Berufliche Tätigkeiten bei der Zollbehörde von Cao Bang. Foto: Thai Binh |
Dementsprechend legt die Zollbehörde Vorschriften zu Verwaltungsrichtlinien und Zollverfahren für Waren fest, die in Zolllager verbracht oder aus diesen herausgenommen werden.
Absatz 2, Artikel 85 des Regierungserlasses Nr. 08/2015/ND-CP vom 21. Januar 2015, in dem Maßnahmen zur Umsetzung des Zollgesetzes zu Zollverfahren, Inspektion, Überwachung und Kontrolle detailliert beschrieben und festgelegt werden, legt fest, dass zu den in Zolllager verbrachten Waren aus dem Ausland Folgendes gehört: „a) Waren ausländischer Eigentümer, die keinen Kaufvertrag mit Unternehmen in Vietnam unterzeichnet haben; b) aus dem Ausland importierte Waren vietnamesischer Unternehmen, die darauf warten, auf den Inlandsmarkt gebracht oder in ein Drittland exportiert zu werden; c) in Zolllager verbrachte Waren aus dem Ausland, die darauf warten, in ein Drittland exportiert zu werden.“
Artikel 88 des Regierungserlasses 08/2015/ND-CP vom 21. Januar 2015 legt fest: „Für Waren aus Zolllagern, die ins Ausland oder auf den Inlandsmarkt oder in Nichtzollzonen verbracht werden, muss der Eigentümer oder die von ihm ermächtigte Person Informationen über die das Zolllager verlassenden Waren bei der für das Zolllager zuständigen Zollabteilung angeben. Im Falle einer Einfuhr in den vietnamesischen Markt müssen die Zollverfahren wie für aus dem Ausland importierte Waren entsprechend der entsprechenden Einfuhrart durchgeführt werden; der tatsächliche Zeitpunkt der Wareneinfuhr ist der Zeitpunkt, an dem die Zollbehörde bestätigt, dass die Waren aus dem Zolllager entnommen werden.“
Zollverfahren für Waren aus dem Ausland, die in Zolllager verbracht werden, sowie Waren aus Zolllagern, die auf den Inlandsmarkt verbracht werden: Umsetzung gemäß den Bestimmungen in Absatz 1, Absatz 4, Artikel 91 des Rundschreibens Nr. 38/2015/TT-BTC vom 25. März 2015, geändert und ergänzt durch das Rundschreiben Nr. 39/2018/TT-BTC vom 20. April 2018 des Finanzministers zur Regelung von Zollverfahren, Zollkontrolle und -überwachung, Ausfuhrsteuer, Einfuhrsteuer und Steuerverwaltung für exportierte und importierte Waren.
Bezüglich der Warenvorschau, der Warenprobenentnahme und der in Zolllagern erbrachten Dienstleistungen: Artikel 18 des Zollgesetzes, Artikel 17 des Rundschreibens Nr. 38/2015/TT-BTC vom 25. März 2015, geändert und ergänzt durch das Rundschreiben Nr. 39/2018/TT-BTC vom 20. April 2018 des Finanzministers, legt fest, dass der Zollanmelder das Recht hat, vor Abgabe einer Zollanmeldung eine Warenvorschau durchzuführen, um die Richtigkeit der Zollanmeldung sicherzustellen.
Gemäß den Bestimmungen in Artikel 83 und Artikel 87 des Regierungserlasses Nr. 08/2015/ND-CP vom 21. Januar 2015 kann der Eigentümer von Waren, die in ein Zolllager geschickt werden, diese direkt oder durch eine entsprechende Bevollmächtigung des Eigentümers des Zolllagers oder des Zollabfertigungsagenten mit der Durchführung von Dienstleistungen wie der Entnahme von Warenproben für Zollverfahren, der Verstärkung, Aufteilung von Paketen, der Verpackung, der Konsolidierung von Waren, der Klassifizierung von Warenklassen und der Aufbewahrung von Waren für in ein Zolllager geschickte Waren beauftragen. Bei der Durchführung dieser Dienstleistungen muss der Eigentümer der Waren oder der Eigentümer des Zolllagers vorab eine schriftliche Mitteilung an die Zollunterabteilung erhalten, die das Zolllager verwaltet, um die Überwachung und Aufsicht zu organisieren.
Was die Regelungen zu Verwaltungsrichtlinien und Zollverfahren für die vorübergehende Einfuhr und Wiederausfuhr betrifft, so sind die Verwaltungsrichtlinien für Formulare zur vorübergehenden Einfuhr und Wiederausfuhr in den Artikeln 39, 40 und 41 des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung festgelegt und werden im Detail in den Artikeln 12 bis 16 des Regierungserlasses 69/2015/ND-CP vom 15. Mai 2018 geregelt, in dem eine Reihe von Artikeln des Gesetzes zur Außenhandelsverwaltung aufgeführt werden.
Zollverfahren für die vorübergehende Einfuhr und Wiederausfuhr sind in Artikel 47 und Artikel 55 des Dekrets Nr. 08/2015/ND-CP festgelegt, geändert und ergänzt durch das Dekret Nr. 59/2018/ND-CP, Dekret Nr. 08/2015/ND-CP vom 21. Januar 2015 der Regierung.
Quelle: https://haiquanonline.com.vn/nhung-luu-y-ve-thu-tuc-hai-quan-doi-voi-hang-hoa-sua-chua-bao-duong-193862.html
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