Ist vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags eine Probezeit vorgeschrieben?
Gemäß Absatz 1, Artikel 24 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 können Arbeitgeber und Arbeitnehmer den im Arbeitsvertrag festgelegten Inhalt der Probezeit vereinbaren oder die Probezeit durch Unterzeichnung eines Probevertrags vereinbaren.
Somit lässt sich feststellen:
- Erstens: Ob vor der Unterzeichnung eines Arbeitsvertrags eine Probezeit erforderlich ist, hängt von der Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ab; gesetzlich ist sie nicht vorgeschrieben. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann der Arbeitsvertrag sofort und ohne Probezeit unterzeichnet werden.
- Zweitens können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag unterzeichnen, der eine Vereinbarung über Dauer und Inhalt der Probezeit enthält; es ist nicht erforderlich, den Arbeitsvertrag und den Probezeitvertrag in zwei getrennten Exemplaren zu unterzeichnen.
Es ist jedoch zu beachten, dass gemäß Absatz 3, Artikel 24 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 das Probezeitregime nicht gilt, wenn ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat unterzeichnet, d. h. in diesem Fall gibt es keine Probezeit.
Ist die Unterzeichnung eines Probevertrags zwingend erforderlich?
Basierend auf den oben genannten Bestimmungen und Analysen hängt die Frage, ob eine Probezeit oder ein Probevertrag besteht, von der Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber ab (außer bei Arbeitsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat). Das Gesetz schreibt nicht vor, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Probevertrag unterzeichnen müssen.
Der beabsichtigte Inhalt des Probevertrags
Gemäß Absatz 2, Artikel 24 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 umfasst der wesentliche Inhalt eines Probevertrags:
(1) Probezeit: wird von beiden Parteien auf Grundlage der Art und Komplexität der Stelle vereinbart, wobei die Probezeit pro Stelle nur einmal zulässig ist und die folgenden Bedingungen gewährleistet sein müssen:
- Nicht mehr als 180 Tage für die Arbeit eines Geschäftsführers gemäß dem Unternehmensgesetz und dem Gesetz über die Verwaltung und Verwendung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem Staatskapital;
- Nicht mehr als 60 Tage für Jobs mit Berufsbezeichnungen, die berufliche oder technische Qualifikationen auf Hochschulniveau oder höher erfordern;
- Nicht mehr als 30 Tage für Berufe mit Berufsbezeichnungen, die eine mittlere technische oder berufliche Qualifikation erfordern, technische Arbeiter und Fachpersonal;
- Nicht mehr als 6 Arbeitstage für andere Arbeiten.
(2) Name und Anschrift des Arbeitgebers sowie vollständiger Name und Titel der Person, die den Arbeitsvertrag auf Arbeitgeberseite unterzeichnet ; im Einzelnen:
- Name des Arbeitgebers: Bei Unternehmen, Agenturen, Organisationen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden entspricht der Name des Unternehmens, der Agentur, der Organisation, der Genossenschaft oder des Genossenschaftsverbands dem Namen des Unternehmens, der Agentur, der Organisation, der Genossenschaft oder des Genossenschaftsverbands, der in der Registrierungsbescheinigung des Unternehmens, der Genossenschaft oder des Genossenschaftsverbands oder in der Investitionsregistrierungsbescheinigung oder im Dokument zur Genehmigung der Investitionspolitik oder im Beschluss zur Gründung der Agentur oder Organisation angegebenen Namen. Bei Genossenschaftsgruppen entspricht der Name der Genossenschaftsgruppe dem im Kooperationsvertrag angegebenen Namen. Bei Haushalten und Einzelpersonen entspricht der Name des im ausgestellten Personalausweis oder Reisepass angegebenen Vertreters des Haushalts oder der Einzelperson dem Namen des im ausgestellten Personalausweis oder Reisepass angegebenen Vertreters des Haushalts oder der Einzelperson.
- Adresse des Arbeitgebers: Bei Unternehmen, Agenturen, Organisationen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbänden ist die Adresse in der Registrierungsbescheinigung für Unternehmen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbände oder in der Investitionsregistrierungsbescheinigung oder im Dokument zur Genehmigung der Investitionspolitik oder im Beschluss zur Gründung der Agentur oder Organisation anzugeben; bei Genossenschaften ist die Adresse im Kooperationsvertrag anzugeben; bei Haushalten und Einzelpersonen ist die Wohnadresse des jeweiligen Haushalts oder der jeweiligen Einzelperson anzugeben; Telefonnummer, E-Mail-Adresse (sofern vorhanden);
- Vollständiger Name und Titel der Person, die den Arbeitsvertrag auf Arbeitgeberseite abschließt: Geben Sie den vollständigen Namen und Titel der Person an, die zum Abschluss des Arbeitsvertrags gemäß Absatz 3, Artikel 18 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 befugt ist.
(3) Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnort, Personalausweisnummer, Personalausweis- oder Reisepassnummer der Person, die den Arbeitsvertrag auf Arbeitnehmerseite unterzeichnet ; im Einzelnen:
- Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Wohnanschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (sofern vorhanden), Personalausweisnummer oder Nummer des von einer zuständigen Behörde ausgestellten Personalausweises oder Reisepasses der Person, die den Arbeitsvertrag auf Arbeitnehmerseite unterzeichnet, wie in Absatz 4, Artikel 18 des Arbeitsgesetzbuchs von 2019 vorgeschrieben;
- Arbeitserlaubnisnummer oder Bestätigungsdokument, das nicht der Arbeitserlaubniserteilung unterliegt und von der zuständigen Behörde für ausländische Arbeitnehmer ausgestellt wurde;
- Vollständiger Name, Wohnanschrift, Personalausweisnummer oder Reisepassnummer, Telefonnummer, E-Mail-Adresse (falls vorhanden) des gesetzlichen Vertreters der Person unter 15 Jahren.
(4) Probezeitgehalt: Das Gehalt des Arbeitnehmers während der Probezeit wird von beiden Parteien vereinbart, muss jedoch mindestens 85 % des Gehalts für die jeweilige Stelle betragen.
(5) Arbeit und Arbeitsplatz; im Einzelnen:
- Arbeit: die Arbeit, die die Arbeitnehmer verrichten müssen;
- Arbeitsort des Arbeitnehmers: Ort, Tätigkeitsbereich, an dem der Arbeitnehmer vereinbarungsgemäß seine Arbeit verrichtet; falls der Arbeitnehmer regelmäßig an mehreren verschiedenen Orten arbeitet, sind diese Orte vollständig zu erfassen.
(6) Arbeitszeiten, Ruhezeiten: gemäß Vereinbarung beider Parteien oder Vereinbarung zur Umsetzung gemäß den Arbeitsvorschriften, Vorschriften des Arbeitgebers, Tarifverträgen und gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Arbeitsschutzausrüstung für Arbeitnehmer: umfasst Arten persönlicher Schutzausrüstung während der Arbeit, wie von beiden Parteien vereinbart oder gemäß Tarifverträgen oder gemäß den Vorschriften des Arbeitgebers und den Vorschriften des Arbeitsschutz- und Hygienegesetzes.
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