Das vorgeschlagene Gründungskapital für Unternehmen, die Goldbarren produzieren dürfen, beträgt 500 Milliarden VND
Laut dem Verband fungieren Handelsaktivitäten als Vermittler zwischen Produzenten und Verbrauchern (Markt) und tragen dazu bei, dass der Warenverkehr und die Warenverteilung vom Produzenten zum Käufer möglichst reibungslos und schnell ablaufen. Wie bei anderen gängigen Waren müssen Unternehmen, die mit Goldbarren handeln (Vermittler), ihr Geschäft lediglich gemäß dem Investitions- und Unternehmensrecht registrieren.
„Die Regelung, die eine Lizenzierung durch die Staatsbank erfordert, ist unnötig, schafft Unterlizenzen und stellt einen harten Eingriff in den Markt dar; sie beeinträchtigt die Geschäftsfreiheit der Unternehmen und die Transparenz des Marktes.“
Darüber hinaus betrifft diese Regelung auch die Produktion von Goldbarren (für die Produktion von Goldbarren für den Markt sind zwei Lizenzen erforderlich, eine Lizenz zur Herstellung von Goldbarren und eine Lizenz zum Handel mit Goldbarren)“, so der Verband.

Was die Bestimmungen zu den Bedingungen für die Erteilung einer Lizenz zur Herstellung von Goldbarren für Unternehmen mit einem Stammkapital von 1.000 Milliarden VND oder mehr betrifft, ist der Verband der Ansicht, dass diese Regelung zu streng ist.
Nach Angaben des Verbandes gibt es nur sehr wenige Unternehmen mit einem Stammkapital von 1.000 Milliarden VND oder mehr, nur ein bis drei Goldproduktions- und -handelsunternehmen können diese Bedingung erfüllen. Mit dieser Regelung ist die Zahl der an der Goldbarrenproduktion beteiligten Unternehmen unbedeutend, und diese Regelung lässt sich leicht so gestalten, dass der Staat weiterhin ein Monopol auf die Produktion und Lieferung von Goldbarren hat, was das Angebot an Goldbarren begrenzt.
Der Verband empfiehlt der Staatsbank daher, sich auf den tatsächlichen Anfangskapitalbedarf der SJC Company für Investitionen in die Goldbarrenproduktion zu beziehen, um eine Grundlage für die realitätsnahe Regelung der Gründungskapitalbedingungen zu haben.
„Die Grundkapitalanforderung für Unternehmen von 500 Milliarden VND oder mehr ist angemessen“, schlug der Verband vor.
Darüber hinaus ist es laut Verband hinsichtlich der Bedingungen für die Teilnahme an der Goldbarrenproduktion neben den Bedingungen für das Gründungskapital notwendig, sich auf die Bedingungen für die Produktionskapazität des Unternehmens (Vermögenswerte, Einrichtungen, Techniken für die Goldbarrenproduktion des Unternehmens), auf die Geschäftseffizienz, den Geschäftsruf, die Marke auf dem Markt, auf das Design und die Qualität der vom Unternehmen zur Produktion angemeldeten Goldbarrenprodukte sowie auf die Einhaltung staatlicher Vorschriften im Zusammenhang mit dem Goldhandel zu konzentrieren.
Vorschlag zur Abschaffung der Regelung zur Lizenzvergabe für jeden Goldimport und -export
In Bezug auf die Vorschriften zur Erteilung jährlicher Höchstbeträge und Lizenzen für jeden Export und Import von Goldbarren und Rohgoldimporten für Goldbarrenhersteller schlägt der Verband vor, die Aufhebung der Vorschriften zur Erteilung von Lizenzen für jeden Export und Import von Goldbarren und Rohgoldimporten in Erwägung zu ziehen.
Die Gründe hierfür liegen in der Zunahme von Unterlizenzen und einem erhöhten Verwaltungsaufwand für Unternehmen. Der Export von Goldbarren wird behindert, die Devisenreserven des Landes werden zurückgewonnen. Zudem entgehen Unternehmen Produktions- und Geschäftsmöglichkeiten, da der Weltgoldmarkt ständig schwankt und von vielen Faktoren beeinflusst wird. Durch das Warten auf jedes Lizenzverfahren (zusätzlich zum jährlichen Lizenzlimit) verlieren Unternehmen die Möglichkeit, zum besten Preis zu exportieren oder zu importieren. Dies beeinträchtigt die Produktionseffizienz und die Exportaktivitäten.
Der Verband schlägt vor, der Staatsbank lediglich die Gewährung jährlicher Quoten für den Import und Export von Goldbarren und Rohgold zuzuteilen, die jedem Unternehmen ab dem ersten Quartal des Jahres gemäß den Grundsätzen der Öffentlichkeit und Transparenz zugeteilt werden; es werden keine Unterlizenzen vergeben.
Auf dieser Grundlage wählen Unternehmen proaktiv den Zeitpunkt und das Volumen (innerhalb der Grenzen) für den Import oder Export, um die größtmögliche Effizienz zu erzielen. Die Unternehmen berichten der Staatsbank regelmäßig über die Umsetzung der Goldimport- und -exportgrenzen. Anpassungen und Erweiterungen der Grenzen werden von der Staatsbank geprüft und beschlossen.


Quelle: https://vietnamnet.vn/san-xuat-vang-mieng-co-the-phai-xin-2-giay-phep-hiep-hoi-vang-len-tieng-2412986.html
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