Änderung der Vorschriften zur Umsetzung der Rechte und Pflichten der Vertreter des Staatseigentums
Die Regierung hat soeben das Dekret Nr. 97/2024/ND-CP erlassen, mit dem eine Reihe von Artikeln des Regierungsdekrets Nr. 10/2019/ND-CP vom 30. Januar 2019 über die Umsetzung der Rechte und Pflichten von Vertretern des Staatseigentums geändert und ergänzt werden. Das Dekret tritt am 10. September 2024 in Kraft.
Insbesondere übt der Premierminister gemäß Klausel 2, Artikel 3 des Dekrets Nr. 10/2019/ND-CP die Rechte und Pflichten des Vertreters des staatlichen Eigentümers gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem Staatskapital und den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze aus.
In der Verordnung Nr. 97/2024/ND-CP wird die obige Bestimmung wie folgt geändert: Der Premierminister übt die Rechte und Pflichten des Vertreters des staatlichen Eigentümers gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von staatlichem Kapital, das in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiert wird, und den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze für Unternehmen aus, in die der Premierminister Kapital zu investieren beschließt, um Unternehmen zu gründen, wie in Anhang I dieser Verordnung vorgeschrieben.
Gemäß Klausel 3, Artikel 3 des Dekrets Nr. 10/2019/ND-CP übt die Agentur der Eigentümervertretung die Rechte und Pflichten des staatlichen Eigentümervertreters für das Unternehmen aus, das sie zu gründen beschließt oder mit dessen Leitung sie beauftragt ist, und übt die Rechte und Pflichten des staatlichen Eigentümervertreters für das staatliche Kapital aus, das in Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit zwei oder mehr Mitgliedern investiert wird, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von staatlichem Kapital, das in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiert wird, und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen.
In der Verordnung Nr. 97/2024/ND-CP heißt es eindeutig: „Die Eigentümervertretungsagentur übt die Rechte und Pflichten der staatlichen Eigentümervertretung gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem Staatskapital und den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze in Bezug auf Folgendes aus:
1- Unternehmen, die durch Beschluss der Eigentümervertretung gegründet wurden;
2- Unternehmen, die der Verwaltung durch die Vertretungsagentur des Eigentümers zugewiesen sind oder direkt als Vertretungsagentur des Eigentümers zugewiesen sind, einschließlich Unternehmen, die durch Beschluss des Premierministers vor Inkrafttreten des Gesetzes über die Verwaltung und Verwendung von in Produktion und Geschäft von Unternehmen investiertem Staatskapital gegründet wurden und nicht in Anhang I zu diesem Dekret aufgeführt sind;
3- Staatliches Kapital, das in Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit zwei oder mehr Gesellschaftern investiert wird.
Der Aufsichtsrat besteht aus 1 bis 5 Aufsichtsratsmitgliedern.
Was die Rechte und Pflichten der Eigentümervertretung bei der Personalführung von Unternehmen betrifft, an denen der Staat 100 % des Stammkapitals hält, so entscheidet die Eigentümervertretung gemäß Dekret Nr. 97/2024/ND-CP über die Planung, Ernennung, Wiederernennung, Kündigung, Entlassung, Versetzung, Rotation, Belohnung, Disziplinarmaßnahmen, Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Pensionierung von Kontrolleuren im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen.
Je nach Unternehmensgröße beschließt die Eigentümervertretung die Einrichtung eines Aufsichtsrats mit ein bis fünf Aufsichtsratsmitgliedern. Besteht der Aufsichtsrat nur aus einem Aufsichtsratsmitglied, ist dieses zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrats und muss die Anforderungen des Vorsitzenden des Aufsichtsrats erfüllen.
Die Eigentümervertretung wählt die ihr unterstellten Beamten und Staatsbediensteten aus und entscheidet über deren Ernennung als Kontrolleure. Sie ist auch dafür verantwortlich, den Beamten und Staatsbediensteten nach ihrem Ausscheiden aus der Kontrolleure eine geeignete Arbeit zu vermitteln.
Über die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung unselbständiger Rechnungseinheiten
Gemäß Dekret Nr. 10/2019/ND-CP hat der direkte Eigentümervertreter eines Unternehmens, an dem der Staat 100 % des Stammkapitals hält und das durch Beschluss des Premierministers gegründet wurde, das Recht, die Agentur der Eigentümervertretung aufzufordern, der zuständigen Behörde eine Anpassung des Stammkapitals, eine Änderung und Ergänzung der Satzung, eine Umstrukturierung, eine Umwandlung des Eigentums, eine Auflösung und einen Insolvenzantrag vorzulegen. Er kann über die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung abhängiger Einheiten entscheiden, nachdem er die Agentur der Eigentümervertretung um eine Bewertung und Genehmigung der Richtlinie durch den Premierminister gebeten hat.
In der Verordnung Nr. 97/2024/ND-CP wird die obige Bestimmung wie folgt geändert: Der direkte Eigentümervertreter eines Unternehmens, an dem der Staat 100 % des Stammkapitals hält und das durch einen Beschluss des Premierministers gegründet wurde, hat das Recht, die Eigentümervertretungsagentur aufzufordern, der zuständigen Behörde eine Anpassung des Stammkapitals vorzulegen; die Satzung zu ändern und zu ergänzen; das Unternehmen umzustrukturieren, den Besitz umzuwandeln, aufzulösen und Konkurs anzumelden. Er hat über die Gründung, Umstrukturierung und Auflösung abhängiger Rechnungseinheiten im Einklang mit den Bestimmungen des Unternehmensgesetzes zu entscheiden und die Eigentümervertretungsagentur innerhalb von 180 Tagen ab dem Datum der Gründung, Umstrukturierung und Auflösung abhängiger Rechnungseinheiten zu benachrichtigen.
Bei der Gründung von Zweigstellen und Repräsentanzen von Unternehmen, an denen der Staat 100 % des Stammkapitals hält und die Kreditinstitute sind, gelten die Bestimmungen des Gesetzes über Kreditinstitute.
Die Gründung von Zweigstellen und Repräsentanzen von Unternehmen, an denen der Staat 100 % des Stammkapitals hält, unter der Aufsicht des Verteidigungsministeriums und des Ministeriums für öffentliche Sicherheit muss den Bestimmungen der einschlägigen Gesetze und der Unternehmenssatzung entsprechen.
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Quelle: https://baodautu.vn/sua-quy-dinh-ve-thuc-hien-quyen-trach-nhiem-cua-dai-dien-chu-so-huu-nha-nuoc-d220846.html
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