Ab dem 1. Januar 2025 tritt das Rundschreiben 71/2024 in Kraft, das die Verwaltung, den Betrieb und die Verwendung von Fahrtüberwachungssystemen und Bildaufzeichnungsgeräten für Fahrer regelt.

Zuvor lag die Verantwortung für die Verwaltung und den Betrieb dieses Systems beim Department of Roads des Verkehrsministeriums .

Allerdings ist im Rundschreiben 71/2024 eindeutig festgelegt, dass das Datenverwaltungssystem der Fahrtüberwachungsgeräte und der Fahrerbildaufzeichnungsgeräte von der Verkehrspolizei verwaltet, betrieben und verwendet wird und dass der Betrieb des Systems regelmäßig überwacht und überprüft wird.

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Viele Fahrzeuge müssen mit Fahrtenüberwachungsgeräten ausgestattet werden. Foto: Dokument

Insbesondere schreibt Artikel 11 vor, dass Unternehmen im Bereich des Autotransports sowie Besitzer von Personenkraftwagen mit 8 oder mehr Sitzplätzen (ohne Fahrersitz) für Transportzwecke, Traktoren, Krankenwagen und Rettungsfahrzeuge die Fahrzeuge verwalten und Fahrtüberwachungsgeräte sowie Geräte zur Aufzeichnung von Bildern der Fahrer in den Fahrzeugen installieren müssen.

Die Verwaltung und Installation der Geräte muss den nationalen technischen Vorschriften für Fahrtüberwachungsgeräte und Fahrerbildaufzeichnungsgeräte entsprechen.

Die Verantwortung für die korrekte, vollständige und kontinuierliche Übermittlung der Daten an die Server der Verkehrspolizei liegt bei den Verkehrsbetrieben.

Gleichzeitig müssen die Geschäftseinheiten des Transportwesens die Objektivität, Genauigkeit und Aktualität der Datenbereitstellung gewährleisten, dürfen die an den Server der Verkehrspolizeibehörde übermittelten Daten weder verändern noch verfälschen und müssen die Datensicherheit gewährleisten.

Warnen Sie den Fahrer, dass das Fahrtüberwachungsgerät bzw. das Fahrerbildaufzeichnungsgerät keine Daten an den Serviceserver überträgt.

Aktualisieren und speichern Sie Daten zu Fahrzeugfahrten und Fahrerbildern systematisch für mindestens 1 Jahr (Daten, die von Fahrtüberwachungsgeräten erfasst wurden) und 3 Monate (Daten, die von Fahrerbildaufzeichnungsgeräten erfasst wurden).

Für Dienstleister verlangt das Rundschreiben außerdem die Sicherstellung der Bereitstellung von Geräten, die den nationalen technischen Vorschriften für Fahrtüberwachungsgeräte und Bildaufzeichnungsgeräte für Fahrer entsprechen.

Stellen Sie Objektivität, Genauigkeit und Aktualität bei der Bereitstellung von Daten sicher. Verändern oder verfälschen Sie die an den Server der Verkehrspolizeibehörde übermittelten Daten nicht. Stellen Sie die Sicherheit und den Schutz der Daten von Transportunternehmen und Fahrzeugbesitzern sicher.

Warnen Sie Transportunternehmen, Fahrzeugbesitzer und Fahrer, dass das Fahrtenüberwachungsgerät und das Fahrerbildaufzeichnungsgerät keine Daten an den Serviceserver übertragen.

Aktualisieren und speichern Sie Daten zu Fahrzeugfahrten und Fahrerbildern systematisch für mindestens 1 Jahr (Daten, die von Fahrtüberwachungsgeräten erfasst wurden) und 3 Monate (Daten, die von Fahrerbildaufzeichnungsgeräten erfasst wurden).

Fahrer von Nutzfahrzeugen, Personenkraftwagen mit 8 oder mehr Sitzplätzen (ohne Fahrersitz), Sattelschleppern, Krankenwagen und Rettungsfahrzeugen müssen für die Bedienung des Fahrtüberwachungsgeräts und des Geräts, das das Bild des Fahrers während der ihm zugewiesenen Fahrzeit aufzeichnet, verantwortlich sein.

Fahrer müssen die Lenkzeitvorschriften einhalten und die Transportabteilung und den Fahrzeughalter unverzüglich benachrichtigen, wenn das Fahrtüberwachungsgerät oder das Bildaufzeichnungsgerät des Fahrers nicht funktioniert oder die Verbindung getrennt ist.