Am 6. Mai 2019 erließ der Minister für Information und Kommunikation das Rundschreiben Nr. 03/2019/TT-BTTTT, das die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse regelt. Dieses Rundschreiben tritt am 21. Juni 2019 in Kraft. Das Portal Vietnam.vn möchte den gesamten Inhalt dieses Rundschreibens respektvoll vorstellen:
MINISTERIUM FÜR INFORMATION UND KOMMUNIKATION ------- | SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit – Freiheit – Glück --------------- |
Nummer: 03/2019/TT-BTTTT | Hanoi , 6. Mai 2019 |
KREISFÖRMIG
Vorschriften zur Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse
Gemäß dem Pressegesetz vom 5. April 2016; gemäß Dekret Nr. 72/2013/ND-CP vom 15. Juli 2013 der Regierung über die Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten und Online-Informationen und Dekret Nr. 27/2018/ND-CP vom 1. März 2018 der Regierung zur Änderung und Ergänzung einer Reihe von Artikeln des Dekrets Nr. 72/2013/ND-CP vom 15. Juli 2013 über die Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung von Internetdiensten und Online-Informationen; gemäß Dekret Nr. 72/2015/ND-CP vom 7. September 2015 der Regierung über die Verwaltung von Auslandsinformationsaktivitäten; gemäß Dekret Nr. 09/2017/ND-CP vom 9. Februar 2017 der Regierung zur Festlegung von Reden und Informationen an die Presse durch staatliche Verwaltungsbehörden; Gemäß dem Regierungserlass Nr. 17/2017/ND-CP vom 17. Februar 2017, der die Funktionen, Aufgaben, Befugnisse und Organisationsstruktur des Ministeriums für Information und Kommunikation festlegt, erlässt der Minister für Information und Kommunikation auf Ersuchen des Direktors der Abteilung für externe Informationen ein Rundschreiben zur Regelung der Veröffentlichung und Verbreitung externer Informationsinhalte in der Presse. Kapitel IALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Artikel 1. Geltungsbereich der Regelung Dieses Rundschreiben regelt den Inhalt ausländischer Informationen in der Presse, die Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationen in der Presse, die Rechte und Pflichten von Presseagenturen und die Pflichten relevanter Organisationen und Einzelpersonen bei der Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationen in der Presse. Artikel 2. Anwendungsbereiche Dieses Rundschreiben gilt für Presseagenturen, Pressemanagementagenturen, das Ministerium für Information und Kommunikation sowie Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen, die mit der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse befasst sind. Artikel 3. Auslegung von Begriffen In diesem Rundschreiben werden die folgenden Begriffe wie folgt ausgelegt: 1. Ausländische Presse bezeichnet gedruckte Zeitungen, elektronische Zeitungen, ausländische Radio- und Fernsehkanäle, die vom Premierminister in den Plänen für die ausländische Presse genehmigt wurden. 2. Presse, die ausländische Informationsinhalte veröffentlicht und sendet, bezeichnet gedruckte Zeitungen, elektronische Zeitungen, Radio- und Fernsehkanäle, ausgenommen die in Absatz 1 dieses Artikels genannte ausländische Presse. Artikel 4. Inhalt ausländischer Informationen in der Presse Der Inhalt ausländischer Informationen in der Presse umfasst offizielle Informationen über Vietnam, Informationen zur Förderung des Images Vietnams, Informationen zur Weltlage in Vietnam und Informationen zur Erläuterung und Klärung von Vorschriften in Klausel 1, Artikel 7, 8, 9, 10 des Regierungserlasses Nr. 72/2015/ND-CP vom 7. September 2015 zur Verwaltung ausländischer Informationsaktivitäten. Artikel 5. Grundsätze für die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse 1. Veröffentlichung und Verbreitung von Informationsinhalten, die mit den Richtlinien und Richtlinien der Partei, den Richtlinien und Gesetzen des Staates und den Interessen des Landes und des vietnamesischen Volkes im Einklang stehen. 2. Keine Veröffentlichung oder Verbreitung von Informationsinhalten, die sich negativ auf die Position und das Image Vietnams auswirken; die Außenbeziehungen und die internationale Zusammenarbeit zwischen Vietnam und anderen Ländern schädigen; zu Gewalt aufrufen, Angriffskriege propagieren und Hass zwischen Nationen und Völkern anderer Länder schüren. Kapitel IIAnforderungen an die Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse
