Grundsätze, Verfahren, Situation und Ergebnisse der Delegiertenwahl; Fragen im Zusammenhang mit den Qualifikationen der Delegierten. Überprüfung und Abschluss von Petitionen, Beschwerden und Anschuldigungen bezüglich der Qualifikationen der Delegierten, die von Parteikomitees auf allen Ebenen gelöst wurden; Berichterstattung an das Präsidium zur Vorlage an den Kongress zur Prüfung und Entscheidung über Fälle, in denen die Qualifikationen der Delegierten nicht anerkannt werden, Fälle, in denen Anträge auf Streichung von der Delegiertenliste vorliegen und die Umwandlung von Ersatzdelegierten in offizielle Delegierte, die einberufen wurden. Berichterstattung an den Kongress über die Ergebnisse der Überprüfung der Qualifikationen der Delegierten, damit der Kongress sie prüfen und über die Anerkennung abstimmen kann.
Die neue Satzung enthält Bestimmungen zum Ausschuss für die Stimmenauszählung. Der Vorsitzende des Ausschusses für die Stimmenauszählung leitet die Tätigkeit des Ausschusses, weist den Mitgliedern Aufgaben zu und ist gegenüber dem Präsidium und dem Kongressvorsitzenden für die Tätigkeit des Ausschusses für die Stimmenauszählung verantwortlich.
– Was gibt es neben den oben genannten Inhalten Neues zur Kandidatur, Nominierung und Kandidatenliste gemäß Verordnung 190 , Genosse?
Kapitel III der Verordnung 190 umfasst 8 Artikel, von Artikel 9 bis Artikel 16, die diesen Inhalt regeln.
Die neue Regelung besagt: „Mitglieder des Ständigen Ausschusses kandidieren für die Wahl zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ihres eigenen Parteikomitees (mit Ausnahme der in Artikel 11 dieser Regelung genannten Fälle).“ Die alte Regelung besagte lediglich: „Mitglieder des Parteikomitees kandidieren für die Wahl zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ihres eigenen Parteikomitees.“
Die neuen Wahlbestimmungen fügen der „Kandidatenakte“ zwei weitere Arten von Dokumenten hinzu, und zwar: „Feststellung der politischen Standards durch das zuständige Parteikomitee wie vorgeschrieben“ und „Kopien von Diplomen und Zertifikaten über berufliche Qualifikationen, Fachwissen und politische Theorie (beglaubigt von der Agentur, den leitenden Kadern der Einheit oder der zuständigen Behörde)“.
In Artikel 190 werden die Bestimmungen zur Bilanz und zur Wahlliste präzisiert. Der Kongress (die Konferenz) berät über die Liste und stimmt darüber ab. Konkret heißt es: „Kandidaten und Nominierte, die nicht vom Parteikomitee, das den Kongress einberuft, nominiert werden, müssen die Standards und Bedingungen gemäß den Vorschriften erfüllen und von mehr als 30 % der Gesamtzahl der am Kongress (der Konferenz) teilnehmenden Delegierten (Parteimitglieder) gebilligt werden, um in die Liste aufgenommen zu werden, über die der Kongress (die Konferenz) beraten und entscheiden kann.“
Allgemeine Regelungen zum Stimmengleichgewicht: Bei der Wahl von 1 bis 6 Personen beträgt das maximale Stimmengleichgewicht auf der Wählerliste 1 Person. In Regelung 244 heißt es: „Bei der Wahl von 1 Person umfasst die Wählerliste 2 Personen; bei der Wahl von 2 Personen umfasst die Wählerliste 3 Personen; bei der Wahl von 3 oder mehr Personen beträgt das maximale Stimmengleichgewicht auf der Wählerliste nicht mehr als 1/3 der Anzahl der zu wählenden Personen.“
Die Kandidatenliste in Verordnung 190 besagt: „Vom Parteitag auf der Basisebene und darüber legt das Präsidium des Parteitags vor der Durchführung der offiziellen Abstimmung eine Kandidatenliste (in der Reihenfolge der Wahlliste) vor, die die Delegierten vorab prüfen können.“ Die vorherige Verordnung 244 sah nur die Kandidatenliste vom Parteitag auf Bezirksebene und darüber vor.
Danke, Genosse!
THANH LAN[Anzeige_2]
Quelle: https://baohaiduong.vn/nhung-diem-moi-quan-trong-cua-quy-che-bau-cu-trong-dang-400238.html
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