Die Methode zur Berechnung der Einkommensteuer ist im Einkommensteuergesetz klar festgelegt. Für Geschäftsleute und Arbeitnehmer gelten unterschiedliche Berechnungsmethoden.
So berechnen Sie die Einkommensteuer für Geschäftskunden
Gewerbetreibende zahlen Einkommensteuer nach dem für die jeweilige Branche und Branche geltenden Steuersatz. Können Gewerbetreibende die Höhe der Einkommensteuer nicht ermitteln, so ermittelt die zuständige Steuerbehörde diese nach den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes.
Die Steuersätze werden wie folgt ermittelt:
Branchenkategorie | Steuersatz (%) |
Vertrieb und Lieferung von Waren | 0,5 |
Dienstleistungs- und Bausektoren umfassen keine Materialien | 2 |
Immobilienleasing, Versicherungsagentur, Lotterieagentur, Multi-Level-Marketing-Agentur | 5 |
Produktion, Transport, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, Bau mit Vertragsmaterialien | 1,5 |
Andere Geschäftsaktivitäten | 1 |
Zu zahlende Einkommensteuer für Geschäftskunden = zu versteuerndes Einkommen x Einkommensteuersatz.
Geschäftsleute mit einem Umsatz aus Produktion und Geschäftstätigkeit im Kalenderjahr von weniger als 100 Millionen VND müssen keine Einkommensteuer zahlen.
Beispiel: Herr Nguyen Van A verkauft Elektronik und erzielt im Juni 2025 Einkommensteuereinnahmen von 40 Millionen VND. Sein Geschäftsbereich gehört zur Gruppe Vertrieb und Lieferung von Waren, daher wird der Einkommensteuersatz mit 0,5 % berechnet.
Die Höhe der von Herrn A zu zahlenden Einkommensteuer berechnet sich wie folgt:
Zu zahlende Steuer = Einnahmen x Steuersatz = 40 Millionen VND x 0,5 % = 200.000 (VND).
So berechnen Sie die Einkommensteuer für Angestellte
Die Einkommensteuer für Angestellte wird auf Grundlage des zu versteuernden Einkommens und progressiver Steuersätze berechnet.
Gemäß den geltenden Vorschriften gibt es zwei Arten von Einkünften aus Gehältern und Löhnen, die der Steuer unterliegen: unregelmäßige Einkünfte (Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von weniger als zwei Monaten und Saisonverträge, Provisionen, Rabatte usw.) und regelmäßige Einkünfte (Gehalt, Prämien, Zulagen usw. für Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von zwei Monaten oder mehr).
Bei Gelegenheitseinkünften, deren Einnahmen 2 Millionen VND übersteigen oder deren monatliche Gesamtauszahlungen 2 Millionen VND übersteigen, wird die Steuer mit einem Satz von 10 % abgezogen. Bei Einkünften unter 2 Millionen VND erfolgt kein Abzug.
Personen mit regelmäßigem Einkommen ohne Angehörige müssen Einkommensteuer zahlen, wenn ihr Gesamteinkommen aus Gehalt und Lohn über 11 Millionen VND/Monat liegt (von diesem Einkommen sind die gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsbeiträge, Subventionen und andere Zuwendungen wie wohltätige oder humanitäre Hilfeleistungen usw. abgezogen).
Der Familienfreibetrag für Einkommensteuerzahler beträgt 11 Millionen VND. Wenn zusätzlich Angehörige vorhanden sind, beträgt der Freibetrag für jeden Angehörigen 4,4 Millionen VND/Monat.
Der progressive Steuertarif für Arbeitnehmer umfasst sieben Stufen mit Steuersätzen zwischen 5 % und 35 %.
Die progressiven Steuersätze werden wie folgt ermittelt:
Steuerniveau | Zu versteuerndes Einkommen/Jahr (Millionen VND) | Zu versteuerndes Einkommen/Monat (Millionen VND) | Steuersatz (%) |
1 | Bis zu 60 | Bis zu 5 | 5 |
2 | Über 60 bis 120 | Über 5 bis 10 | 10 |
3 | Über 120 bis 216 | Über 10 bis 18 | 15 |
4 | Über 216 bis 384 | Über 18 bis 32 | 20 |
5 | Über 384 bis 624 | Über 32 bis 52 | 25 |
6 | Über 624 bis 960 | Über 52 bis 80 | 30 |
7 | Über 960 | Über 80 | 35 |
Somit ist die für Angestellte zu zahlende persönliche Einkommensteuer die Gesamtsteuer, die für jede Ebene berechnet wird.