Artikel 6. Bezüglich der ausländischen Presse 1. Bezüglich Informationen zu wichtigen Themen Vietnams und der Welt: Nach Erhalt der von den zuständigen Behörden bereitgestellten Standpunkte des vietnamesischen Staates werden Veröffentlichung und Ausstrahlung wie folgt durchgeführt: a) Veröffentlichungs- und Ausstrahlungsort: Titelseite für gedruckte Zeitungen; Homepage für elektronische Zeitungen; Nachrichtenbulletin für ausländische Radio- und Fernsehsender; b) Veröffentlichungs- und Ausstrahlungszeit: Spätestens 02 Stunden für elektronische Zeitungen; 05 Stunden für elektronische Zeitungen, die übersetzt werden müssen; 24 Stunden für gedruckte Zeitungen; Ausstrahlung in der nächsten Nachrichtenbulletin für ausländische Radio- und Fernsehsender. 2. Bezüglich erläuternder und klarstellender Informationen: Veröffentlichung und Ausstrahlung an einem leicht zugänglichen Ort, zum frühestmöglichen Zeitpunkt. 3. Bezüglich anderer ausländischer Informationsinhalte, die in Artikel 4 dieses Rundschreibens: Veröffentlichung und Ausstrahlung zur gleichen Tageszeit. 4. In Vietnamesisch und in anderen Sprachen verfasste Sprachen: a) Erhöhung der Anzahl der in anderen Sprachen verfassten Nachrichten, Artikel und Programme (ohne den Übersetzungsprozess zu durchlaufen), die in der Presse veröffentlicht und ausgestrahlt werden; b) Proaktive Erhöhung der Anzahl der in anderen Sprachen verfassten Sprachen, um ausländische Informationszielgruppen in verschiedenen Ländern zu bedienen, wobei der Schwerpunkt in jedem Zeitraum auf der Entwicklung von Sprachen in Schlüsselbereichen ausländischer Informationen liegt. Artikel 7. Für die Presse, die ausländische Informationsinhalte veröffentlicht und sendet Bei der Veröffentlichung und Sendung ausländischer Informationsinhalte wird Folgendes empfohlen: 1. Zeitnahe Veröffentlichung und Sendung an leicht zugänglichen Orten. 2. Veröffentlichung und Sendung von Informationen über die Ansichten des vietnamesischen Staates zu nationalen und internationalen Themen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder auf Anfrage der zuständigen staatlichen Stellen. 3. Veröffentlichung und Sendung von Nachrichten, Artikeln und Programmen mit ausländischen Informationsinhalten in Fremdsprachen oder mit fremdsprachigen Untertiteln, um die Wirksamkeit ausländischer Informationen zu fördern. 4. Lokale Radio- und Fernsehsender: a) Organisieren die Weitersendung ausländischer Informationsinhalte, die im nationalen Radio und Fernsehen ausgestrahlt wurden, auf der Grundlage von Vereinbarungen zwischen Presseagenturen über die Notwendigkeit der Veröffentlichung und Sendung; b) Bereitstellung lokaler Informationsinhalte zur Veröffentlichung und Sendung in der ausländischen Presse, um das lokale Image in der Welt zu fördern. Kapitel IIIRECHTE UND PFLICHTEN DER VERBUNDENEN EINHEITEN
Artikel 8. Rechte und Pflichten der ausländischen Presse 1. Rechte der ausländischen Presse: a) Der Staat gewährt ihr Vorrang bei der Anordnung der Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte in der Presse; b) Der Staat gewährt ihr günstige Bedingungen für die Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte in der vietnamesischen Presse und in ausländischen Medien. 