Am Nachmittag des 26. Juni verabschiedete die Nationalversammlung eine Resolution zur Befreiung von der landwirtschaftlichen Grundsteuer. Die Resolution tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Der Resolution zufolge sind Haushalte, Einzelpersonen und Organisationen, die Land direkt für die landwirtschaftliche Produktion nutzen, bis Ende 2030 von dieser Grundsteuer befreit.
Falls der Staat einer Organisation eine landwirtschaftliche Fläche zur Verwaltung zuweist, diese aber nicht direkt für die landwirtschaftliche Produktion nutzt, sondern sie einer anderen Organisation oder Einzelperson zur vertraglichen Nutzung der landwirtschaftlichen Produktion zuweist, muss die landwirtschaftliche Landnutzungssteuer in Höhe von 100 % für den Zeitraum gezahlt werden, in dem der Staat das Land noch nicht zurückgefordert hat.
Die Nationalversammlung hat eine Resolution zur Befreiung von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer verabschiedet (Foto: National Assembly Media).
Zuvor hatte der Vorsitzende des Wirtschafts- und Finanzausschusses, Phan Van Mai, in seinem Bericht zur Erläuterung, Entgegennahme und Überarbeitung dieses Resolutionsentwurfs erklärt, dass der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung (NASC) die Meinungen der Abgeordneten der Nationalversammlung akzeptiert und die Regierung aufgefordert habe, gegebenenfalls Änderungen am Gesetz über die landwirtschaftliche Landnutzungssteuer zu prüfen und vorzuschlagen, um sie an die Realität und die Verwaltungsanforderungen im neuen Zeitraum anzupassen.
In einigen Stellungnahmen wurde vorgeschlagen, brachliegendes Land, das nicht für die Produktion oder nicht für den richtigen Zweck genutzt wird, nicht von der Steuer zu befreien. In anderen Stellungnahmen wurde vorgeschlagen, spezifische Grundsätze, Bedingungen und Kriterien für die Steuerbefreiung festzulegen und gleichzeitig Sanktionen für Fälle vorzusehen, in denen politische Maßnahmen ausgenutzt werden, um Land für den falschen Zweck zu nutzen oder Land anzuhäufen und brach liegen zu lassen.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung erklärte hierzu, dass es in der Realität, wie aus den Stellungnahmen der Abgeordneten der Nationalversammlung hervorgeht, noch immer recht häufig vorkommt, dass Land für den falschen Zweck genutzt wird, brach liegt und Ressourcen verschwendet werden.
Nach Angaben des Ständigen Ausschusses der Nationalversammlung erfordert die Festlegung der Kriterien für die Steuerbefreiung bzw. Nichtbefreiung von brachliegenden oder zweckentfremdet genutzten Grundstücken Zeit für Recherche und entsprechende Vorbereitung. Der der Nationalversammlung vorgelegte Resolutionsentwurf der Regierung zur weiteren Befreiung von der landwirtschaftlichen Bodennutzungssteuer hat die oben genannten Probleme nicht gelöst.
Damit der Resolutionsentwurf zeitnah veröffentlicht werden kann und Unterbrechungen bei der Umsetzung der Politik vermieden werden, fordert der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung die Nationalversammlung auf, den Resolutionsentwurf zu den Themen, die für eine Steuerbefreiung in Frage kommen, beizubehalten.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung forderte die Regierung jedoch auf, eine vollständige und umfassende Bewertung der aktuellen Situation und der Effektivität der landwirtschaftlichen Landnutzung in jüngster Zeit sowie der Wirksamkeit der Politik der Befreiung von der Steuer auf landwirtschaftliche Landnutzung auf die landwirtschaftliche Wirtschaftsentwicklung und das Leben der Landwirte vorzunehmen, um entsprechende politische Lösungen entwickeln zu können.
Es wird empfohlen, dass die Regierung in naher Zukunft darauf achtet, die Bestimmungen des Bodengesetzes umfassend umzusetzen und praktische Lösungen zu finden, um sicherzustellen, dass es nicht zu einer Verschwendung oder Vergeudung von Bodenressourcen kommt, Fälle von Politikmissbrauch zu verhindern und zu behandeln und die Effizienz der Bodenverwaltung und -nutzung im Allgemeinen und der landwirtschaftlichen Flächen im Besonderen zu verbessern.
Es gibt Vorschläge, die Steuerbefreiungen zu prüfen und zu erweitern. Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung erklärte, dass der Anwendungsbereich der Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Flächen gemäß den geltenden Vorschriften auf Haushalte, Einzelpersonen und Organisationen beschränkt sei, die Land direkt für die landwirtschaftliche Produktion nutzen.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung fordert die Nationalversammlung auf, den Resolutionsentwurf in seiner jetzigen Form beizubehalten und den Kreis der Personen, die von der Befreiung von der landwirtschaftlichen Landnutzungssteuer betroffen sind, nicht zu erweitern.
Einigen Meinungen zufolge ist der Regierungsentwurf, der eine Ausnahmeregelung für Reisanbauflächen mit einer oder mehreren Kulturpflanzen oder für den Anbau einjähriger Kulturpflanzen mit mindestens einer Kulturpflanze vorsieht, für den Anbau einjähriger Kulturpflanzen ungeeignet und nicht umsetzbar. Es wird empfohlen, dass die Regierung konkrete Richtlinien erlässt, um eine Ausnutzung dieser Regelung zu vermeiden.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung forderte die Regierung auf, die von den Abgeordneten der Nationalversammlung angesprochenen Fragen zu klären, die Verantwortung für die Herausgabe von Dekreten zu übernehmen, die Behandlung etwaiger Probleme sicherzustellen und zu vermeiden, politische Vorteile auszunutzen.
Der Ständige Ausschuss der Nationalversammlung forderte die Regierung auf, den Leitlinieninhalten in Bezug auf Land für einjährige Kulturen mit mindestens einer Reisernte und Steuerbefreiungen für in Grenzgebieten lebende Haushalte Aufmerksamkeit zu schenken. Dies soll eine umfassende Regelung der Inhalte gewährleisten, die Leitlinien bedürfen, um widersprüchliche Auffassungen zu vermeiden und den Umsetzungsprozess zu erleichtern.
Dantri.com.vn
Quelle: https://dantri.com.vn/xa-hoi/quoc-hoi-chot-mien-thue-dat-nong-nghiep-them-5-nam-20250626144510746.htm
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