Rundschreiben zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Vorschriften zur Förderung von Produktionsflächen. Demnach heißt es im Rundschreiben eindeutig, dass zu den Subjekten, die Förderung für Produktionsflächen erhalten, gehören:
1. Arme Haushalte ethnischer Minderheiten, die in ethnischen Minderheiten- und Berggebieten leben, sowie arme Kinh-Haushalte, die in extrem benachteiligten Gemeinden und extrem benachteiligten Dörfern in ethnischen Minderheiten- und Berggebieten leben, ihren Lebensunterhalt mit Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei verdienen, kein Land für die Produktion haben und Unterstützung bei der Beschaffung von Produktionsflächen benötigen, werden von den lokalen Behörden für eine direkte Unterstützung in Form von Produktionsflächen in Betracht gezogen.
2. Arme Haushalte ethnischer Minderheiten, die in Gebieten ethnischer Minderheiten und Bergregionen leben; arme Kinh-Haushalte, die in extrem benachteiligten Gemeinden und Dörfern in Gebieten ethnischer Minderheiten und Bergregionen leben und von Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei leben, und die gemäß den vorgeschriebenen Normen der jeweiligen Ortschaft nicht über mehr als 50 % Produktionsland verfügen oder denen mehr als 50 % Produktionsland fehlen, die ihren Beruf wechseln müssen oder Unterstützung bei der Beschaffung von Produktionsland brauchen, aber kein Produktionsland beschaffen können, werden bei einem Arbeitsplatzwechsel berücksichtigt und unterstützt.
Die Volkskomitees der Provinzen legen auf der Grundlage der Bodenmittel und der tatsächlichen Bedingungen vor Ort Landproduktionsquoten fest, die jedoch die Grenze der landwirtschaftlichen Landzuteilung für jeden Haushalt und jede Einzelperson gemäß den Bestimmungen des Bodengesetzes nicht überschreiten dürfen, um festzustellen, ob den Haushalten Land für die Produktion fehlt.
Inhalt und Umsetzung der Unterstützung Direkte Unterstützung mit Produktionsland: Falls der Ort noch über Landfonds mit Produktionskapazität verfügt, ohne dass Landgewinnung, -restaurierung und -verbesserung durchgeführt werden müssen, teilt das Volkskomitee auf Bezirksebene auf der Grundlage des von der zuständigen staatlichen Behörde genehmigten Planungs- und Landnutzungsplans Produktionsland an Haushalte zu, die Begünstigte der Politik sind, aber gemäß den Bestimmungen des Landgesetzes kein Produktionsland besitzen.
In Fällen, in denen in einem Gebiet noch Land für die Produktion vorhanden ist, dieses aber urbar gemacht, wiederhergestellt und verbessert werden muss, um produzieren zu können, weist das Volkskomitee auf Bezirksebene die Organisation an, gemäß der Landnutzungsplanung und den von den zuständigen staatlichen Stellen genehmigten Plänen Landgewinnungs-, Wiederherstellungs- und Verbesserungsprojekte zu erarbeiten und umzusetzen, um Haushalten, die von der Politik profitieren, aber gemäß den Bestimmungen des Landgesetzes kein Land für die Produktion haben, Produktionsland zuzuweisen. Die Höhe der Unterstützung aus dem Zentralhaushalt zur Umsetzung von Landgewinnungs-, Wiederherstellungs- und Verbesserungsprojekten ist in Absatz 3, Artikel 3 des Beschlusses Nr. 04/2023/QD-TTg festgelegt.
Haushalte, die Anspruch auf direkte Unterstützung für Produktionsland haben, denen aber von der lokalen Regierung kein Land zugeteilt werden kann und die Kapital leihen müssen, um einen Landfonds für die Produktion einzurichten, werden gemäß den Bestimmungen der Artikel 20, 21, 22, 23, 24 und 25 des Dekrets Nr. 28/2022/ND-CP für Kreditdarlehen der Social Policy Bank in Betracht gezogen und erhalten keine Unterstützung bei der Arbeitsplatzumwandlung.
Das Volkskomitee der Provinz weist das Volkskomitee des Bezirks an, lokale Haushalte aufzustellen und den Haushalten, die gemäß den Vorschriften Unterstützung für Produktionsland erhalten, Zertifikate für Landnutzungsrechte auszustellen.
Unterstützung bei der beruflichen Umstellung: Haushalte, die Anspruch auf Berücksichtigung und Unterstützung beim Kauf landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen, bei der Bereitstellung landwirtschaftlicher Produktionsdienstleistungen, bei der Umstellung auf andere Bereiche des Anbaus, der Tierhaltung, der Produktion, der Geschäfts- oder Berufsausbildung zur beruflichen Umstellung haben und Anspruch auf Kreditdarlehen gemäß den Bestimmungen der Artikel 20, 21, 22, 23, 24 und 25 des Dekrets Nr. 28/2022/ND-CP haben.
Auf Grundlage der von den zuständigen Behörden genehmigten Liste der Haushalte, die Unterstützung für eine berufliche Umstellung erhalten, und der Liste der Haushalte, die sich für Unterstützungsmethoden (in bar, in Sachleistungen oder Berufsausbildung) registrieren, fasst das Volkskomitee auf Gemeindeebene den Bedarf zusammen, klassifiziert ihn entsprechend der jeweiligen Umsetzungsmethode und sendet ihn an die Agentur für ethnische Angelegenheiten auf Bezirksebene, die den Vorsitz führt und sich mit der Finanzagentur auf derselben Ebene abstimmt, um eine Zusammenfassung zu erstellen und dem Volkskomitee des Bezirks Bericht zu erstatten, das über die Höhe der Unterstützung für jeden Haushalt entscheidet (jeder Haushalt wird nur einmal unterstützt).
Erhalten Haushalte finanzielle Unterstützung, leitet das Volkskomitee auf Gemeindeebene die Haushalte je nach Bedarf beim Kauf landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen an, bietet landwirtschaftliche Produktionsdienstleistungen an, erlernt ein Handwerk, wechselt in andere Bereiche der Landwirtschaft, Viehzucht, Produktion und Wirtschaft und leistet die Zahlungen gemäß den Vorschriften. Melden sich Haushalte für den Erhalt von Sachleistungen an, weist das Volkskomitee auf Bezirksebene je nach Bedarf spezialisierte Einheiten oder das Volkskomitee auf Gemeindeebene an, die Einkäufe gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu organisieren und an die Haushalte zu verteilen. Melden sich Haushalte für die Erlernung eines Handwerks an, stellt das Volkskomitee auf Bezirksebene spezialisierte Einheiten zusammen und beauftragt diese, mit Ausbildungseinrichtungen zu koordinieren, um die Berufsausbildung der Haushalte gemäß den Vorschriften zu unterstützen.
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