2. Pflichten der ausländischen Presse: a) Einrichtung spezieller Seiten, Rubriken (für gedruckte Zeitungen, elektronische Zeitungen), Programmgruppen und Themen (für Radio- und Fernsehkanäle) zu ausländischen Informationsinhalten; b) Sicherstellung der Verfügbarkeit von Reportern und Redakteuren zur Überwachung ausländischer Informationen; c) Koordinierung und Weitergabe staatlich finanzierter Nachrichten, Artikel und Programme an Presseagenturen, Organisationen und Medien im In- und Ausland; d) Proaktive Veröffentlichung und Ausstrahlung von Nachrichten, Artikeln sowie Radio- und Fernsehprogrammen zur Förderung des Bildes Vietnams in ausländischen Medien und Zeitungen von Vietnamesen im Ausland; d) Förderung der Auswahl von Nachrichten, Artikeln, Radio- und Fernsehprogrammen mit ausländischen Informationen zur Veröffentlichung und Ausstrahlung in sozialen Netzwerken, unter Wahrung der Rechte am geistigen Eigentum und der Grundsätze für die Verwaltung, Bereitstellung und Nutzung von Informationen im Netzwerk gemäß den gesetzlichen Bestimmungen; e) Zusammenfassung, Vorschlag von Belohnungen, Bericht über die Ergebnisse der Implementierung ausländischer Informationsinhalte in der Presse, Übermittlung an das Ministerium für Information und Kommunikation vor dem 30. November eines jeden Jahres oder auf Anfrage (gemäß dem in Anhang zu diesem Rundschreiben). Artikel 9. Rechte und Pflichten der Presse bei der Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte 1. Rechte der Presse bei der Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte: a) Vom Staat angeordnet zu werden, ausländische Informationsinhalte in der Presse zu veröffentlichen und zu senden; b) Vom Staat erleichtert zu werden, ausländische Informationsinhalte in der vietnamesischen Presse zu veröffentlichen und zu senden. 2. Pflichten der Presse bei der Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte: a) In allen Bereichen positive Informationen über Land und Leute Vietnams bereitzustellen; b) die Eröffnung von Sonderseiten, Rubriken und Themen zu fördern, um die Wirksamkeit ausländischer Informationen zu erhöhen und die Souveränität über Meer, Inseln, Grenzen und Staatsgebiete zu schützen; c) Reporter und Redakteure mit der Überwachung ausländischer Informationen zu beauftragen; d) auf Anfrage Zusammenfassungen zu organisieren, Belohnungen anzubieten und über die Ergebnisse der Veröffentlichung ausländischer Informationsinhalte in der Presse zu berichten. Artikel 10. Pflichten der Presseagenturen 1. Sie leiten die Presseagenturen an und fördern sie dabei, ausländische Informationsinhalte gemäß den Bestimmungen dieses Rundschreibens in der Presse zu veröffentlichen und zu senden. 2. Sie stellen der Presse gegebenenfalls finanzielle Unterstützung für die Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte zur Verfügung. Artikel 11. Aufgaben der Abteilung für Information und Kommunikation 1. Leitung und Kontrolle der Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte in Lokalzeitungen. 2. Zusammenfassung und Berichterstattung der Ergebnisse der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens an das Ministerium für Information und Kommunikation auf Anfrage. Artikel 12. Verantwortlichkeiten der Einheiten des Ministeriums für Information und Kommunikation 1. Die Abteilung für Auslandsinformationen ist verantwortlich für: a) Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens; Vorsitz und Koordination mit Einheiten des Ministeriums für Information und Kommunikation bei der Überprüfung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens; Zusammenfassung der Ergebnisse und Berichterstattung an den Minister für Information und Kommunikation; b) Bewertung der Effektivität der Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte durch Presseagenturen; c) Bereitstellung von Informationen, Organisation von Schulungen und Förderung professioneller Fähigkeiten im Bereich Auslandsinformationen; d) Koordination mit relevanten Agenturen bei der Entwicklung von Mechanismen und Strategien zur Unterstützung der Entwicklung der Auslandspresse. 2. Die Presseabteilung ist verantwortlich für die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens für Print- und elektronische Presseagenturen. 3. Die Abteilung für Radio, Fernsehen und elektronische Informationen ist verantwortlich für die Koordinierung und Überwachung der Umsetzung der Bestimmungen dieses Rundschreibens für Radio- und Fernsehsender. Kapitel IVDURCHFÜHRUNGSBEDINGUNGEN