Für jede Einkommensstufe berechneter Steuerbetrag = zu versteuerndes Einkommen der Einkommensstufe x entsprechender Steuersatz dieser Einkommensstufe
Beispiel: Frau Nguyen Thi A hat im Juni 2025 ein Gehalts- und Lohneinkommen von 30 Millionen VND und einen monatlichen Versicherungsbeitrag von 3,15 Millionen VND (im Rahmen der obligatorischen Sozialversicherungsbeitragsstruktur zahlen Arbeitnehmer 10,5 % ihres Gehalts als Grundlage für den Sozialversicherungsbeitrag). Frau A ist alleinstehend, meldet keinen Familienfreibetrag für Angehörige an und erhält keine steuerfreien Zulagen oder Subventionen.
Das zu versteuernde Einkommen von Frau A. wird wie folgt ermittelt:
- Das der persönlichen Einkommensteuer unterliegende Einkommen beträgt 30 Millionen VND
- Der persönliche Familienabzug beträgt gemäß den aktuellen Bestimmungen 11 Millionen VND
- Die monatliche Versicherungszahlung beträgt 3,15 Millionen VND
Zu versteuerndes Einkommen = Zu versteuerndes persönliches Einkommen – Familienabzüge – Monatliche Versicherungszahlungen = 30 Millionen VND – 11 Millionen VND – 3,15 Millionen VND = 15,85 Millionen VND.
Der Betrag der persönlichen Einkommensteuer, den Frau A zahlen muss = 5 Millionen VND x 5 % + 5 Millionen VND x 10 % + 5,85 Millionen VND x 15 % = 1,6275 (Millionen VND).
10 Arten von steuerpflichtigem Einkommen
Gemäß Artikel 3 des Einkommensteuergesetzes umfassen die der Einkommensteuer unterliegenden Einkünfte:
- Geschäftseinkommen
- Einkünfte aus Lohn und Gehalt
- Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Einkünfte aus Kapitaltransfers
- Einkünfte aus Immobilienübertragungen
- Einkünfte aus Gewinnen
- Urheberrechtseinnahmen
- Einnahmen aus Franchising
- Als Einkünfte aus Erbschaften gelten Wertpapiere, Kapital in Wirtschaftsorganisationen , Gewerbebetrieben, Immobilien und sonstige Vermögenswerte, deren Eigentum oder Nutzung registriert werden muss.
- Einkünfte aus der Schenkung von Wertpapieren, Kapital in Wirtschaftsorganisationen, Geschäftsbetrieben, Immobilien und anderen Vermögenswerten, deren Eigentum oder Nutzung registriert werden muss.
Das Einkommensteuergesetz ist seit 2008 in Kraft. Bis heute gelten jedoch viele Regelungen als unzureichend, darunter auch die Familienabzüge.
Derzeit beträgt der Freibetrag für Einzelsteuerzahler 11 Millionen VND und der Freibetrag für jede unterhaltsberechtigte Person 4,4 Millionen VND (beibehalten seit Juli 2020). Darüber hinaus wird auch der progressive Steuertarif für Angestellte als nicht mehr zeitgemäß angesehen …
Auf der regulären Pressekonferenz des Finanzministeriums am 2. Juli erklärte Herr Truong Ba Tuan, stellvertretender Direktor der Abteilung für Verwaltung und Überwachung der Steuer-, Gebühren- und Abgabenpolitik, dass das Ministerium sich mit Ministerien, Zweigstellen und Kommunen abstimmt, um die Ausarbeitung eines Gesetzesentwurfs zur Einkommensteuer (Ersatz) vorzuschlagen, der der Nationalversammlung bei der Sitzung im Oktober dieses Jahres zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt werden soll.
Quelle: https://dantri.com.vn/kinh-doanh/nhung-loai-thu-nhap-phai-nop-thue-thu-nhap-ca-nhan-va-cach-tinh-chi-tiet-20250709013549511.htm
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