Dementsprechend hatdie ACB am 1. Oktober auf ihrer Website die „Geschäftsbedingungen für den Kauf und Verkauf von Goldbarren“ veröffentlicht, um Klausel 8, Artikel 1 des Regierungserlasses Nr. 232/2025/ND-CP zur Änderung und Ergänzung von Klausel 4, Artikel 12 des Regierungserlasses Nr. 24/2012/ND-CP zur Verwaltung von Goldhandelsaktivitäten und zur Verwaltung des Goldmarktes zu entsprechen. Darin heißt es: Unternehmen und Kreditinstitute, die mit Goldbarren handeln, sind dafür verantwortlich, Informationen über die Rechte und Pflichten der Kunden auf der elektronischen Informationsseite oder durch Aushang im Transaktionsbüro öffentlich bekannt zu geben.
ACB bekräftigte, dass es sich hierbei um eine verbindliche Regelung für Kreditinstitute handele, die mit Goldbarren handeln. Dies bedeute jedoch nicht, dass ACB eine von der Staatsbank gemäß dem neuen Dekret lizenzierte Einheit zur Goldproduktion sei.
Ein ACB-Vertreter sagte, dass ACB derzeit mit zwei Arten von Goldbarren handelt: SJC-Goldbarren und ACB-Goldbarren, die vor 2012 hergestellt wurden. Seit dem 28. Dezember 2012 verfügt ACB von der Staatsbank über die Lizenz Nr. 267/GP-NHNN für den Handel mit Goldbarren und handelt seitdem mit Goldbarren.
Vor 2008 produzierte ACB Goldbarren unter der Marke Bong Lua und brachte 2008 eine neue Goldbarrenmarke namens ACB Gold Bars unter der Marke Sao auf den Markt.
„In Bezug auf die Produktion und den Handel von Goldbarren gemäß Dekret 232/2025 der Staatsbank wartet die ACB noch auf das Rundschreiben und führt die Registrierung gemäß den Vorschriften durch“, betonte der Bankvertreter.
Ende August erließ die Regierung das Dekret 232/2025 zur Änderung und Ergänzung des Dekrets 24/2012 über die Verwaltung des Goldhandels. Dies gilt als bedeutender Wendepunkt, da es zum ersten Mal seit über einem Jahrzehnt zu einer grundlegenden Änderung der Goldmarktverwaltungspolitik kam.
Gemäß den neuen Bestimmungen erhält die Staatsbank kein Monopol auf Goldbarren mehr, sondern gewährt einer Reihe von Geschäftsbanken und Unternehmen, die die Bedingungen erfüllen, das Recht, Goldbarren zu importieren und zu produzieren. Es wird erwartet, dass etwa acht Banken und drei große Unternehmen, darunter PNJ, DOJI und SJC, über ausreichend Startkapital verfügen, um an der Goldbarrenproduktion teilzunehmen.
Quelle: https://baotintuc.vn/tai-chinh-ngan-hang/acb-len-tieng-ve-thong-tin-tai-khoi-dong-mang-san-xuat-vang-tu-ngay-1010-20251002195400593.htm
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