Artikel 13. Verantwortung für die Umsetzung Der Büroleiter, der Direktor der Abteilung für Auslandsinformationen, die Leiter der entsprechenden Agenturen und Einheiten des Ministeriums für Information und Kommunikation, der Direktor der Abteilung für Information und Kommunikation, die Leiter der Presseagenturen und der entsprechenden Agenturen, Organisationen und Einzelpersonen sind für die Umsetzung dieses Rundschreibens verantwortlich. Artikel 14. Datum des Inkrafttretens 1. Dieses Rundschreiben tritt am 21. Juni 2019 in Kraft. 2. Wenn während des Umsetzungsprozesses Probleme auftreten, die geändert oder ergänzt werden müssen, müssen sich Behörden, Organisationen und Einzelpersonen umgehend beim Ministerium für Information und Kommunikation melden, damit diese geprüft und angepasst werden können./.Empfänger: – Premierminister und stellvertretende Premierminister; – Büro der Nationalversammlung; – Zentralbüro und Parteikomitees; – Büro des Generalsekretärs; – Büro des Präsidenten; – Regierungsbüro; – Lenkungsausschuss für Informations- und Kommunikationsarbeit; – Ministerien, Behörden auf Ministerebene, der Regierung unterstehende Behörden; – Volkskomitees der Provinzen und zentral verwalteten Städte; – Abteilungen für Information und Kommunikation der Provinzen und zentral verwalteten Städte; – Presseagenturen; Pressemanager; – Abteilung für die Prüfung juristischer Dokumente (Justizministerium); - Amtsblatt; - Regierungswebsite; - Website des Ministeriums für Information und Kommunikation; - Ministerium für Information und Kommunikation: Minister und stellvertretende Minister; dem Ministerium unterstellte Agenturen und Einheiten; - Speichern: VT, TTĐN.(350). | MINISTER Nguyen Manh Hung |
ANHANG
(Herausgegeben mit Rundschreiben Nr. 03/2019/TT-BTTTT vom 6. Mai 2019 des Ministeriums für Information und Kommunikation)
NAME DER PRESSEAGENTUR ------- | SOZIALISTISCHE REPUBLIK VIETNAM Unabhängigkeit – Freiheit – Glück --------------- |
Nummer: …/…. | …, Datum … Monat … Jahr 2019 |
ZUSAMMENFASSENDER BERICHT
Die Umsetzung der Veröffentlichung und Verbreitung ausländischer Informationsinhalte in der Presse im Jahr ...
I. STAND DER UMSETZUNG VON AUSLÄNDISCHEN INFORMATIONSINHALTEN IN DER PRESSE 1. Erzielte Ergebnisse – Offizielle Informationen über Vietnam; – Informationen zur Imageförderung Vietnams; – Informationen zur Weltlage in Vietnam; – Erklärende und klarstellende Informationen; (Dabei deutlich angeben: Anzahl der Nachrichten, Artikel, Sendungen/Jahr; Anzahl der Sonderseiten, Sonderspalten). 2. Schwierigkeiten, Einschränkungen 3. Ursachen II. STAND DER UMSETZUNG DER VERÖFFENTLICHUNG UND SENDUNG AUSLÄNDISCHER INFORMATIONSINHALTE IN DER PRESSE 1. Erzielte Ergebnisse 2. Schwierigkeiten, Einschränkungen 3. Ursachen III. VORSCHLÄGE UND EMPFEHLUNGEN 1. Lösungen vorschlagen, um die Effektivität ausländischer Informationen in der Presse zu erhöhen; Lösungen, um Fehler in der Presse zu minimieren und sicherzustellen, dass sie dem nationalen Image nicht schaden; die Außenbeziehungen und die internationale Zusammenarbeit zwischen Vietnam und anderen Ländern nicht beeinträchtigen. 2. Schlagen Sie die Entwicklung, Änderung und Ergänzung rechtlicher Korridore, Mechanismen und Richtlinien für den Staat vor, um der vietnamesischen Presse die effektive Veröffentlichung und Ausstrahlung ausländischer Informationsinhalte zu erleichtern und zu fördern.Empfänger: - …………….; - …………….; - Datei: VT, …. | BEFUGNIS UND STELLUNG DES UNTERZEICHNERS (Unterschrift, Siegel) |
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